Betreff
Fahrbahnerneuerung Ratheimer Straße (Teilstück) im Stadtteil Orsbeck;
hier: Umsetzung einer Anregung des Straßenverkehrsamtes
Vorlage
BV/SBW/007/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung werden entsprechend der Empfehlung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg auf diesem Teilstück der Ratheimer Straße drei „Asphaltkissen“ eingebaut.

 


Sachverhalt:

Nach dem Ratsbeschluss vom 09.05.2019 wurde im Zuge des laufenden Fernwärmenetzausbaues ein Teilstück der Ratheimer Straße (Einmündung Rurweg bis Ortsende), abweichend von der ursprünglichen Planung (2023), vorgezogen ausgebaut. Der Ausbau wurde allerdings beschränkt auf die nachmalige Wiederherstellung des verbleibenden Bereichs der Fahrbahn mit entsprechendem Unterbau, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung. Mit der Begrenzung der Leistungen im Bauprogramm auf den unbedingt notwendigen Umfang werden Stadt und beitragspflichtige Grundstückseigentümer in einem untergeordneten Umfang belastet. Zusätzlich wird die Stadt für diese beitragspflichtige Maßnahme einen Landeszuschuss nach § 8 a KAG beantragen, der in voller Höhe auf den umlagefähigen Teil der Maßnahme angerechnet wird.

 

Da in Kürze der Einbau der bituminösen Fahrbahndecke ansteht und frühzeitig unerwünschte Verkehre vom Ortseingang aus Richtung Krickelberg kommend vermieden werden sollen, hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg in Kenntnis der in diesem Ausbaubereich fehlenden Gestaltungsspielräume (unterschiedliche Fahrbahnbreiten, gekennzeichnete Aufstellflächen für Gelenkbusse an den ÖPNV-Haltepunkten, Vielzahl zu beachtender Grundstückszufahrten, erforderliche Beibehaltung der größtmöglichen Zahl von Stellplätzen auf der Fahrbahn, Steigungsstrecke u. ä.) angeregt, drei sogenannte „Asphaltkissen“ als geschwindigkeitsdämpfende Elemente in diesem ca. 450 m langen Ausbaustück (sind im Abstand von rd. 150 m einzubauen) einzubauen.

 

Die Kissen sollten eine Länge von 4 m - 5 m mit einer mäßigen Steigung bis zu einer Höhe von 8 cm – 10 cm am Scheitelpunkt haben. Eine Lärmbelästigung beim Überqueren findet nicht statt, da die Kissen in Asphalt wie die übrige Straßendecke gestaltet sind und weder Abbrems-, Beschleunigungs- oder Abrollgeräusche durch den Kraftverkehr nach sich ziehen. Das Überfahren der Kissen mit angepasster Geschwindigkeit ist für den Kraftfahrer spürbar, aber nicht unangenehm; das Überfahren mit erhöhter Geschwindigkeit hingegen ist unangenehm und geeignet, den Kraftfahrer zur Drosselung der Geschwindigkeit anzuhalten.

 

Nach den Erfahrungen des Straßenverkehrsamtes haben sich solche Maßnahmen in anderen Kommunen bereits bestens bewährt. Als Anlage beigefügt sind Aufnahmen von einer solchen Maßnahme in Selfkant-Hillensberg sowie eine bildhafte Skizze eines sog. Kissens.

 

Sollte der Rat dieser Anregung/Empfehlung des Straßenverkehrsamtes entsprechen, wird das Straßenverkehrsamt in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde unter Beteiligung der örtlichen Ordnungsbehörde die drei Flächen für den Einbau der Asphaltkissen verbindlich festlegen und die Umsetzung einschl. Markierung anordnen. Eine Umsetzung im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung begrenzt die Mehrkosten auf ca. 5.000,00 Euro. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden nicht in den umlagefähigen Aufwand der beitragspflichtigen Maßnahme eingerechnet, sondern in voller Höhe von der Stadt übernommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage