Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021
Vorlage
BV/FB5/085/2020
Aktenzeichen
70 10 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen (Anlagen 1 und 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)            Straßenreinigung

Trotz steigender Aufwendungen für die Straßenreinigung verbleiben die Gebühren durch die Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich konstant bei 1,10 €/m.

 

b)           Winterdienst

Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Winterdienst führte zu einer vollständigen Auflösung des Sonderpostens sowie der Feststellung eines Fehlbetrags in Höhe von 1.399,65 €. Ende 2020 wird dieser Fehlbetrag voraussichtlich rd. 1.800,00 € betragen. Die Deckung dieses Fehlbetrages erfolgt in den kommenden Jahren, ein Drittel wird im Jahr 2021 in die Kalkulation eingestellt. Bei geringeren sonstigen Aufwendungen - wenn der Winter wie in den letzten Jahren eher mild ausfällt - verbleibt der Gebührensatz konstant bei 0,40 €/m.

 

Damit bleibt auch der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst konstant bei 1,50 €/m.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: