Beschlussvorschlag:
Der öffentliche Wirtschaftsweg Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 330, groß 1.036 qm, hat keine Verkehrsbedeutung mehr und ist daher einzuziehen und das dazu vorgeschriebene Verfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg beabsichtigt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 330, groß 1.036 qm, der keine Verkehrsbedeutung mehr hat, einzuziehen.
Begründung:
Bei der Wegeparzelle Flurstück 330 handelt es sich um einen Grünweg (vgl. Anlage 1 zu dieser Vorlage). Dieser Weg hat keine Verkehrsbedeutung mehr und wird als Weg nicht mehr benötigt. Die mit der beabsichtigten Einziehung des Weges frei werdende Fläche soll durch Veräußerung in die Flurstücke 331, 332 und 333 integriert werden und die erforderliche Erweiterung des dort angrenzend gelegenen Gartenbaubetriebes ermöglichen.
Das Verfahren zur Einziehung eines öffentlichen Weges regeln die Vorschriften des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Mit einer Einziehung verliert ein Weg die öffentliche Eigenschaft.
Die Absicht der Einziehung des Weges ist mindestens drei Monate vorher öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Über etwaige Einwendungen ist anschließend vom Rat nach Abwägung zu beschließen. Danach ist ggf. die Einziehung ortsüblich öffentlich bekannt zu machen und wird am Tage der Bekanntmachung wirksam.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
1 Anlage