Betreff
Anregung der WFW-Fraktion gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 6 Hauptsatzung zum Anschluss der Gehwege Mittlerer Weg und Oberer Weg an den Ossenbrucher Weg im Stadtteil Birgelen
Vorlage
BV/FB5/056/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird zunächst zurückgestellt.

 


Sachverhalt:

Die WFW-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 27.01.2020, die Stadt möge die Gehwege auf den Straßen „Mittlerer Weg“ und „Oberer Weg“ im Stadtteil Birgelen bis zum „Ossenbrucher Weg“ ausbauen (vgl. beiliegende Anlage 1).

 

 

Stellungnahme:

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Die Verwaltung hat diese Zielsetzung bereits seit einigen Jahren im Blick, jedoch konnte in der Vergangenheit bisher lediglich aus dem Flurstück 1091 (vgl. Anlagen 2 und 3) an den Straßen „Mittlerer Weg“ und „Oberer Weg“ ein Grundstücksstreifen in einer Breite von 1,50 m erworben werden. Um einen Gehweg bis zum „Ossenbrucher Weg“ ausbauen zu können, wird ein gleicher Streifen aus dem Flurstück Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstück 790 an beiden Straßen benötigt. Gespräche zum Erwerb dieser Grundstücksstreifen hat die Verwaltung aufgenommen. Sollte der Grunderwerb möglich sein, wäre eine Umsetzung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Erweiterung Mittlerer Weg“, zu dem der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 27.11.2019 einen Aufstellungsbeschluss gefasst hat, finanziert durch den Vorhabenträger Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg, denkbar.

Aus diesem Grund sollte der Antrag bis zur Klärung des Grunderwerbs und bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zurückgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

3 Anlagen