Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2021
Vorlage
BV/FB5/086/2020
Aktenzeichen
70 20 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Abfallwirtschaft 2019 endet mit einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 51.370,76 € (geplant waren 78.000,00 €). Der Bestand dieses Sonderpostens betrug zum 01.01.2020 37.683,03 €. Hiervon ist im Haushalt 2020 eine weitere Auflösung in Höhe von 10.500,00 € eingeplant. Nach der derzeitigen Entwicklung reicht dieser Betrag nicht aus die gestiegenen Aufwendungen zu decken. Es wird mit einer Entnahme von 25.000,00 € gerechnet. Von dem verbleibenden Sonderposten werden 9.500,00 € in die Kalkulation eingestellt.

 

Die Rahmenbedingungen für die Gebührenkalkulation sind derzeit schwierig, da die gesamten Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar sind. In diesem Jahr ist erkennbar mehr Haus- und Sperrmüll angefallen (rd. 10 %), bedingt durch die zeitweise Schließung der Kleinanlieferplätze in Rothenbach und Hahnbusch musste mehr Sperrmüll abgefahren werden, insbesondere auch die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Schrott ist deutlich angestiegen (in den letzten Jahren waren 6 Abfuhren mehr als ausreichend, in diesem Jahr haben wir bereits 9 Abfuhren festgelegt). Sicherlich werden sich in den nächsten Monaten die häuslichen „Aufräumaktionen“ wieder reduzieren, was wieder zu „normalen“ Verhältnissen führt; nicht einzuschätzen ist, wie sich das Hausmüllaufkommen verändern wird durch mehr Arbeiten im Homeoffice.

Das Abfallvolumen steigt auch durch mehr Einwohner; durch die Neubaugebiete entstehen längere Fahrzeiten bei den Abfall- und Wertstoffsammlungen. Auf der anderen Seite sind die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers drastisch gesunken, so dass der ohnehin niedrig angesetzte Ansatz nicht erreicht werden kann. Für das kommende Jahr wird seitens des Kreises Heinsberg aber wieder mit höheren Erlösen gerechnet.

Die steigende Einwohnerzahl wurde bei der Kalkulation über eine höhere Anzahl von Abfallgefäßen berücksichtigt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die derzeit gültigen Gebührensätze auf für das Jahr 2021 auskömmlich sein werden.

 

 

Die Abfallgebühren bleiben 2021 konstant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: