Betreff
Anregung des SPD-Ortsvereins Wassenberg gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 6 Hauptsatzung zur Verbesserung einer provisorischen Anbindung des Radweges entlang der GV 36 (I. Bauabschnitt) an die bestehende Fahrbahn
Vorlage
BV/FB5/015/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag wird unter der aufschiebenden Bedingung einer Zustimmung des Straßenverkehrsamtes mit einer geänderten Anordnungsbeschilderung entsprochen und

– den Eintritt dieses Falles unterstellt -  im Wege der Herstellung eines Provisoriums das Radwegende im Bereich des fertiggestellten I. Bauabschnitts der GV 36 an die dortige Fahrbahn angebunden.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.12.2018 beantragt der SPD-Ortsverein Wassenberg den im I. Bauabschnitt der Gemeindeverbindungsstraße 36, Birgelen-Effeld-Ophoven, fertiggestellten Radweg bis zum Beginn des II. Bauabschnitts verbessert an die dortige Fahrbahn anzuschließen. Zum Inhalt des Antrags wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das dieser Beschlussvorlage beiliegende Schreiben verwiesen (Anlage 1).

 

Stellungnahme:

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Der Radweg Richtung Effeld/Ophoven ist entsprechend der Anordnung des Straßenverkehrsamtes ab der Zufahrt zum Schloss Elsum mit einer Bake auf ganzer Breite abgesperrt. Der Radfahrer soll damit ab der Zufahrt Schloss Elsum die Fahrbahn nutzen.

In der Örtlichkeit sieht man jedoch, dass die Bake umfahren wird. Der Radweg wird dann bis zum baulichen Ende des I. Bauabschnitts weiter befahren. Am baulichen Ende ist auf dem Radweg ein Erdwall verkippt. Neben und hinter dem Erdwall ist ein „Trampelpfad“ erkennbar, der hinter dem Erdwall auf dem Wirtschaftsweg endet. Ab hier wird dann die Fahrbahn genutzt.

 

Um der angeordneten Maßnahme des Straßenverkehrsamtes in vollem Umfang zu entsprechen und dazu das Umfahren der Bake zu verhindern, ist dem Grunde nach hinter der Bake in der gesamten Breite die Aufschüttung eines ca. 1 m hohen Erdwalls erforderlich, der nach außen (Richtung Schloss) deutlich in die angrenzende Grünfläche verlängert wird. Der Radfahrer wird dann hoffentlich nicht mehr dazu verleitet, den Radweg bis zum Ende zu befahren, um über den „Trampelpfad“ auf die Fahrbahn zu gelangen. Zusätzlich wäre sicherlich hilfreich, die Bake noch mit dem Zusatzschild „Ende Radweg“ zu ergänzen.

 

Bevor man die vorstehend beschriebenen ergänzenden Arbeiten durchführt, nimmt die Verwaltung den vorliegenden Antrag zum Anlass, in einem Abstimmungsgespräch mit dem Straßenverkehrsamt nochmals zu erörtern, ob nicht die Sperrungsanordnung dahingehend geändert werden kann, dass ein Befahren des Radweges bis zum Ende des Ausbaues ermöglicht wird mit Herstellung eines Provisoriums als Übergang zur Fahrbahn an dieser Stelle. Über das Ergebnis dieser Abstimmung wird die Verwaltung gesondert berichten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage