Beschlussvorschlag:
Die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes Wassenberg, AöR, hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Änderung Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Wassenberg (Friedhofssatzung) beschlossen. Dabei wurde aufgrund eines grundsätzlichen Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen § 20 Abs. 5 Satz 3 der Friedhofssatzung geändert. Aufgrund dieser Änderung, die künftig auch unterjährige Nutzungsverlängerungen ermöglicht, ist konsequenterweise auch die Gebührenfestsetzung auf monatsgenaue Berechnungen anzupassen. Bei maximal 30-jähriger Verlängerungsmöglichkeit ergibt sich ein Anteil von 1/360 je Monat.
Die Festsetzung der Gebühren per Gebührenbescheid war bislang in § 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung zu ungenau gehalten und wird nunmehr den Regelungen in den Gebührensatzungen der Stadt Wassenberg angeglichen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: