Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW der Fraktion "Die Linke" vom 26.03.2020 betreffend Aufstellung von Plakatwänden
Vorlage
BV/FB3/093/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Aufstellung von Plakatwänden durch die Stadt zum Zwecke der Wahlwerbung wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Verwaltung solle für die jeweiligen Wahlen in jedem Wahlbezirk an zentraler Stelle eine Plakatwand zur Verfügung stellen, an der jeweils ein Plakat zur anstehenden Wahl der Öffentlichkeit präsentiert werden kann.

Zur weiteren Begründung der Fraktion wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Diesem Antrag sollte aus folgenden Gründen nicht stattgegeben werden:

 

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – III B 2 - 22-33 - u. d. Innenministeriums -11/20-10.10 – v. 8.8.2003 (Stand 24.04.2020) ist die Plakatwerbung aus Anlass der Kommunalwahlen innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag zulässig.

 

Aus diesem Beispiel für die Kommunalwahl ist ersichtlich, dass es den Parteien/Wählergruppen/Bewerbern aus Anlass von Wahlen gestattet ist, entgegen sonstiger Einschränkungen (z.B. Plakatierungsverbote, Sondernutzungen etc.) im öffentlichen Raum für sich zu werben.

Dies bedeutet aber nicht, dass die Städte die Werbe-Voraussetzungen schaffen müssen. Wer, wieviel und in welchem Umfang Werbung aus Anlass von Wahlen betreiben will, entscheidet der Werbende.

 

Die von der Fraktion gewünschte Reglementierung durch die Verwaltung auf ein Plakat je Plakatwand je Ort greift in diese Entscheidungsfreiheit ein. Die Aussage der Antragssteller, durch die Plakatwand wäre dem parteilichen Informationsinteresse genüge getan, ist eine einseitige Sichtweise der Fraktion.

Darüber hinaus ist die Verwaltung insbesondere zu Zeiten von Wahlen zur Neutralität verpflichtet, die ein Eingreifen in die politische „Werbefreiheit“ verbietet.

Dies betrifft auch die Beschaffung, den Auf- und Abbau und die Instandhaltung der Wahlwerbeanlagen durch die Stadt für vielfältige, unterschiedliche, politische Interessen, die wenig oder keinen Bezug zu den städtischen Aufgaben haben. Kosten von Wahlwerbung unterschiedlichster Parteien/Wählergruppen/Bewerbern durch die Stadt tragen zu lassen, ist nicht vertretbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: