Betreff
Ausbau der Breitbandinfrastruktur -kreisweiter Antrag zur Infrastrukturförderung durch Bund und Land
Vorlage
BV/FB6/041/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die nachfolgenden Punkte:

  1. Um auch in Zukunft den in Industrie und Haushalten weiter steigenden Bedarf nach Daten-Bandbreite zu bedienen, ist ein Ausbau der bereits stellenweise gut ausgebauten Infrastruktur in der Stadt Wassenberg weiter anzustreben.
  2. Die Stadt Wassenberg ist entschlossen, den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur gemeinsam mit den weiteren kreisangehörigen Kommunen voranzutreiben. Hierzu sollen die Verwaltung der Stadt Wassenberg die in Aussicht gestellten Fördermittel in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg beantragen und die Eigenmittel dafür bereitstellen. Der Stadtrat beschließt die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus (Anlage 1).

 


Sachverhalt:

Der Kreis Heinsberg hat zum 01. Oktober 2018 einen durch die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ aus Landesmitteln geförderten Breitbandkoordinatoren, der sich mit allen Anliegen rund um das Thema Glasfaser-Ausbau befasst, eingestellt.

Der vor wenigen Jahren im Kreis Heinsberg eingeschlagene Weg, beim digitalen Infrastrukturausbau konsequent auf Glasfaser-Technologie (FTTH/B-Modell) zu setzen, war zukunftsweisend und bis dato sehr erfolgreich. Eine von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH beauftragte und von der TÜV Rheinland Consulting GmbH unabhängig erstellte „Machbarkeitsstudie zum flächendeckenden FTTH/B-Ausbau im Kreis Heinsberg“ hat ergeben, dass bereits 54% aller im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet mit einem Glasfaser-Anschluss versorgt sind. Der Bundesdurchschnitt liegt gerade einmal bei 9%. Trotz der Spitzenwerte bei den Anschlusszahlen der FTTH/B-Infrastruktur, verfügen im Kreis Heinsberg 1,2 % aller Adresspunkte über einen Anschluss, der dem NGA-Kriterium (Next Generation Access) von mind. 30 Mbit/s nicht entspricht und als unterversorgt gilt. Diese 1.071 unterversorgten Adressen (sog. „Weiße Flecken“) – darunter auch 47 Schulstandorte und zahlreiche Gewerbestandorte – liegen ungleichmäßig im gesamten Kreisgebiet in allen zehn Städten und Gemeinden verstreut. Zudem hat das für die Machbarkeitsstudie durchgeführte Markterkundungsverfahren (MEV) ergeben, dass kein weiterer, eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (TKU) in den nächsten 3 Jahren im gesamten Kreis Heinsberg gemeldet wurde.

 

Im Stadtgebiet Wassenberg liegen 103 unterversorgte Adresspunkte. Darunter befinden sich keine Schulstandorte und ca. 9 Gewerbestandorte, die noch nicht am Glasfaser-Netz angeschlossen sind.

 

Entsprechend besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf, bestehende Lücken gerade in unterversorgten Gebieten zu schließen und die Netze zukunftsfähig auszubauen.

 

Zur Unterstützung des Breitbandausbaus stellen der Bund und das Land NRW mit ihren aktuellen Förderprogrammen Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ausbaukosten werden vom Bund zu 50% und vom Land zu 40% übernommen. Die Stadt Wassenberg muss lediglich den Eigenanteil von 10% tragen bzw. finanzieren. Damit sind die Rahmenbedingungen sehr gut, um nun mit Hilfe des Einsatzes von Fördermittel den Netzausbau im gesamten Kreis Heinsberg weiter voranzutreiben und alle „Weißen Flecken“ abzubauen.

 

 

 

 

 

 

Zur Reduzierung der „Weißer Flecken“ (inkl. aller Schul- und Gewerbestandorte) im Kreis Heinsberg, hat die TÜV Rheinland Consulting GmbH folgendes Netzplanungszenarium berechnet:

Anzahl der unterversorgten Adresspunkte:

1.071

Kosten für die Netzerrichtung:

38,9 Mio. €

Gesamtlänge der Tiefbaustrecke:

483 km

Wirtschaftlichkeitslücke:

38,9 Mio. €

Eigenanteile (10%):

3,89 Mio. €

 

Die genauen Ausbaukosten bzw. die genaue Höhe des Eigenanteils für die Stadt Wassenberg können nicht exakt kalkuliert, sondern nur näherungsweise geschätzt werden. Als Maßstab ist die Verteilung der kreisweiten 1.071 unterversorgten Standorte genutzt worden:

-      Erkelenz:

199

 

-      Gangelt:

26

 

-      Geilenkirchen:

93

 

-      Heinsberg:

142

 

-      Hückelhoven:

128

 

-      Selfkant:

60

 

-      Übach-Palenberg:

53

 

-      Waldfeucht:

44

 

-      Wassenberg:

103

 

-      Wegberg:

222

 

 

Die Aufgabe „Breitbandversorgung“ ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Wassenberg.

 

Nach den näherungsweisen Schätzungen entfällt auf die Stadt Wassenberg ein Eigenanteil in Höhe von rund 500.000,00 €. Dieser Betrag wird im Entwurf des Haushaltsplans 2020 veranschlagt. 

 

Abschließend wird darauf verwiesen, dass der Breitbandkoordinator des Kreises Heinsberg, Herr Michael Eßer, in der Ratssitzung für Rückfragen zur Verfügung steht.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-      Kooperationsvereinbarung (Anlage 1)

-      Definition  „Weiße Flecken“ (Anlage 2)