Betreff
Aufhebung der Satzung der Stadt Wassenberg zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW vom 14.02.2014
Vorlage
BV/FB5/076/2020
Aktenzeichen
000.03.005
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Satzung der Stadt Wassenberg zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW vom 14.02.2014 aufzuheben.

 


Sachverhalt:

Der Landtag NRW hat die Änderung der Selbstüberwachungs-Verordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW) beschlossen. Danach wurde die fristgebundene Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung in Wasserschutzgebieten für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, für die Zukunft abgeschafft.

Daher ist die Satzung entbehrlich.

Die für gewerbliche Abwässer verbleibenden Regelungen werden in die Entwässerungs­satzung übernommen, deren Fortschreibung ohnehin für 2021 geplant ist.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: