Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 C "Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst" in der Ortschaft Wassenberg; 3. vereinfachtes Änderungsverfahren, hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB, b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/126/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichter Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom

20.09. bis 21.10.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 08.11. bis 09.12.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

c)        Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

Die 3. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 04. September 2019 die Einleitung eines 3. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 3. vereinfachten Änderungsverfahren mit den nachfolgenden Zielen geändert:

 

      Ÿ       Die Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß (bisher 11,00 m) ist aus den               Festsetzungen ersatzlos zu streichen,

Ÿ  die bisherige textliche Festsetzung 1.2 „Bezugspunkt für die festgesetzten Höhen der

baulichen Anlagen ist die nächstgelegene Straßenverkehrsfläche. Gebäudehöhen werden als maximale Höhen festgesetzt. Bemessungsgrundlage ist die Straßenrandhöhe im Bereich der Einfahrt zum jeweils zu bebauenden Grundstück.  Verfügt ein Grundstück über mehrere Einfahrten, ist die jeweils größere Höhe Bemessungsgrundlage“ ist ebenfalls ersatzlos zu streichen,

Ÿ  die bisherige textliche Festsetzung 1.3 „In den Gewerbegebieten sind gem. § 1 Abs. 5

Baunutzungsverordnung die nach § 8 Abs. 2, Ziffer 4, allgemein zulässigen Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig“ ist ebenfalls ersatzlos zu streichen.

Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 3. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 11/2019 am 18.09.2019 veröffentlicht.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 20.09. – 21.10.2019 statt; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 13/2019 am 30.10.2019 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 08.11. – 09.12.2019; es wurden bisher keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis:

  1. Abgrenzung des Geltungsbereiches
  2. Entwurf der 3. vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg
  3. Entwurf der Begründung