Betreff
Anregung des SPD-Ortsvereins Wassenberg gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 6 Hauptsatzung zu einer Grundstücksangelegenheit
Vorlage
BV/FB5/092/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der SPD-Ortsverein Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 05.06.2019 (vgl. Anlage 1) den Beschluss des Grundstücksausschusses zur Veräußerung eines stadteigenen Flurstückes Gemarkung Myhl, Flur 3, Flurstück 231, Auf dem Bruch/Am Schwanderberg rückgängig zu machen bzw. einen Verkauf unverzüglich bis auf Weiteres zu untersagen.

 

Die Anregung entbehrt jeglicher Grundlage und ist daher abzulehnen.

 

Begründung:

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Dem Beschluss des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses vom 27.04.2017 liegt nicht die ersatzlose Aufgabe dieses Spielplatzes zugrunde, sondern ausdrücklich – und dies ist auch allen Stadtverordneten bekannt – eine angedachte Neuanlage im Bereich der auf der gegenüberliegenden Seite gelegenen Grünfläche neben dem dortigen Jugendheim. Dieser angedachte neue Spielplatz soll in ein Gesamtkonzept Jugendheim mit Vorplatz, angrenzende Grünfläche und Kinderspielplatz integriert und Bestandteil einer Fördermaßnahme werden.

Erst mit der Realisierung dieses Projekts würde das stadteigene Flurstück 231 zu einer Vermarktung zwecks Wohnbebauung frei.

 

Die weiteren konzeptionellen Planungen für den Kern des Stadtteils Myhl werden zeigen, ob die angedachte neue Spielfläche Bestandteil eines Gesamtkonzeptes wird.

 

Vor diesem Hintergrund bedarf es an dieser Stelle keiner weiteren Ausführungen zu der vorliegenden und in der Sache überflüssigen Anregung nach § 24 GO NRW.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Schreiben des SPD-Ortsvereins Wassenberg vom 05.06.2019