Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den im Stadtgebiet betroffenen Vereinen einen Überblick über deren finanzielle Einbußen zu verschaffen und dem Rat in der nächsten Sitzung ein Konzept zur Kompensation unter Berücksichtigung der Corona Soforthilfe durch das Land NRW zu unterbreiten.
Die in Punkt 1 des Schreibens beantragte Maßnahme bzgl. der Gewerbesteuervorauszahlungen wird bereits von Seiten der Verwaltung umgesetzt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
02.04.2020 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg, dass die
Verwaltung sich bei den im Stadtgebiet betroffenen Vereinen einen Überblick
über deren finanzielle Einbußen zu verschaffen hat und so dann dem Rat einen
Vorschlag zu unterbreiten hat, wie den Vereinen ggfls. geholfen werden kann.
Sofern erforderlich, könnten die im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel
für die Jugend- und Vereinsförderung erhöht werden.
Aufgrund der
Corona-Pandemie sind bereits zahlreiche Veranstaltungen von Vereinen im
Stadtgebiet abgesagt worden. Dies gilt auch für Musik-, Kunst-, Theater-,
Kultur-, Schützen- und Sportvereine. Da die Vereine in der Regel auf die
Einnahmen dieser Veranstaltungen angewiesen sind, entsteht ihnen infolge der
derzeitigen Situation ein erheblicher finanzieller Schaden, der ggf.
weitreichende Folgen haben kann.
In zahlreichen
Fällen wird es den Vereinen vermutlich nicht gelingen, den Schaden durch
Nachholung der Veranstaltungen auszugleichen.
Mit einer am
09.04.2020 versendeten E-Mail hat die Verwaltung bereits eine Umfrage bei den
Vereinen über die Corona bedingten Einnahmeausfälle gestartet. Von ca. 118
angeschriebenen Vereine sind bis zum 29.04.2020 18 Rückmeldungen eingegangen.
Die Spanne der gemeldeten finanziellen Ausfälle beläuft sich zwischen 750 € und
18.700 € je nach Verein. Einige der Rückgemeldeten Einnahmeeinbußen können
evtl. durch das NRW Soforthilfeprogramm für Vereine ausgeglichen werden.
Hierüber wird die Verwaltung die betreffenden Vereine informieren.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: