Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg ermächtigt die bestellten Vertreter der Gesellschafterversammlung
die notwendigen Beschlüsse zur Auflösung bzw. Liquidation der Interkommunalen
Entwicklungsgesellschaft Hückelhoven-Wassenberg mbH zu fassen.
Sachverhalt:
Die Interkommunale Entwicklungsgesellschaft Hückelhoven-Wassenberg mbH
wurde im Jahr 1994 nach entsprechender Beschlussfassung in den Gremien der
Gesellschafter (EBV, Kreis Heinsberg, Stadt Wassenberg, Stadt Hückelhoven)
gegründet. Hauptziel der Gesellschaft war die Aufbereitung, Erschließung und
Wiedernutzbarmachung der ehemaligen Bergbauflächen nach Schließung der Zeche
Sophia-Jacoba.
Der Gesellschaftszweck ist durch
die übergreifende Kooperation aller Beteiligten erfolgreich umgesetzt worden,
sodass die Gesellschaft nach Abwicklung aller fördertechnischen
Abrechnungsformalitäten nunmehr
aufgelöst bzw. liquidiert werden kann. Bevor eine bestehende GmbH im
Handelsregister endgültig gelöscht werden kann, sind zahlreiche gesetzlich
vorgeschriebene Formalien zu beachten.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |