Betreff
Haushaltswirtschaft 2019;
hier: 1. Fortschreibung zur Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen
Vorlage
MV/FB5/002/2019/1
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Inhalt der Mitteilungsvorlage:

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Die in der Ratssitzung am 13.12.2018 bei der Verabschiedung des Haushalts 2019 vorgetragenen Haushaltsreden wurden ausgewertet und die darin enthaltenen Anträge und Fragen, soweit möglich, nach Sachthemen gegliedert (vgl. Vorlage vom 06.02.2019 für die Haupt- und Finanzausschusssitzung 19.02.2019).

 

Mit der heutigen Vorlage werden zudem die aus 2018 noch verbliebenen vier offenen Punkte nachstehend eingefügt und zu diesen Punkten wird nunmehr abschließend berichtet. Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um die Zusammenfassung der bei den Fachbereichen zu den einzelnen Punkten vorgenommenen Abfrage.

 

 

1. Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw. –einrichtungen

 

Altfall

Der seinerzeitige Antrag der SPD-Fraktion vom 15.12.2016 wurde zuletzt in der 2. aktualisierten Fassung (vgl. dazu dortige Ziffer 2.2.), Stand 01.12.2017 nach Auffassung der Verwaltung zumindest bis auf die Auswirkungen des demografischen Wandels, zu dem ein Hinweis auf die beim Kreis Heinsberg eingerichtete Stabs-Stelle erfolgte, erledigt.

 

In der Stellungnahme zum Entwurf der Haushaltssatzung 2018 hat die SPD-Fraktion

dann die eigentliche Zielsetzung des seinerzeitigen Antrags dahingehend konkretisiert, dass man seitens der SPD-Fraktion die Darstellung der städtebaulichen Maßnahmen in der Stadt Wassenberg (für Stadtkern und Außenorte) im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erwartet, das auch für Dritte auf der Homepage der Stadt einsehbar ist. Dieses Konzept soll dann durch Zu- und Abgänge, ggf. mit ergänzenden Erläuterungen und Hinweisen fortgeschrieben werden.

 

Anmerkung:

Innerhalb des Jahres 2019 wird die Verwaltung die städtebaulichen Maßnahmen in der Stadt Wassenberg entsprechend auflisten unter Angabe des jeweiligen Entwicklungsstandes.        

 

Altfall

Die Fraktion der Partei „DIE LINKE“ bittet in der Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2018 als Entwicklungsziele nach 2021 den Bau einer öffentlichen Toilette (dieser wiederholende Antrag erfolgt in Kenntnis der Mitteilung der Verwaltung in der II. aktualisierten Fassung vom 01.12.2017 unter dortiger Ziffer 2.4) und ein Entwicklungskonzept für die Flächen der alten Eisenbahntrasse aufzunehmen.

 

Anmerkung

a)     Zu dem Bau einer öffentlichen Toilettenanlage wurde bereits im Jahre 2017 (II. aktualisierte Fassung) abschließend Stellung genommen.

 

b)     Zu der Möglichkeit einer Nutzung der im Einschnitt gelegenen Bahntrasse in dem

         Teilbereich vom Naturparktor/Pontorsonplatz als auszubauende Verbindung für Wanderer und Radwanderer zum Birgelener Pützchen und damit gleichzeitig auch als Einstieg in den Birgeler Urwaldweg wurde eine Grobplanung erstellt, für die allerdings noch eine geeignete Förderung ausgelotet wird. An anderer Stelle in Wassenberg-Birgelen bzw. Rosenthal wurden ehemalige Bahnflächen in den Birgeler Urwaldweg eingebunden.

         Über das Ergebnis einer möglichen Förderung der geplanten Verbindung zwischen Naturparktor/Pontorsonplatz/Judenbruch und dem Pützchenswald mit direkter Anbindung an den Birgeler Urwaldweg wird nach Vorlage eines Ergebnisses gesondert berichtet.

 

 

1.1   Die SPD-Fraktion beantragt, das Radwegenetz im Stadtgebiet Wassenberg zu überplanen und tourismusfördernd und anwohnerfreundlich auszubauen.

 

Anmerkung:

Das Radwegenetz im Stadtgebiet Wassenberg ist Bestandteil des überörtlichen und mit Knotenpunkten ausgestatteten Radwegenetzes. Mit den anstehenden Maßnahmen „II. Bauabschnitt GV 36“ und dem beantragten Förderprojekt „Lückenschluss Bau eines Radweges niederländische Grenze/Amici Beach bis Kreisstraße 21“ werden die in der Planung noch fehlenden Anbindungen an das überörtliche Radwegenetz zu den Stadtteilen Ophoven/Effeld/niederländische Grenze geschlossen. Ein ergänzender Handlungsbedarf und dies erst recht unter dem Gesichtspunkt „tourismusfördernd“ ergibt sich im Bereich der Straßen, die sich in der Straßenbaulast der Stadt befinden, nicht.

Bezieht man die Neuregelung des Gesetzgebers zur Ausweisung von Radwegen außerhalb und innerhalb von Ortschaften in die Betrachtung ein, gilt es festzustellen, dass für nahezu alle früheren Radwege im Bereich der Ortslagen die Bindungswirkung entfallen ist und der Radfahrer entscheiden kann, ob er diese früheren Wege, heute handelt es sich nur noch um Gehwege, noch mit nutzt oder nicht; insoweit ist dem Antrag „zu einem anwohnerfreundlichen“ Ausbau von Radwegen die Grundlage entzogen, unabhängig davon wäre auch bei Bestehen der Altregelung kein Handlungsbedarf gegeben.

 

In diesem Zusammenhang gilt es festzustellen, dass bereits die Unterhaltung des vorhandenen Radwegenetzes, sofern in der Baulast der Stadt liegend, aufgrund der Abnutzungen Personalressourcen und Sachkosten in immer stärkerem Maße bindet.

 

 

1.2   Die WFW-Fraktion regt an, über ein Verkehrskonzept 2025 (alternativer ÖPNV) Ideen entwickeln zu lassen, um eine flexible Anbindung an umliegende Städte zu ermöglichen und damit Alternativen zum zweiten und dritten Fahrzeug in privaten Haushalten zu schaffen.

 

Anmerkung:

Zu diesem Punkt gilt es zunächst klarzustellen, dass Aufgabenträger für den ÖPNV Kreise und kreisfreie Städte sind. Im Gegensatz zu einigen anderen Kommunen im Kreis Heinsberg ist die Stadt Wassenberg im Rahmen des leistbaren ÖPNVs gut an die Mittelzentren Erkelenz und Heinsberg und damit auch an die dortigen Bahnhöfe angebunden. Der Aufgabenträger ÖPNV entwickelt das bestehende Verkehrskonzept regelmäßig fort, u. a. zur Zeit durch die probeweise Einführung von einigen innerörtlichen Verkehrslinien in ausgewählten Städten. Die Ergebnisse dieser Ortsverkehre werden zeigen, ob beispielsweise eine derartige rein innerörtliche Linie auch auf Wassenberg übertragbar ist. Darüber hinaus laufen parallel Überlegungen des Verkehrsunternehmens, in verschiedenen Städten, darunter auch Wassenberg, Carsharing-Standorte über Drittanbieter einzurichten. Zu diesem Baustein wird man sicherlich in den nächsten 2 – 3 Jahren über belastbare Ergebnisse verfügen. Aus heutiger Sicht kann festgestellt werden, dass es vermutlich auch in Zukunft keinen „Königsweg“ im Bereich ÖPNV geben wird, sondern eine bessere Flexibilität entsprechend der vorgetragenen Anregung nur über verschiedene Bausteine möglich sein wird. Diese Entwicklung liegt allerdings im Bereich des Aufgabenträgers ÖPNV. Im regionalen Beirat dieses Aufgabenträgers ist die Stadt Wassenberg Mitglied und somit über anstehende Versuche und Entwicklungen informiert.

 

 

1.3   Die Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält die Forderung, dass neue Baugebiete in Wassenberg im Sinne einer Klimakommune nur noch mit ökologischen Standards geplant werden sollen und diese hierzu mit dezentraler Energieversorgung, mit Photovoltaik, Erdwärme, Windkraft, Blockheizkraftwerk oder Fernwärme ausgestattet werden sollen.

Darüber hinaus soll eine Begrünung festgeschrieben und eine Infrastruktur vorgehalten werden, die E-Mobilität oder schadstoffarme Autos fördert; in diesen Baugebieten soll das soziale Gefüge und das Zusammenleben der Generationen unterstützt und ortsnah Einkaufsmöglichkeiten eröffnet werden.

 

Anmerkung:

Die in der Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthaltene Forderung ist ein Bündel der Einzelforderungen, die die Fraktion anlässlich verschiedener Bebauungspläne bereits in den vergangenen Jahren eingebracht hat. Diese Forderungen sind in der Vergangenheit auch regelmäßig mehrheitlich zurückgewiesen worden. Die Mehrheit des Rates lehnt bisher bei den Festsetzungen für Bebauungsplangebiete eine derart einengende Reglementierung für ein Bebauungsplangebiet und/oder die einzelnen Grundstückseigentümer -und damit Bauherren- ab.

Es ist zu klären, wie mit der vorliegenden Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen umzugehen ist. Zum einen kann man das Paket der Forderungen einmalig mit der Fragestellung, ob bei künftigen Bebauungsplänen derartige Festsetzungen vorzusehen sind, zur Abstimmung stellen oder im Zusammenhang mit künftigen Bebauungsplänen erfolgt in jedem Einzelfall ein Hinweis auf die vorliegende Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

 

 

1.4   In der Stellungnahme der Fraktion der Partei „Die Linke“ wird beantragt, bis Ende 2019 dem Rat den Vorschlag zur Graduierung der Stadt als Luftkurort bzw. Erholungsort zur Beratung und Annahme vorzulegen.

 

Anmerkung:

Der vorliegende Antrag der Partei „Die Linke“ ist entbehrlich, da die Verwaltung bereits seit Jahren die Zielsetzung zur Erlangung der Artbezeichnung „Erholungsort“ nach § 12 des Kurortegesetzes NRW ausgesprochen hat. Diese Zielsetzung ist deshalb auch Bestandteil des integrativen Handlungskonzeptes der Stadt Wassenberg geworden.

      Unabdingbare Voraussetzung um Maßnahmen zur Zielerreichung einzuleiten, ist das Vorliegen einer entsprechenden Luftqualität in dem räumlich abzugrenzenden innerstädtischen Erholungsbereich. Dies setzt bekanntermaßen voraus, dass eine innerstädtische Verkehrsentlastung über die B 221n erreicht wird. Sobald dies nachhaltig feststellbar ist, können in einem ersten Schritt die zur Feststellung der Luftqualität sehr differenziert durchzuführenden Messungen mit erheblichem finanziellen Aufwand vorgenommen werden.

 

      Unter Berücksichtigung der vorstehenden und dem Grunde nach bekannten Ausführungen ist sicherlich nachvollziehbar, dass es zum einen zur Erreichung der Zielsetzung keines Antrags bedarf (der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass in früheren Jahren auch die FDP diese Zielsetzung ausgesprochen hat) und zum anderen keinerlei Maßnahmen bis Ende 2019 aufgrund der bekannten Fakten eingeleitet werden können.

 

Dieser Bericht ist damit zunächst abschließend.

 

 

1.5   Die Fraktion der Partei „Die Linke“ bringt den Vorschlag ein, dass 2019 der Rat in einer Ratssitzung durch die Verwaltung über den Verbrauch und die Reserven an Flächen für den Wohnungsbau und für die Gewerbeflächen informiert wird.

 

Anmerkung:

Zu dem Vorschlag der Partei „Die Linke“ wird ausgeführt, dass die Gewerbeflächen in der Stadt Wassenberg umfassend veräußert bzw. für Restflächen Optionen vergeben sind. Bereits in der Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses am 21.02.2019 wurde auf Nachfrage ergänzend berichtet, dass die Stadt Wassenberg frühestens mit dem Abschluss des laufenden Änderungsverfahrens zum Regionalplan (vermutlich Ende 2022) über verlässliche Ergebnisse zum Potential künftig aus dem Flächennutzungsplan noch entwickelbarer Gewerbeflächen erhält. Kleingewerbe muss deshalb in zulässiger Weise auf erschlossene Mischbauflächen zurückgreifen. Die Bebauungsplangebiete und die Innenbereichsflächen mit den entsprechenden Darstellungen zu Wohnbau- und Mischbauflächen können von jedem Stadtverordneten dem Flächennutzungsplan entnommen werden und eine Aktualisierung aller Bebauungspläne der Stadt ist für Ende März/Mitte April 2019 angestrebt und damit auf der Homepage der Stadt einsehbar.

 

Mit den vorstehenden Ausführungen ist zu diesem Punkt abschließend berichtet.

 

 

 

1.6   Die Fraktion der Partei „Die Linke“ stellt die Frage nach dem Stand im sozialen Wohnungsbau und bittet darum, dass kompetente Vertreter aus den zuständigen Fachbereichen über den Sachstand – denkbar Mai/Juni 2019 – den Rat informieren.

 

Anmerkung:

Nachdem die Verwaltung bereits in den vergangenen Jahren ausführlich zu der Entwicklung des sozialen Wohnungsbaues in der Stadt Wassenberg berichtet und in diesem Zusammenhang belegt hat, dass die Stadt Wassenberg im Kreisgebiet in diesem Bereich führend ist. In diesem Zusammenhang wird zum aktuellen Stand berichtet, dass der in dem letzten Jahr im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bereits 124 Wohneinheiten fertiggestellt wurden und sich derzeit weitere 94 Wohnungen im Bau sowie zusätzlich 20 Wohneinheiten sich im Stadium der Planung befinden.

      Darüber hinaus wird ergänzend auf die für den Kreis Heinsberg erarbeitete Wohnungsmarktanalyse verwiesen, die Ende Februar im Kreistag präsentiert wurde. Diese Studie belegt, dass ein Mehrbedarf zum Bau von Mehrfamilienhäusern bestehe und dies mit Ausnahme von Erkelenz und Wassenberg vernachlässigt werde. Auch diese Wohnungsmarktstudie zeigt, dass die Bautätigkeit in Wassenberg alle Segmente abdeckt, allenfalls wäre sicherlich der Bau von Mehrfamilienhäusern mit Kleinwohnungen, beispielsweise bis 40 qm – wie in der Vergangenheit auch bereits durch die FDP angemerkt wurde – wünschenswert ist.

 

Über diese vorstehenden Ausführungen hinaus, mit denen zu diesem Punkt abschließend berichtet wird, kann ein Vertreter des zuständigen Fachbereichs Planen und Bauen keine ergänzenden Ausführungen liefern.

 

 

 

 

2. Tourismus, Kunst und Stadtmarketing

 

Altfall

1.         Bergfried

 

1.1   Antrag der FDP-Fraktion vom 15.12.2016 zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes und dessen Finanzierung für den Bergfried

 

Stand 04.08.2017:

Nach Installierung der Aufzugsanlagen und einer gebotenen Abstimmung von künftigen gemeinsamen Nutzungen Bergfried/Burg wird die Verwaltung im Laufe des Jahres 2017 eine Nutzungskonzeption erstellen.

 

Stand: 04.08.2017

Zu diesem Punkt gibt es z. Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.            

 

Anmerkung:

Zwischenzeitlich hat die neu gegründete gGmbH  den Bergfried als Veranstaltungsfläche zur Umsetzung ihres Jahresprogramms einbezogen. Darüber hinaus wird es im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Hotelbetriebes der Burg Wassenberg noch ergänzende Nutzungen geben.

Mit den Initiativen der gGmbH, die dem herausgegebenen Programm 2019 entnommen werden können, ist zu diesem Punkt nunmehr abschließend berichtet.

 

 

2.1   Die WFW-Fraktion beantragt mittels „Augmented Reality“ der Stadt für Tourismus und Einwohner ein neues Gesicht zu geben.

 

Anmerkung:

Augmented Reality bedeutet übersetzt “erweiterte Realität“, in Kurzform „AR“. Der Nutzer sieht über die dazugehörende App die reale Welt und es werden zusätzlich Informationen eingeblendet. Diese werden in Form von Texten, Grafiken, Animationen, Videos, statischen oder bewegten 3D-Objekten gezeigt. Zum Erleben dieser Technologie werden u.a. ein Smartphone, Tablet oder eine Augmented Reality Brille benötigt.

Das Unternehmen „EXCIT3D“ aus Solingen hat bereits mehrere AR-Apps entwickelt und zuletzt für Schloss Burg in Solingen einen virtuellen Rundgang geschaffen, im Rahmen dessen ein Kapitel der Bergischen Geschichte lebendig werden: die Schlacht von Worringen, die interaktiv übers Smartphone erzählt wird. „Schloss Burg AR“ heißt die App, mit der Besucher sich die Geschichte und die Hintergründe der Schlacht von Graf Adolf V. erklären lassen können.

Die Entwicklung einer ähnlichen App, z.B. eine Führung durch Wassenberg mit Graf Gerhard, wäre eine attraktive Möglichkeit, um Besucherinnen und Besucher von Wassenberg zu begeistern und auf interessante Art die Geschichte Wassenbergs zu vermitteln. Auch, um Kindern und Jugendlichen geschichtliche Hintergründe zu vermitteln, wäre eine AR-App eine gute Option. Zeitnah soll ein erster Gesprächstermin mit dem Unternehmen vereinbart werden, um Möglichkeiten für Wassenberg auszuloten.

 

 

2.2   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die Anschaffung von Skulpturen in den Haushalten 2019 bis 2021 jährlich jeweils 50.000,00 Euro einzuplanen.

 

Anmerkung:

Wie bereits interfraktionell besprochen und zudem auch in der Haushaltsberatung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen berichtet, erfolgt unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze keine Einplanung von Haushaltsmitteln zur „Ansparung eines Erwerbs von Skulpturen“. Im konkreten Einzelfall besteht die Möglichkeit, entsprechende Haushaltsmittel durch entsprechenden Ratsbeschluss außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Ausführungen sind zu diesem Punkt abschließend.

 

        

2.3   Die FDP-Fraktion beantragt die Möglichkeiten des Programms der Heimatförderung zu prüfen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.

 

   Anmerkung:

Die Stabsstelle des Dezernates I ist u.a. als zentrale Stelle für das Fördermittelscouting sowie die Förderberatung und die entsprechende Projektsteuerung bei der Stadt Wassenberg zuständig. Der Auftrag zur Analyse möglicher Förderpotenziale wurde an diese Stelle weitergegeben, um eine entsprechende Aufarbeitung zu erstellen und diese dann mittels Mitteilungsvorlage in einer der kommenden Sitzungen darzustellen.

 

 

3. Schulen, Kindergärten und sonstige städtische Einrichtungen

 

3.1   Die Fraktion der Partei „Die Linke“ beantragt, dass die Verwaltung bis September 2019 ein Konzept zur Realisierung des Abbaus der Kita-Gebühren für Familien mit niedrigen Einkommen, schrittweise beginnend ab 2020/2021, erarbeiten soll.

 

Anmerkung:

Der Punkt fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Wassenberg. Die Erhebung von „Kita-Gebühren“ (Elternbeiträge) und in Zusammenhang damit auch eine soziale Staffelung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern erfolgt durch das Jugendamt (§ 23 KiBiz NRW) und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg. Das Kreisjugendamt refinanziert sich über eine Mehrbelastung der Kreisumlage.

 

 

3.2   Die Fraktion der Partei „Die Linke“ stellt die Frage, ob die Verwaltung über ein schulisches Medienkonzept verfügt. Die dazu ergänzenden Fragen lauten: Wie hoch sind die Kosten für die Medienausstattung, der zeitlichen Einordnung der Ausstattung bzw. Vervollkommnung der Bildungseinrichtung und zur Qualifizierung des Lehrpersonals usw.

 

Anmerkung:

Bereits im Jahre 2018 hat die Verwaltung sich verstärkt mit der kommenden Digitaloffensive an den Schulen beschäftigt, nachdem die Thematik bereits in den Jahren zuvor gemeinsam mit den Schulen thematisiert wurde, und hat hierzu erste Abstimmungs- und Sondierungsgespräche mit den Schulen geführt.

Hierbei wurde ein grober Ablauf festgelegt.

In einem ersten Schritt sollen zunächst die infrastrukturellen Voraussetzungen an den Schulen geschaffen werden, da, insbesondere an den Grundschulen die vorhandene Infrastruktur für einen digitalen Ausbau nicht ausreichend ist (z.B. Trennung Verwaltungs- und pädagogisches Netz, Vernetzung der einzelnen Rechner, zentrale Datenablage und Datensicherung, Einrichtung von WLAN). Hierzu erfolgt zunächst eine Erfassung des IST-Zustandes der einzelnen Schule. Zur Umsetzung wurden hierfür im Haushalt 2019 bereits Haushaltsmittel von insgesamt € 104.800,00 eingestellt (auch für die Planjahre sind Beträge zur Fortführung bereits im Haushalt eingeplant).

Hierauf aufbauend werden dann die weiteren Schritte gemeinsam mit den Schulen abgestimmt.  

Zielsetzung der Verwaltung ist es, bis Ende 2019 ein grobes Konzept (einschließlich Zeitplan) über den aktuellen Sachstand der jeweiligen Schule und über die angedachte weitere Vorgehensweise zu erstellen.

Im Zuge des Gesamtprozesses werden parallel hierzu Medienkonzepte durch die jeweiligen Schulen erstellt (pädagogische Konzepte für den Einsatz digitaler Medien in den Schulen), die sodann in einem ganzheitlichen Medienentwicklungsplan zusammengeführt werden.

Auch bleibt abzuwarten, welche konkreten Förderprogramme durch Bund und Land aufgelegt und ausgestaltet werden, die zur Mitfinanzierung genutzt werden können. So soll mit Hilfe des „Digitalpaktes“ des Bundes lediglich eine digitale Grundausstattung ermöglicht werden. Folgekosten einschließlich Support und Ersatzbeschaffungen fallen ausdrücklich nicht hierunter. 

Verkompliziert wird die Umsetzung durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten (auch Finanzzuständigkeiten) zwischen Land und Kommune als Schulträger (Unterscheidung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten). Hier steht eine Novellierung der Schulfinanzierung im Raum.  

Insgesamt handelt es sich um einen komplexen Prozess, der wachsen muss und schrittweise fortgeführt werden soll.

Über die schrittweise Weiterentwicklung der komplexen Thematik wird der Rat über den Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig informiert.

 

 

3.3   Die Fraktion der Partei „Die Linke“ stellt die Frage, wie der Stand der Ganztagsbetreuung in den Schulen ist.

 

Anmerkung:

Die Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – ist eine gebundene Ganztagsschule; d.h. eine Teilnahme ist mit dem Schulbesuch verpflichtend.

Im Gegenzug werden an allen 4 städtischen Grundschulen Angebote der Offenen Ganztagsschule vorgehalten. Hier ist eine Teilnahme freiwillig. Diese freiwilligen außerunterrichtlichen Angebote werden zum Schuljahr 2018/2019 wie folgt angenommen:

 

GGS Am Burgberg:          220 Schülerinnen und Schüler

KGS Birgelen:                     147 Schülerinnen und Schüler

KGS Myhl:                           108 Schülerinnen und Schüler

KGS Orsbeck:                     131 Schülerinnen und Schüler

 

Die Teilnahmequote ist seit der Einführung zum Schuljahr 2004/2005 kontinuierlich gestiegen und liegt im Schuljahr 2018/2019 bei knapp über 80 % der Schülerinnen und Schüler und stellt damit einen Spitzenwert in NRW dar (zuletzt festgestellt im Bericht der GPA-2017).

 

4. Ratsangelegenheiten

 

4.1   Die WFW-Fraktion schlägt vor, ein Projekt ins Leben zu rufen, in dem jungen Menschen aus Wassenberg Kommunalpolitik nähergebracht werden soll. Hierzu soll die Verwaltung beispielsweise mit der Leitung der Betty-Reis-Gesamtschule ein Projekt initiieren, dass Schüler für Politik vor Ort begeistern und zum Mitmachen anregen soll. Wie und in welchem Umfang die einzelnen Fraktionen sich in dieses Projekt mit einbringen können, soll in einer interfraktionellen Sitzung geklärt werden.

 

Anmerkung:

Die politische Bildung von Kindern und Jugendlichen wird von den Schulen forciert. Daher sollten Projekte, die auf eine verstärkte Begeisterung von jungen Menschen für das politische Geschehen vor Ort abzielen, auch von Schulen und anderen Trägern der Jugendförderung initiiert und vorangetrieben werden. Der Vorschlag der WFW-Fraktion wurde an die Schulleitung der Betty-Reis-Gesamtschule weitergegeben. Darüber hinaus war auch das Jugendzentrum der Stadt Wassenberg in der Vergangenheit in diesem Bereich aktiv, sodass der WFW-Vorschlag auch an die Leitung des Jugendzentrums weitergeleitet wurde.

 

 

 

5. Verwaltung

 

5.1   Die SPD-Fraktion bringt den Antrag zu einer „geschlechtsneutralen Sprache in Formularen und Publikationen der Stadt Wassenberg“ ein.

 

Anmerkung:

§ 4 LGG NRW weist auf die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau hin. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wassenberg hat am 19. Februar 2019 allen Beschäftigten der Stadt eine E-Mail zukommen lassen, mit dem Hinweis auf die „Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele der Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechtssprache“ des Justizministeriums NRW, mit der Bitte um Übernahme/Berücksichtigung in allen neuen und zu überarbeitenden Formulare, Satzungen etc.

Die Ausführungen zur sprachlichen Gleichbehandlung des dritten Geschlechts sind derzeit noch nicht festgelegt. Bis zu einer allgemeinverbindlichen Regelung wird die allgemeine Anrede „sehr geehrte Damen und Herren“ beibehalten. Da ein Namenszusatz wie „Herr/Frau“ für die Anrede diverser Personen in der deutschen Sprache noch nicht existiert, sollen, soweit Titel oder Sonderbezeichnungen fehlen, hinter dem Ausdruck der Wertschätzung unmittelbar Vor- und Nachname der betreffenden Person genannt werden.

 

 

5.2   Die SPD-Fraktion beantragt bei einer anstehenden Neuanschaffung von Fahrzeugen auch Angebote für Elektrofahrzeuge einzuholen; der Antrag bezieht sich auch auf städtische Gesellschaften. Dieser in der Haushaltsrede vom 06.12.2018 enthaltene Antrag wurde mit ergänzendem Schreiben vom 13.12.2018 inhaltlich dahingehend erweitert, dass die Angebote für Elektrofahrzeuge dem Rat vorzulegen sind. Der in diesem Schreiben enthaltene Beschlussvorschlag steht inhaltlich im Widerspruch zur Begründung, denn nach der Begründung sollen die Angebote den zuständigen Ausschüssen sowie dem Verwaltungsrat vorgelegt werden.

 

Anmerkung:

Die Stadt hält nur wenige Dienstwagen vor, von denen kurzfristig keins ersetzt werden muss. Sobald eine Neuanschaffung ansteht bzw. bestehende Leasingverträge auslaufen, werden selbstverständlich auch Angebote für adäquate E-Fahrzeuge eingeholt.

 

Zu dem Bereich der Beteiligung „Stadtbetrieb Wassenberg (AöR)“ wird berichtet, dass der Stadtbetrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgrund der geringen Kilometerleistung eingesetzter Fahrzeuge bei anstehenden Ersatzbeschaffungen nur Gebrauchtfahrzeuge in sehr gutem Zustand erwirbt und im Übrigen auch nicht über einen Funktionswagen zur Bewässerung von Pflanzen verfügt. Die Bewässerung von Einzelbäumen im Bereich des Straßenbegleitgrüns erfolgt über Wassertanks, mit denen die Pritschenwagen der Gärtnergruppen im Bedarfsfall bestückt werden.

 

Mit den vorstehenden Ausführungen wird zu diesem Punkt zunächst abschließend berichtet.

 

 

5.3   Die Fraktion der Partei „Die Linke“ stellt die Frage, welche positiven Auswirkungen die im Jahr 2019 auslaufende erhöhte Gewerbesteuerumlage hat.

 

         Anmerkung:

Die Gewerbesteuerumlage wird in der Weise ermittelt, dass das Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen im Erhebungszeitraum durch den von der Stadt für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Gewerbesteuer (411 v. H.) geteilt und mit dem festgesetzten Bundesvervielfältiger 14,5 % und dem Landesvervielfältiger 49,5 % multipliziert wird. Ein Zuschlag (Erhöhungszahl) zur Finanzierungsbeteiligung "Fonds Deutsche Einheit" (Vorjahr 4,3 %) fällt ab dem Jahr 2019 weg.

 

Bei Anwendung der Erhöhungszahl des Jahres 2018 von 4,3% auf das geplante Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2019 würde sich die Finanzierungsbeteiligung "Fonds Deutsche Einheit" (Konto 534200) von nun geplant 248.400 € um 36.800 € auf dann 285.200 € erhöhen.

 

Ab dem Jahr 2020 ist der vollständige Wegfall des Umlageanteils für den "Fonds Deutsche Einheit" vorgesehen.

Bei Anwendung der Umlagesätze 2019 auf das geplante Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2020 wäre eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 256.600 € zu leisten gewesen.

Bei Anwendung der Umlagesätze 2018 (einschl. Erhöhungszahl) wäre im Jahr 2020 eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 294.600 € zu leisten gewesen.

 

Mit den vorstehenden Ausführungen ist die Berichtspflicht zu diesem Punkt erfüllt.

 

 

5.4   Die Fraktion der Partei „Die Linke“ beantragt, für Forstarbeiten in Wassenberg in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt einen Ticker auf der Homepage einzurichten, um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Maßnahmen und deren Hintergrund zu informieren.

 

Anmerkung:

Die Waldflächen im Stadtgebiet befinden sich im Eigentum einiger weniger großer Waldbesitzer, überwiegend im Eigentum unzähliger kleiner Waldbesitzer. Die Interessenlagen dieser Waldeigentümer sind sehr unterschiedlich und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind alle Waldbesitzeigentümer berechtigt, forstwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen ohne diese vorher ankündigen oder bekanntgeben zu müssen. Da die Stadt selbst nur über einen Anteil von weniger als 25 v. H. der Waldfläche im Eigentum verfügt, wäre die bloße Einstellung der städtischen Maßnahmen auf der Internetseite der Stadt Wassenberg zum einen nicht repräsentativ und zum anderen nicht zielführend, da in diesem Fall zu Maßnahmen privater Eigentümer der Eindruck entstehen würde, es handele sich um einen rechtswidrigen Eingriff, obwohl diese Maßnahmen den forstrechtlichen Bestimmungen vollumfänglich entsprechen. Diese Auffassung vertritt deckungsgleich der zuständige Landesbetrieb Wald und Holz

 

 

5.5   Die Fraktion der Partei „Die Linke“ beantragt, dass die Fraktionen über die Tätigkeiten der einzelnen Fachbereiche der Verwaltung mehr informiert werden – denkbar auch als Newsletter per E-Mail-.

 

         Anmerkung:

Informationen über die Tätigkeiten in der Verwaltung werden bereits auf vielfältige Art und Weise veröffentlicht à Pressemitteilungen, auf der Internetseite unter „Aktuelles“, Sitzungsvorlagen für die Rats- und Ausschusssitzungen. Darüber hinaus kann bei expliziten Nachfragen auch der direkte Kontakt zum entsprechenden Fachbereichsleiter, Dezernent oder zum Bürgermeister gesucht werden.

Ein regelmäßiger „Tätigkeitsbericht“ aller Fachbereiche würde zeitliche und personelle Ressourcen bündeln, die dann wiederum für die originäre Aufgabenerledigung fehlt.

 

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: