Betreff
Neubesetzung des stellvertretenden Ausschussvorsitzes des Bauausschusses
Vorlage
BV/FB1/029/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der zum 31.03.2019 aus dem Rat ausgeschiedene Stadtverordnete Peter Hubert Minkenberg war stv. Vorsitzende des Bauausschusses. 

 

Gem. § 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW sind die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der Ausschüsse zu bestimmen. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.

 

§ 58 Abs. 5 Satz 5 GO NRW besagt:

 

„Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zur Nachfolge. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“

 

Somit ist die SPD-Fraktion zur Neubesetzung des stv. Bauausschussvorsitzes vorschlagsberechtigt.

 

Gem. § 40 Abs. 2 GO NRW ist der Bürgermeister nicht stimmberechtigt.