Betreff
Einführung eines gemeinsamen Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen
Vorlage
BV/FB1/100/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Wassenberg beteiligt sich im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit an der Einführung des gemeinsamen Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen. 

 

Dem Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Einführung des gemeinsamen Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Beim Treffen der Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Heinsberg am 05.07.2018 wurde die Einführung eines gemeinsamen Bürgerportals im Rahmen einer interkommunalen Kooperation beschlossen.

 

Bei dem Bürgerportal (Serviceportal) handelt es sich um eine Internetplattform, auf dem es dem Bürger ermöglicht wird, Dienstleistungen des Kreises und der Kommunen online zu beantragen und abzuwickeln. Der Bürger richtet über die Plattform servicekonto.nrw ein behördenübergreifendes Servicekonto ein. Über diese Plattform erfolgt auch die Authentisierung, die jetzt bereits optional mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises möglich ist. Im Bereich der Kommunen sollen alle bisher auf der städtischen Internetseite unter Bürgerservice aufgeführten Dienstleistungen nutzbar sein.  Im Zuge der Digitalisierung sollen Dienstleistungen, die vom Prozessablauf ohne Medienbruch an die Fachverfahren angebunden werden, im digitalen Weg beantragt, online bezahlt (E-Payment) und bearbeitet werden können.   Geplant ist für den Anfang die Dienstleistungen Beantragung von Personenstandsurkunden und Gewerbean-, ab- und

-ummeldungen anzubieten. Dieses Angebot soll dann nach und nach ausgebaut werden.

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 27.09.2018 wurde der Kreis beauftragt, ein interkommunales Bürgerportal für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen zu errichten. Seitdem haben mehrere Abstimmungsgespräche mit Vertretern des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen stattgefunden, in denen ein Leistungsverzeichnis mit den benötigten Funktionalitäten erstellt wurde. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass der Kreis die Auftragsvergabe, die Beschaffung und die laufenden Betriebskosten für alle Kommunen übernimmt und über die Kreisumlage refinanziert. Im Jahr 2019 wurden bereits Haushaltsmittel für die anteiligen Kosten im Kreishaushalt eingeplant.

 

Die Leistungen zur Bereitstellung und Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen wurden am 26.04.2019 beschränkt ausgeschrieben. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 04.06.2019 wurde der Auftrag vergeben.

 

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie IKZ NRW hat der Kreis Heinsberg am 02.09.2019 bei der Bezirksregierung Köln eine Zuwendung in sechsstelliger Höhe beantragt. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde seitens der Bezirksregierung signalisiert.

 

Gemäß Ziffer 4.4 der Förderrichtlinie IKZ NRW ist es erforderlich, dass Gremienbeschlüsse aller Beteiligten zur Einführung der interkommunalen Zusammenarbeit vorgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto