Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 18.07. bis 19.08.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 29.08. bis 30.09.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die 2. vereinfachte
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft
Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 09. Mai 2019 die Einleitung eines 2. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 2. vereinfachten Änderungsverfahrens mit den nachfolgenden Zielen geändert:
- Reduzierung der festgesetzten Grünflächen und Darstellung der Kompensation dieser reduzierten Ausgleichsflächen an externer Stelle bzw. Teilablösung
- Geringfügige Reduzierung der Verkehrsfläche
- Festsetzung der Grundflächenzeit von 0,8 auf 0,9 mit Anpassung der überbaubaren
Grundstücksflächen in einem Teilbereich
Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 2. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 08/2019 am 03.07.2019 veröffentlicht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand vom 18.07. – 19.08.2019 statt; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit –öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - wurde im Amtsblatt Nr. 10/2019 am 21.08.2019 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 29.08. – 30.09.2019; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Abgrenzung des Geltungsbereiches
- Entwurf der 2. Vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“
- Entwurf der Begründung