Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die nachfolgenden Punkte:
- Um auch in Zukunft den in Industrie und Haushalten weiter steigenden Bedarf nach Daten-Bandbreite zu bedienen, ist ein Ausbau der bereits stellenweise gut ausgebauten Infrastruktur in der Stadt Wassenberg weiter anzustreben.
- Die Stadt Wassenberg ist entschlossen, den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur gemeinsam mit den weiteren kreisangehörigen Kommunen voranzutreiben. Hierzu sollen die Verwaltung der Stadt Wassenberg die in Aussicht gestellten Fördermittel in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg beantragen und die Eigenmittel dafür bereitstellen. Der Stadtrat beschließt die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus (Anlage 1).
Sachverhalt:
Der Kreis Heinsberg hat zum 01.
Oktober 2018 einen durch die „Richtlinie
des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und
kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next
Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ aus Landesmitteln
geförderten Breitbandkoordinatoren, der sich mit allen Anliegen rund um das
Thema Glasfaser-Ausbau befasst, eingestellt.
Der vor wenigen Jahren im Kreis
Heinsberg eingeschlagene Weg, beim digitalen Infrastrukturausbau konsequent auf
Glasfaser-Technologie (FTTH/B-Modell) zu setzen, war zukunftsweisend und bis
dato sehr erfolgreich. Eine von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den
Kreis Heinsberg mbH beauftragte und von der TÜV Rheinland Consulting GmbH
unabhängig erstellte „Machbarkeitsstudie
zum flächendeckenden FTTH/B-Ausbau im Kreis Heinsberg“ hat ergeben, dass
bereits 54% aller im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet
mit einem Glasfaser-Anschluss versorgt sind. Der Bundesdurchschnitt liegt
gerade einmal bei 9%. Trotz der Spitzenwerte bei den Anschlusszahlen der
FTTH/B-Infrastruktur, verfügen im Kreis Heinsberg 1,2 % aller Adresspunkte über
einen Anschluss, der dem NGA-Kriterium (Next Generation Access) von mind. 30
Mbit/s nicht entspricht und als unterversorgt gilt. Diese 1.071 unterversorgten
Adressen (sog. „Weiße Flecken“) – darunter auch 47 Schulstandorte und
zahlreiche Gewerbestandorte – liegen ungleichmäßig im gesamten Kreisgebiet in
allen zehn Städten und Gemeinden verstreut. Zudem hat das für die
Machbarkeitsstudie durchgeführte Markterkundungsverfahren (MEV) ergeben, dass
kein weiterer, eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen
(TKU) in den nächsten 3 Jahren im gesamten Kreis Heinsberg gemeldet wurde.
Im Stadtgebiet Wassenberg liegen 103 unterversorgte
Adresspunkte. Darunter befinden sich keine Schulstandorte und ca. 9
Gewerbestandorte, die noch nicht am Glasfaser-Netz angeschlossen sind.
Entsprechend besteht hier ein
erheblicher Handlungsbedarf, bestehende Lücken gerade in unterversorgten
Gebieten zu schließen und die Netze zukunftsfähig auszubauen.
Zur Unterstützung des Breitbandausbaus
stellen der Bund und das Land NRW mit ihren aktuellen Förderprogrammen Mittel
in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ausbaukosten werden vom Bund zu 50% und vom
Land zu 40% übernommen. Die Stadt
Wassenberg muss lediglich den Eigenanteil von 10% tragen bzw. finanzieren.
Damit sind die Rahmenbedingungen sehr gut, um nun mit Hilfe des Einsatzes von
Fördermittel den Netzausbau im gesamten Kreis Heinsberg weiter voranzutreiben
und alle „Weißen Flecken“ abzubauen.
Zur
Reduzierung der „Weißer Flecken“ (inkl. aller Schul- und Gewerbestandorte) im
Kreis Heinsberg, hat die TÜV Rheinland Consulting GmbH folgendes Netzplanungszenarium
berechnet:
Anzahl der unterversorgten Adresspunkte: |
1.071 |
Kosten für die Netzerrichtung: |
38,9 Mio. € |
Gesamtlänge der Tiefbaustrecke: |
483 km |
Wirtschaftlichkeitslücke: |
38,9 Mio. € |
Eigenanteile (10%): |
3,89 Mio. € |
Die genauen
Ausbaukosten bzw. die genaue Höhe des Eigenanteils für die Stadt Wassenberg können
nicht exakt kalkuliert, sondern nur näherungsweise geschätzt werden. Als
Maßstab ist die Verteilung der kreisweiten 1.071 unterversorgten Standorte
genutzt worden:
- Erkelenz: |
199 |
|
- Gangelt: |
26 |
|
- Geilenkirchen: |
93 |
|
- Heinsberg: |
142 |
|
- Hückelhoven: |
128 |
|
- Selfkant: |
60 |
|
- Übach-Palenberg: |
53 |
|
- Waldfeucht: |
44 |
|
- Wassenberg: |
103 |
|
- Wegberg: |
222 |
|
Die Aufgabe „Breitbandversorgung“ ist
eine freiwillige Aufgabe der Stadt
Wassenberg.
Nach den näherungsweisen Schätzungen
entfällt auf die Stadt
Wassenberg ein Eigenanteil in Höhe von rund 500.000,00 €. Dieser Betrag wird im Entwurf des
Haushaltsplans 2020 veranschlagt.
Abschließend wird darauf verwiesen, dass der Breitbandkoordinator
des Kreises Heinsberg, Herr Michael Eßer, in der Ratssitzung für Rückfragen zur
Verfügung steht.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
-
Kooperationsvereinbarung (Anlage 1)
-
Definition „Weiße Flecken“
(Anlage 2)