Betreff
Erlass einer Stellplatzsatzung
Vorlage
MV/FB6/015/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hatte in seinem Schnellbrief Nr. 324/2019 vom 05.12.2019 eine Musterstellplatzsatzung NRW und den Leitfaden zur Erstellung von kommunalen Stellplatzsatzungen übersandt.

 

Ferner wurde darauf verwiesen, dass das für Bauen zuständige Ministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde eine Verordnung diesbezüglich erlassen würde. Das insoweit zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung NRW (MHKBG) hatte diesen Erlass angekündigt und mit der Vorlage eines Referentenentwurfes noch im Jahre 2019 kalkuliert.

 

Da diese geplante Stellplatzverordnung aber bisher nicht erlassen wurde, wurde der aktuelle Stand beim Städte- und Gemeindebund NRW erfragt.

 

Von dort wurde mitgeteilt, dass das zuständige Ministerium eine Stellplatzverordnung plant, deren Umfang von der aktuellen Ermächtigungsgrundlage aber nicht gedeckt ist. Daher erwartet der Städte- und Gemeindebund NRW die schon länger angekündigte und jetzt auf den Spätsommer/Herbst 2020 verschobene Änderung der Bauordnung, in deren Anschluss oder parallel dazu die Stellplatzverordnung folgen könnte.

 

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen macht es aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn, eine Stellplatzsatzung zu erlassen, die dann nach Änderung der Landesbauordnung und Erlass einer Verordnung erneut anzupassen wäre.

 

Sobald die Änderung der Landesbauordnung und die Stellplatzverordnung vorliegen, wird di Verwaltung zeitnah auf dieser Grundlage die Stellplatzsatzung erstellen und in die politische Beratung und Entscheidung einbringen.

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: