Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 13. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
a) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2019 führte zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 35.534,19 €, so dass der Bestand Anfang 2020 auf 188.453,88 € anstieg. Für das Jahr 2020 ist eine Entnahme von 45.000,00 € vorgesehen, die nach derzeitiger Entwicklung nahezu voll in Anspruch genommen werden wird. Von den verbleibenden rd. 145.000,00 € werden 2021 und 2022 jeweils 70.000,00 € zum Gebührenausgleich in die Kalkulation eingestellt. Bei leicht sinkenden Aufwendungen und steigenden befestigten Flächen ergibt sich insgesamt eine Senkung der Niederschlagswassergebühr von 1,55 €/m² auf 1,43 €/m².
b) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2019 führte zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 226.886,95 €, so dass der Bestand dieses Sonderpostens Anfang 2020 auf 482.785,93 € anstieg. Für das Jahr 2020 ist eine Entnahme in Höhe von 102.000,00 € vorgesehen, die nach derzeitiger Entwicklung kaum ausreicht, diesen Gebührenhaushalt auszugleichen. Aktuell liegen die Gebühreneinnahmen Schmutzwasser rd. 122.000,00 € unterhalb der kalkulierten Einnahme. Grund hierfür sind zum einen drei Großabnehmer, die durch Änderung und Optimierung ihrer Betriebsabläufe im Jahr 2019 Abwasser in erheblichem Umfang einsparen konnten, so dass sich im Jahr 2020 eine hohe Erstattung für das Vorjahr und entsprechend niedrige Vorauszahlungen für 2020 ergaben, zum anderen ist - wohl bedingt durch die heißen Sommermonate - die Anzahl der 2. Wasseruhren für die Gartenbewässerung explosionsartig angestiegen. Wenn hier im Einzelfall nur wenige Kubikmeter nicht berücksichtigt werden, macht aber die Vielzahl der Fälle einen nicht unerheblichen Anteil aus, der dann bezogen auf die Abrechnung 2019 und Vorauszahlungen 2020 zu geringeren Gebühreneinnahmen geführt hat. Die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird sich daher voraussichtlich auf 224.00,00 € erhöhen. Den leicht sinkenden Aufwendungen stehen stark sinkende Schmutzwassereinheiten (Verbrauchsmengen) gegenüber; durch eine weitere Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 180.000,00 € im Jahr 2021 bleibt die Gebühr konstant bei 2,80 €/m³.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: