Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Radwegeverbindung zwischen Schulzentrum und Sportpark
Vorlage
BV/FB5/096/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt, da aufgrund der vorhandenen Wegeverbindungen und den bereits feststehenden baulichen Anpassungen (im Zuge des Umbaus des II. Abschnitts der Graf-Gerhard-Str. und der mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmten und genehmigten Anbindung des Sportparks an das Straßen- und Wegenetz) kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.

 


Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 02.09.2019 (Anlage) eine rechtzeitige Überprüfung vorhandener und die Planung möglichst sicherer Radwegeverbindungen zwischen Ober- und Unterstadt unter besonderer Berücksichtigung einer CO2-neutralen und vor allen Dingen sicheren Mobilität für Kinder und Jugendliche zwischen Oberstadt und dem Sportzentrum in Wassenberg-Orsbeck.

Zum konkreten Antragsinhalt und der Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die beiliegende Anlage verwiesen.

 

Stellungnahme:

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Einleitend erfolgt zum vorliegenden Antrag zunächst der Hinweis, dass die dem beigefügten Antrag beiliegende Skizze, aus der fünf Streckenführungen ersichtlich sein sollen, nicht lesbar ist; dies ist für die weitere Beurteilung des Antragsinhaltes allerdings auch unerheblich.

 

Für den konkreten Bedarfsfall werden auch keine fünf Streckenführungen benötigt, um mit dem Fahrrad die Wegstrecke zwischen dem Schulzentrum und dem neuen Sportpark erreichen zu können.

Auch die im Schriftsatz textlich beschriebene „attraktive Fahrweg-Variante“ ist weder attraktiv, noch unter rechtlichen und wirtschaftlichen (auch haushaltsrechtlichen) Kriterien umsetzbar, darüber hinaus gänzlich entbehrlich.

 

In einem Stadtgebiet, das zu mehr als 30 % bewaldet ist und zudem über ein innenstadtnahes großes, zusammenhängendes Waldgebiet verfügt, bedarf es keiner zusätzlichen Versiegelungen, Einbauten wie Brückenbauwerken (zudem überhaupt nicht umsetzbar), um vielfältige Streckenführungen Radfahrern anbieten zu können. Es gilt, sofern ein Bedarf überhaupt besteht, die vorhandenen Ressourcen zu nutzen und ggf. miteinander zu verbinden; dies ist gleichsam ökonomisch und ökologisch sinnvoll.

 

Unterstellt, der neue Sportpark, der -im Gegensatz zur heutigen Sportanlage  Wingertsberg- über DIN-gerechte Sportanlagen verfügen wird, insbesondere für den Bereich der Leichtathletik, ist dann für den Schulsport der Gesamtschule tatsächlich von gesteigertem Interesse und Nutzungszeiten werden nachgefragt, so ist dieser Sportpark neben den ÖPNV-Anbindungen an unterschiedlichen Straßen und Zugängen und dem ausgewiesenen Haltepunkt und Einstellplatz für den Schülerspezialverkehr auch für einen zunächst fiktiv angenommenen Radwegeverkehr im Bedarfsfall vom Schulzentrum über folgende Strecke erreichbar:

 

  • Abfahrt Mensa-Gebäude
  • Querung Erkelenzer Straße im Bereich der Querungshilfe
  • Forckenbeckallee im Judenbruch
  • Pontorsonplatz
  • Parkstraße
  • Nutzung neue Querungshilfe Graf-Gerhard-Str. (wird 2020 im Zuge des Rückbaues der Graf-Gerhard-Str. errichtet)
  • Straßenstück „Am Gasthausbach“ (Sackgasse)
  • Breiter Weg (Nutzung der Wegefläche in dem Grünzug neben der Straße)
  • Radweg Heinsberger Straße
  • Querung der L 117 im Bereich der Ampelanlage
  • Radweg Heinsberger Straße (Fortführung nach Querung L 117 bis zur Einfahrt Sportpark; im Zuge der Baumaßnahme wird die Heinsberger Straße in diesem Bereich umgebaut und mit einer zusätzlichen großen Querungshilfe für das gesamte Gebiet ausgestattet)

 

Die Strecke umfasst insgesamt rd. 2,71 km und ist bei normaler Radfahrgeschwindigkeit in 9 Minuten inkl. einer Rotphase von 75 Sekunden problemlos leistbar.

 

Rein nachrichtlich wird an dieser Stelle (beispielsweise für den Fall einer Sperrung von Teilstrecken der vorstehend genannten Wegeführung) auch noch eine alternativ vorhandene Strecke genannt, die ebenfalls problemlos eine sichere Erreichbarkeit des Sportparks gewährleistet.

 

  • Abfahrt Mensa-Gebäude 
  • Nutzung Querungshilfe Erkelenzer Straße
  • durch das Judenbruch (am Wildgehege vorbei) bis Parkplatz Wingertsmühle
  • Querung in die Sackgassen „An der Windmühle/In der Strupp/Ackerstraße“
  • Querung der Jülicher Straße (im Bereich Edeka)
  • Nutzung des dort gelegenen ehemaligen Radweges entlang der Grundstücke der Verbrauchermärkte Edeka und Rossmann bis zur Ampelanlage L 117
  • Querung der L 117 im Bereich dieser Ampelanlage
  • Ankunft am Sportpark im Bereich des an der Weilerstraße gelegenen rückwärtigen Zugangs

 

Der Vollständigkeit halber und damit abschließend zu diesem Antrag wird berichtet, dass der Sportpark sowohl im Bereich der Heinsberger Straße als auch im Bereich der Weilerstraße an das ÖPNV-Netz angebunden ist und darüber hinaus der Sportpark auch über Busse des Schülerspezialverkehrs jederzeit anfahrbar ist.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen