Beschlussvorschlag:
Im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen, da die private Verkehrsfläche ausgedehnt werden soll.
Sachverhalt:
Im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld fasste der Stadtrat am 09.05.2019 den entsprechenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Rechtskraft dieses Bebauungsplanes wurde bisher nicht durch entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt vorgenommen, da sich abzeichnete, dass ein entsprechender Wechsel des Vorhabenträgers erfolgen würde; dieser Wechsel ist zwischenzeitlich erfolgt.
Der neue Vorhabenträger beabsichtigt durch veränderte Grundstücksaufteilungen die im Plangebiet festgesetzte private Verkehrsfläche um ca. 11,75 m in süd-östliche Richtung auszuweiten.
Alle weiteren Festsetzungen dieses Bebauungsplanes bleiben bestehen.
Diese Änderung erfordert jedoch, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen ist. Auf den geänderten Bebauungsplanentwurf sowie auf das angepasste Nutzungskonzept des Vorhabenträgers wird verwiesen.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf des geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld
- Angepasstes Nutzungskonzept des neuen Vorhabenträgers