Betreff
Beschwerde und Anregung an den Rat der Stadt Wassenberg gem. § 24 GO NW;
hier: Durchgangs- und Begegnungsverkehr auf dem Teilstück der Ringstraße zwischen Elsumer Weg und Lambertusstraße
Vorlage
BV/FB3/017/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Unter Berücksichtigung der Belange und Anträge der Anwohner der Ringsstraße vom 25.05.2010 (bekräftigt am 27.07.2010) sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen Schulbusverkehres wird das betroffene Teilstück der Ringstraße entsprechend dem Ergebnis aus der Bürgerbeteiligung vom 22.11.2010 und der hierzu ergangenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises Heinsberg vom 25.11.2010 (als Anlage beigefügt) umgestaltet. Der Beschluss beinhaltet die vom Stadtbetrieb Wassenberg mit ca. 4.200 Euro veranschlagte, bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Die vom Landwirt Peter Jennissen gem. § 24 GO NW hiergegen eingereichte Beschwerde und Anregung vom 07.02.2011 wird zurückgewiesen.

 


Sachverhalt:

 

Das in Rede stehende Teilstück der Ringstraße ist zwischenzeitlich überwiegend zweiseitig bebaut und nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als allgemeiner Wohnbereich ausgewiesen. Der Ausbauzustand ist provisorisch; der Zeitpunkt für einen Vollausbau ist nach dem derzeitigen Investitionsprogramm noch nicht festgelegt.

Der Straßenabschnitt wird seit dem Bau der L 117 n verstärkt als Abkürzung für den Durchgangsverkehr aus und zu den oberen Bereichen des Baugebietes IV (Mittlerer Weg; Oberer Weg, obere Ringstraße u.a.) sowie in Teilen durch den Schulbusverkehr der Fa. Kremers genutzt.

Die überwiegende Nutzung als Verkehrsbereich für Durchgangsverkehre steht der mittlerweile zunehmenden Bebauung wegen des festgelegten Wohngebietcharakters und dem tatsächlichen Ausbauzustand entgegen.

 

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg hatte zunächst am 14.01.2009, insbesondere im Hinblick auf schwere und große Fahrzeuge angeregt, wegen des Ausbauzustandes und unübersichtlicher Kurvenbereiche eine Sperrung dieser Straße für Fahrzeuge über 1,5 t zu erwirken.

Der Fachbereich 1 – Schulen – hat daraufhin am 23.01.2009 das Schulbusunternehmen gebeten,

diesen Straßenbereich nicht mehr zu nutzen, sondern die Wendeschleife am Ende der Lambertusstraße.

Daraufhin fand am 27.01.2009 eine Ortsbesichtigung mit u.a. dem Schulleiter Herrn Pütz und Herrn Kremers  statt, wobei Herr Kremers einwendete, dass ein Umfahren des Bereiches zu mehr Kilometerleistungen und auch zeitlich zu nicht mehr für die Schule zu vertretende Verspätungen führe. Darüber hinaus gäbe es ausreichende Ausweichmöglichkeiten bei Begegnungsverkehr oder geparkten Fahrzeugen der Anwohner. Probleme seien nicht zu erwarten.

Es wurde vereinbart, den Schulbusverkehr dort weiter stattfinden zu lassen und das Straßenverkehrsamt hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

Mit Schreiben vom 25.05.2010 (Anlage 1) beantragten die Anwohner der Ringstraße den Einbau einer sog. Birgdener Schwelle, der zumindest den Durchgangsverkehr ab Einmündungsbereich an der Lambertusstraße unterbinden sollte. Der Antrag wurde dem Rat in seiner Sitzung am 01.07.2010 bekanntgegeben. Die Anwohner bekräftigten Ihr Anliegen nochmals mit Schreiben vom 27.07.2010 (Anlage 2).

 

Unter Beteiligung des Ortsvorstehers Herrn Dohmen, Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg, der Kreispolizeibehörde Heinsberg, den Anwohnern und einem Vertreter der Stadt Wassenberg wurde in einem Ortstermin am 22.11.2010 die einvernehmliche Lösung erzielt, wie sie sich aus der beigefügten straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom 25.11.2010 (Anlage 3) ergibt und die gleichzeitig die Grundlage für den heutigen Beschlussvorschlag bildet.

Die Kosten für die hierin enthaltenen, baulichen Kleinlösungen wurden vom Stadtbetrieb Wassenberg mit ca. 4.200 Euro beziffert.

 

Der Landwirt Peter Jennissen, Lambertusstraße 130, 41849 Wassenberg, zeigte sich mit dieser Lösung nicht einverstanden. Hinsichtlich des Schriftverkehres mit ihm und der von ihm zu Hilfe gebetenen Landwirtschaftskammer wird auf die beigefügten Anlagen 4 – 7 verwiesen.

 

Über einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 07.02.2011 ersucht Herr Jennissen nun auch eine Entscheidung über den Rat der Stadt Wassenberg (Anlage 8).

 

Der Leiter des Straßenverkehrsamtes Heinsberg hat aus dortiger Sicht zu der Gesamtthematik mit Schriftsatz vom 02.03.2011 gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Wassenberg nochmals Stellung bezogen (Anlage 9) und die am 22.11.2010 gefundene Lösung bekräftigt.

 

Im Rahmen der Abwägung aller Belange kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Interessen der Anwohner und eines ordnungsgemäßen Schulbusverkehres ein höherrangiges, öffentliches Interesse gegenüber dem Einzelinteresse des Landwirtes Jennissen darstellen und schlägt daher die eingangs genannte und bereits vom Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg konkretisierte, verkehrliche Umgestaltung vor.

Dem Bürgerantrag des Landwirtes Jennissen vom 07.02.2011 ist dementsprechend nicht stattzugeben.