Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr.
86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird in einem Teilbereich der
künftigen Sportstätten (Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 3, Flurstücke
665, 666, 667, 668, 669, 670 tlw. und 227 tlw.; Gemarkung Orsbeck, Flur 1,
Flurstücke 187 tlw., 1230 und 1229 tlw.) in einem 1. vereinfachten
Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, den Standort des künftigen
Funktionsgebäudes nunmehr aufgrund der abgestimmten Planung in den Bereich der
geplanten Tribünenanlage zu integrieren und somit zwischen den beiden künftigen
Spielfeldern liegen wird.
Es sind die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck ist seit dem 13.03.2018 rechtsverbindlich.
Für einen Teilbereich der künftigen Sportstätten (die konkrete Abgrenzung ergibt sich aus der beigefügten Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung sowie auf der im Beschlussvorschlag aufgelisteten konkreten Flur- und Parzellenbezeichnung) ist es aus formalen Gründen nach Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg am 21. Januar 2020 erforderlich, den Bebauungsplan in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren zu ändern, da der künftige Standort des Funktionsgebäudes nunmehr aufgrund der abgestimmten Planung in den Bereich der geplanten Tribünenanlage integriert wird und somit zwischen den beiden künftigen Spielfeldern liegen wird.
In Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ist dieses Änderungsverfahren parallel zum anstehenden Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
� |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Abgtrenzung des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck