Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW vom 01.04.2020, hier: Aussetzen der Beitragserhebung für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich imSchulträgerbereich der Stadt Wassenberg im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020
Vorlage
BV/FB2/036/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die nachfolgende, gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene dringliche Entscheidung wird gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Aussetzen der Beitragserhebung für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich im Schulträgerbereich der Stadt Wassenberg im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.

 


Sachverhalt:

 

Auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 01.04.2020 wird verwiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

 

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja,

mit ca. mtl. 15.000,00 €        

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: