Betreff
Ausbau der Straße "Forster Weg" (Teilstück) in Wassenberg; hier: Vorstellung der Entwurfsplanung für die Bürgerinformationsveranstaltung
Vorlage
BV/FB6/108/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorgestellten Entwurfsplanung zum Ausbau der Straße „Forster Weg“ (Teilstück) in Wassenberg wird zugestimmt.

Mit der heutigen Planfassung ist eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

Die Straße „Forster Weg“ (Teilstück, Breiter Weg bis Kreisverkehrsplatz L 117) in Wassenberg ist noch nicht mit allen Teileinrichtungen (z.B. Gehwege, Straßenbeleuchtung u.ä.) ausgebaut. Im Zuge dieses Gesamtausbaus wird gleichzeitig die Kanalleitung erneuert. Rein nachrichtlich wird an dieser Stelle mitgeteilt, dass gleichzeitig mit dieser Maßnahme auch die verkehrliche Erschließung des neuen Kindergartengrundstückes erfolgt.

Von Herrn Dipl.-Ing. Gietemann, Geilenkirchen, ist eine Entwurfsplanung erarbeitet worden, die er in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorstellen wird (Flurkarte siehe Anlage).

 

Im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung wird darauf hingewiesen, dass sich der „Forster Weg“ in der Wasserschutzzone III B befindet. Da auch alle Hausanschlüsse erneuert werden, verfügen die Grundstückseigentümer im Anschluss an den Ausbau auch über den Nachweis der notwendigen Dichtheitsprüfung für den Hausanschluss (bis zu ihrer Grundstücksgrenze).

 

Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, mit der heute vom Ausschuss zugestimmten Entwurfsplanung kurzfristig eine Bürgerinformationsveranstaltung am 4.12.2018 durchzuführen, so dass der Rat in der Sitzung vom 13.12.2018 den Beschluss des Bauprogramms fassen kann, damit unmittelbar anschließend die Ausschreibung veröffentlicht werden kann.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: