Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlichter Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
20.09. bis 21.10.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 08.11. bis 09.12.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die 3. vereinfachte Änderung
zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in
der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 04. September 2019 die
Einleitung eines 3. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17
C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg
beschlossen.
Der Bebauungsplan
Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft
Wassenberg wird in einem 3. vereinfachten Änderungsverfahren mit den
nachfolgenden Zielen geändert:
Die Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß (bisher 11,00 m) ist aus den Festsetzungen ersatzlos zu streichen,
die bisherige
textliche Festsetzung 1.2 „Bezugspunkt für die festgesetzten Höhen der
baulichen Anlagen ist die nächstgelegene
Straßenverkehrsfläche. Gebäudehöhen werden als maximale Höhen festgesetzt.
Bemessungsgrundlage ist die Straßenrandhöhe im Bereich der Einfahrt zum jeweils
zu bebauenden Grundstück. Verfügt ein
Grundstück über mehrere Einfahrten, ist die jeweils größere Höhe Bemessungsgrundlage“
ist ebenfalls ersatzlos zu streichen,
die bisherige
textliche Festsetzung 1.3 „In den Gewerbegebieten sind gem. § 1 Abs. 5
Baunutzungsverordnung die nach § 8 Abs. 2, Ziffer 4,
allgemein zulässigen Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig“ ist
ebenfalls ersatzlos zu streichen.
Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 3. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 11/2019 am 18.09.2019 veröffentlicht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 20.09. – 21.10.2019 statt; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 13/2019 am 30.10.2019 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 08.11. – 09.12.2019; es wurden bisher keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
- Abgrenzung des Geltungsbereiches
- Entwurf der 3. vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg
- Entwurf der Begründung