hier: Erlass einer Veränderungssperre
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ wird erneut eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 17 Abs. 3 BauGB mit folgendem Inhalt erlassen:
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
b) erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
Sachverhalt:
Die vom Stadtrat am 05.03.2009 beschlossene und am 24.03.2009 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ ist mit Ablauf der zwei Jahresfrist am 24.03.2011 außer Kraft getreten. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist nach Ablauf der zwei Jahresfrist nicht mehr möglich.
Gemäß § 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 16.03.2011 beschlossen, das Verfahren zur weiteren Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ um 1 Jahr auszusetzen.
Zur Sicherung einer möglichen künftigen Planung und um städtebauliche Fehlentwicklungen weiterhin vorzubeugen, ist der erneute Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 BauGB zwingend notwendig.
Die Satzung über die Veränderungssperre mit einem Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |