Betreff
Bebauungsplan Nr. 86 "Orsbecker Feld" in der Ortschaft Orsbeck; hier: Beschluss zur Einleitung eines 1. vereinfachten Änderungsverfahrens
Vorlage
BV/FB6/011/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird in einem Teilbereich der künftigen Sportstätten (Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 3, Flurstücke 665, 666, 667, 668, 669, 670 tlw. und 227 tlw.; Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 187 tlw., 1230 und 1229 tlw.) in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, den Standort des künftigen Funktionsgebäudes nunmehr aufgrund der abgestimmten Planung in den Bereich der geplanten Tribünenanlage zu integrieren und somit zwischen den beiden künftigen Spielfeldern liegen wird.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck ist seit dem 13.03.2018 rechtsverbindlich.

 

Für einen Teilbereich der künftigen Sportstätten (die konkrete Abgrenzung ergibt sich aus der beigefügten Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung sowie auf der im Beschlussvorschlag aufgelisteten konkreten Flur- und Parzellenbezeichnung) ist es aus formalen Gründen nach Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg am 21. Januar 2020 erforderlich, den Bebauungsplan in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren zu ändern, da der künftige Standort des Funktionsgebäudes nunmehr aufgrund der abgestimmten Planung in den Bereich der geplanten Tribünenanlage integriert wird und somit zwischen den beiden künftigen Spielfeldern liegen wird.

 

In Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ist dieses Änderungsverfahren parallel zum anstehenden Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Abgtrenzung des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck