Betreff
Bebauungsplan Nr. 57 "Rothenbachpark" in der Ortschaft Effeld; hier: Beschluss zur Einleitung des 4. vereinfachten Änderungsverfahrens
Vorlage
BV/FB6/088/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“ in der Ortschaft Effeld wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, auf den Grundstücken Gemarkung Effeld, Flur 6, Flurstücke 360 tlw. und 390, Golfplatz Rothenbach, die festgesetzten privaten Grünflächen teilweise in Flächen für Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Stellplätze“, „Wohnmobilstellplätze“ und einen „thematischen Spielplatz“ zu ändern sowie die Verlegung von Grünflächen und die Löschung von nicht benötigten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“ ist seit dem Jahre 2002 rechtsverbindlich und wurde bereits durch drei Änderungsverfahren geändert.

 

Mit Schreiben vom 16.06.2020 (Anlage 1) beantragt der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Effeld, Flur 6, Flurstücke 360 tlw. und 390, Golfplatz Rothenbach, die Änderung des Bebauungsplanes, mit dem Ziel, die festgesetzten privaten Grünflächen teilweise in Flächen für Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Stellplätze“, „Wohnmobilstellplätze“ und einen „thematischen Spielplatz“ zu ändern sowie die Verlegung von Grünflächen und die Löschung von nicht benötigten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

 

Die geringfügige Änderung des Bebauungsplanes ist in Abstimmung mit dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg notwendig, um eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

 

Da ein öffentliches Interesse zur Änderung des Bebauungsplanes nicht vorliegt, werden die entstehenden Kosten von den Antragstellern getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers liegt vor.

 

Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“ ist als Anlage 2 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 16.06.2020

Übersichtskarte