Betreff
Bebauungsplan Nr. 76 "Franken-/Keltenstraße";
hier: Erlass einer Veränderungssperre
Vorlage
BV/FB4/020/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ wird erneut eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 17 Abs. 3 BauGB mit folgendem Inhalt erlassen:

 

a)                 Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

b)                 erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

 


Sachverhalt:

 

Die vom Stadtrat am 05.03.2009 beschlossene und am 24.03.2009 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ ist mit Ablauf der zwei Jahresfrist am 24.03.2011 außer Kraft getreten. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist nach Ablauf der zwei Jahresfrist nicht mehr möglich.

 

Gemäß § 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 16.03.2011 beschlossen, das Verfahren zur weiteren Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ um 1 Jahr auszusetzen.

 

Zur Sicherung einer möglichen künftigen Planung und um städtebauliche Fehlentwicklungen weiterhin vorzubeugen, ist der erneute Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 BauGB zwingend notwendig.

 

Die Satzung über die Veränderungssperre mit einem Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto