Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende, gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene dringliche Entscheidung wird gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Aussetzen der Beitragserhebung für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich im Schulträgerbereich der Stadt Wassenberg im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.
Sachverhalt:
Auf die in der
Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 01.04.2020 wird verwiesen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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mit ca. mtl. 15.000,00 € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: