Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung der Stadt Wassenberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden
Vorlage
BV/FB2/016/2011
Aktenzeichen
10 20 02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene und als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Wassenberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden wird hiermit erlassen.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wassenberg hat bereits im Vorgriff auf mögliche Bürgerbegehren am 15.12.2005 die als Anlage beigefügte Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden erlassen (Anlage 1). Mit Erlass der seit 01.10.2004 geltenden Bürgerentscheids-Durchführungsverordnung (Bürgerentscheid DVO vom 10.07.2004) wurde durch das Innenministerium ein neuer gesetzlicher Standard vorgelegt (Anlage 2). Die Städte und Gemeinden hatten danach eine Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu erlassen.

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) hat zwischenzeitlich eine Änderung der Mustersatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vorgenommen (Anlage 3). Die Überarbeitung der Satzung trägt der Einführung des Ratsbürgerentscheides durch das GO-Reformgesetz sowie die Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rechnung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die auf der Grundlage der Mustersatzung – StGB NRW – für die Durchführung von Bürgerentscheiden erarbeitete Satzung zu beschließen (Anlage 4).

 

Hinweis: Die Änderungen sind zur erleichterten Kenntnisnahme fettgedruckt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto