Betreff
Ratheimer Straße im Stadtteil Orsbeck;
hier: a) Ausbau der Fahrbahn des Teilstücks Einmündung Rurweg bis Ortsende
b) Bau einer Straßenbeleuchtungsanlage (Einmündung Luchtenberger Straße bis
Ortsende)
Vorlage
BV/FB5/040/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die Straße „Ratheimer Straße“ (Teilstück Einmündung Rurweg bis Ortsende) im Stadtteil Orsbeck wird wie folgt ausgebaut:

 

Bauprogramm:

·      Fahrbahnteil, der von der Verlegung der Wärmeversorgungsleitung nicht betroffen ist, bituminös

·      DIN-gerechte LED-Straßenbeleuchtung

 

2.    Da die Straßenbeleuchtung auf der gesamten Ratheimer Straße hergestellt werden soll, wird das vorstehend unter Ziffer 1 aufgeführte Bauprogramm um den Bau einer DIN-gerechten LED-Straßenbeleuchtung auch für das Teilstück Einmündung Rurweg bis Einmündung Luchtenberger Straße erweitert.

 

3.    Zu einer vorgezogenen Durchführung der Straßenausbaumaßnahme (Fahrbahn und Straßenbeleuchtung) werden im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 260.000,00 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

Die WEP in Hückelhoven verfügt über einen Konzessionsvertrag zur Versorgung des Stadtgebietes Wassenberg mit Fernwärme. In den nächsten Wochen beginnt dieser Fernwärmenetzausbau mit der Verlegung einer entsprechenden Leitung in der Ratheimer Straße im Stadtteil Orsbeck.

Da der Ausbau der Ratheimer Straße (Teilstück Ortsende bis Einmündung Rurweg) erst in 2023 vorgesehen ist, macht es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Stadt und die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer Sinn, die Maßnahme vorzuziehen und diese dabei allerdings auf den unbedingt notwendigen Umfang zu begrenzen.

Dies bedeutet, dass auf jeden Fall die Fahrbahn in diesem Teilstück auszubauen ist, da diese sich in einem schlechten Zustand befindet und zudem über keinen frostsicheren Unterbau verfügt. Wenn die Fahrbahn im Zuge des Ausbaues des Fernwärmenetzes gleichzeitig mit erneuert wird, begrenzen sich die Ausbaukosten für dieses Teilstück auf rd. 160.000,00 Euro. Mit diesem Kostenanteil wäre dann gewährleistet, dass die Fahrbahn dieses Straßenteilstücks einschl. Straßenentwässerung den einschlägigen Richtlinien für den Straßenausbau entspricht.

 

Im Zuge dieser Straßenausbaumaßnahme wird dann auch im Ausbauteilstück die Straßenbeleuchtung erdverkabelt und erstmalig eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtung erstellt. Die Verlegung des Erdkabels erfolgt in den überwiegend vorhandenen einseitigen Sicherheitsstreifen, dessen Oberfläche im Zuge der Maßnahme dann gleichzeitig mit instandgesetzt wird.

Unabhängig vom Straßenausbau werden in diesem Teilstück der Ratheimer Straße vorgezogen die Kanalhausanschlüsse untersucht und ggf. im jeweiligen Einzelfall aufgrund des Schadensbildes erneuert.

 

Der Ausbau der Fahrbahn in dem Teilstück der Straße und der Bau der Straßenbeleuchtungsanlage auf der gesamten Ratheimer Straße ist beitragspflichtig. Der Beitragssatz beträgt 50 v. H. Zusätzlich werden im Einzelfall, sofern ein Kanalhausanschluss erneuert werden muss, die dafür anfallenden Aufwendungen im Wege eines Kostenersatzes geltend gemacht.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

    ca. 260.000,00 

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

ca. 130.000,00 €

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

  ca. 130.000,00 €

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: