Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Zum Sachverhalt und den seinerzeitigen Anträgen wird auf die
Beschlussvorlage BV/FB5/002/2019 vom 14.12.2018 und auf die Mitteilungsvorlage
MV/FB5/013/2019 vom 02.10.2019 verwiesen.
Stellungnahme:
Ein Beschlussvorschlag ist entbehrlich, da der Landesgesetzgeber zwischenzeitlich die notwendigen Klarstellungen vorgenommen hat, indem im § 8 a KAG NRW erleichterte Stundungsmöglichkeiten gesetzlich verankert wurden und am 03.04.2020 die Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuschüssen veröffentlicht wurde. Die Verwaltung hat die Beitragsabrechnungen auch für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2018 beschlossen wurden, zurückgestellt bis die gesetzgeberischen Entscheidungen vorlagen. Mit den Stundungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber im § 8 a KAG NRW neu eingefügt hat, wird umfassend bei Abrechnungsmaßnahmen nach KAG Rücksicht auf die Leistungskraft der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer genommen und damit den vorliegenden Anregungen entsprochen.
Im Rahmen der vorgenommenen Beitragsabrechnungen für fertiggestellte Maßnahmen haben Grundstückseigentümer von diesen günstigen Regelungen auch bereits Gebrauch gemacht.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: