hier: 1. Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen
1.1. Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
1.2. Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1.3. Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1.4. Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
1.5. Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffe ntlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
1. Beschlüsse
über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen
1.1 Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden drei Stellungnahmen (Anlage 1) mit Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 07.09.2016, TOP 3.)
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird dem angepassten
Abwägungsvorschlag (Anlage 2) zugestimmt.
1.2. Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 17 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 3). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4). Hierüber hat der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2016 (TOP 3.) beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen als Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch wird dem angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 4) zugestimmt.
1.3 Ergebnis der durchgeführten öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 5). Diese Stellungnahme fand ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 6). Hierüber hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 02.07.2017, TOP 9., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahme wird dem
angepassten Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren der durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), (Anlage 6),
zugestimmt.
1.4. Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurden 4 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 7). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 8). Hierüber hat der Stadtrat am 02.03.2017, TOP 9., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch
wird dem angepassten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 8 zugestimmt.
1.5. Ergebnis
der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 15.12.2017 – 15.01.2018 wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
2.
Feststellungsbeschluss
und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird
festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.
Sachverhalt:
Am 25.01.2018 (TOP 5.) fasste der Stadtrat im Verfahren der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg den Feststellungsbeschluss.
Im Rahmen der anschließenden Vorlage zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) bemängelte das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln im dortigen Prüfverfahren, dass eine Betrachtung der Auswirkungen zum Wegfall des Sondergebiets für sportliche Zwecke sowie der gemischten Baufläche zugunsten einer Darstellung als Wohnbaufläche sowie der Darstellung einer kleinteiligen Fläche für die Landwirtschaft fehle. Ebenfalls wäre aus der Umgebungsplanung nicht erkennbar, welche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich als städtisches Planungsziel verfolgt werde.
Aus Sicht der Bezirksregierung seien die Begründung und die Abwägung unvollständig; der Rat habe über die Auswirkungen der Planung nicht abschließend abgewogen. Ferner stünde die getroffene Abwägung nicht im Einklang mit dem Planinhalt, weil die Fläche für die Landwirtschaft nicht beinbezogen wurde.
Aus den dargelegten Gründen könne die beantragte Genehmigung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg nicht erteilt werden.
In Kenntnis dieser Rechtslage hat die Stadt den Genehmigungsantrag am 03.09.2018 formell zurückgezogen.
Anschließend fand am 11.09.2018 eine umfassende Abstimmung der Sach- und Rechtslage beim Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln statt, um die kurzfristige Genehmigungsfähigkeit herbeizuführen.
Aufgrund der dortigen Anforderungen wurde die rot gekennzeichnete Passage in die Begründung Teil A ( Seite 5, Punkt 4.2 ) -Anlage 10 - aufgenommen, um den Belangen einer transparenten Planungsabsicht zu entsprechen.
Mit dieser Berichtigung wird die künftige Planungsabsicht der Stadt Wassenberg in diesem Bereich hinreichend dokumentiert und dient dem Stadtrat als Grundlage für einen ermessensfehlerfreien Abwägungsbeschluss.
Ferner wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung redaktionelle Berichtigungen, insbesondere zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen, vorgenommen (ebenfalls rot gekennzeichnet); diese dienen lediglich der Klarstellung und Rechtseindeutigkeit.
Es handelt sich hierbei um:
· Abwägungstabelle aus dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ( Anlage 2 )
· Abwägungstabelle aus dem Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch ( Anlage 4 )
· Gegenüberstellung FNP-Darstellung ( alt / neu ) Anlage 9
· Begründung Teil A, Anlage 10
· Begründung Teil B –Umweltbericht-, Anlage 11
·
Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Korrekturen, Ergänzungen und Anpassungen empfiehlt die Bezirksregierung aus Gründen der Rechtssicherheit, entsprechend der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.01.2018 zu TOP 5. zur Ratssitzung am 25.01.2018, so zu verfahren und erneut die Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen ( Punkte 1.1. bis 1.5. des Beschlussvorschlages) sowie den Feststellungsbeschluss und die Vorlage zur Genehmigung an die Bezirksregierung Köln zu fassen.
------------------------
Der nachfolgende Text
entspricht dem Sachverhalt aus der Beschlussvorlage vom 15.01.2018:
Die Erstellung der 55.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 80 B
„Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen erfolgte im Parallelverfahren.
Der Stadtrat fasste am
02.03.2017 (TOP 9.) die jeweils das Verfahren beendenden Beschlüsse
(Feststellungs- und Satzungsbeschluss).
Im Rahmen des
anschließenden Genehmigungsverfahrens zur 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes hat das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln
gefordert, dass die erforderliche Trennung nach FNP – und
Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden muss.
Um eine deutliche
Klarstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erhalten, war es
erforderlich, separate neue Begründungen und Planentwürfe für diese
Flächennutzungsplanänderung zu erstellen.
Auf dieser Grundlage
fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.11.2017 den Beschluss, eine erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg
durchzuführen. Dies erfolgte im Zeitraum vom 15.12.2017 bis zum 15.01.2018 und
findet die entsprechende Berücksichtigung in dieser Beschlussvorlage im
Unterpunkt 1.5.
-----------------------------
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09. September 2015
beschlossen, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“
einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel in einem 55. Änderungsverfahren
für diesen Bereich den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Die entsprechende
Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 08/2015 am 16.09.2015.
1.1. Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
fand vom 08. Juni – 08. Juli 2016 statt. Die entsprechende Bekanntmachung wurde im Amtsblatt der Stadt
Wassenberg Nr. 06/2016 am 31.05.2016 veröffentlicht.
Nachfolgende Anregungen und
Bedenken wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit vorgebracht:
1. Privat 1 vom 12.10.2015, 09.11.2015 sowie
05.07.2016,
2. Privat 2 vom 07.07.2016,
3. Privat 3 vom 05.07.2016.
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen: Anlage 1-
Auf die beigefügte Abwägung (Anlage 2) wird verwiesen.
1.2. Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Zeitraum vom 25. Mai – 27. Juni 2016 fand die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben
eine Stellungnahme abgegeben:
1. EBV GmbH, Abt. Bergschäden, Myhler Straße
83, 41836 Hückelhoven,
2. EWV, Energie- und Wasserversorgung GmbH,
Postfach 1607, 52204 Stolberg,
3. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb,
Postfach 100763, 47707 Krefeld,
4. Kreiswasserwerk Heinsberg, Am Wasserwerk 5,
41844 Wegberg,
5. NEW Netz GmbH, Grundsatzplanung,
Nikolaus-Becker-Straße 28-34,
52511 Geilenkirchen,
6. Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege,
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn,
7. Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen, Postfach 101027,
41010 Mönchengladbach,
8. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle
Heinsberg – Viersen, Gereonstr. 80,
41747 Viersen,
9. Landrat des Kreises Heinsberg, Amt 63,
Postfach 1380, 52523 Heinsberg,
10. RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln,
11. Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564,
52325 Düren,
12. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 -Bergbau-
und Energie in NRW-, Postfach,
44025 Dortmund,
13. Deutsche Telekom AG, PTI 24, Pescher Str.
187-198, 41065 Mönchengladbach,
14. Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, 50606
Köln,
15. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5
(KBD), Cäcilienallee 2,
40474
Düsseldorf
16. Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, 50606
Köln,
17. Erftverband, Am Erftverband 6, 50126
Bergheim.
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen Anlage
3-
Auf die beigefügte Abwägung (Anlage 4) wird
verwiesen.
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der
Stadt Wassenberg hatte sich bereits mit den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch in seiner
Sitzung am 07.09.2016 (TOP 3.) befasst und ergänzend den Beschluss gefasst, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
1.3. Ergebnis der durchgeführten öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Am
07. September 2016 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg der Entwurfsfassung zugestimmt
und gleichzeitig wurde beschlossen, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats durchzuführen. Nach
entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Wassenberg Nr. 11/2016 vom 21.09.2016 fand die öffentliche Auslegung vom 04. Oktober bis 04. November 2016
statt.
Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben.
Nachfolgender
Privater hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben:
1. Privat 1 vom 31.10.2016
-Stellungnahme Anlage 5-
Der entsprechende Abwägungsvorschlag ist aus der beigefügten
Anlage 6 ersichtlich.
1.4.
Ergebnis
der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a
Abs.
3 Baugesetzbuch (BauGB)
Nachdem
nach Abschluss der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Ausbauplanung festgestellt wurde,
dass eine kanalmäßige Erschließung der
nördlichen Erschließungsstraße in die Roermonder Straße unverhältnismäßig wäre, erfolgte die kanalmäßige
Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße an die Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch
entsprechende Leitungsrechte. Im Zuge dieser
von der Bebauung freizuhaltenden Leitungstrasse war eine Änderung im Baufenster erforderlich.
Da
dadurch die Grundzüge der Planung betroffen waren, fasste der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt
Wassenberg in seiner Sitzung am 12.12.2016 den Beschluss,
eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGb) durchzuführen.
Unter Hinweis auf die erfolgte Bekanntmachung
im Amtsblatt Nr. 17/2016 vom 16.12.2016 fand die erneute Beteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB im Zeitraum
vom 27. Dezember 2016 –
27.
Januar 2017 statt.
Nachfolgende
Stellungnahmen wurden vorgebracht:
1. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle
Heinsberg-Viersen, Gereonstraße 80,
41747
Viersen,
2. Landrat des Kreises Heinsberg, Amt 63,
Postfach 1380, 52523 Heinsberg,
3. Privat 1 vom 24.01.2017,
4. Privat 2 vom 10.01.2017
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen,
Anlage 7-
Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind
aus der beigefügten Anlage 8 ersichtlich.
1.5 Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Nachdem der Stadtrat im parallel durchgeführten
Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderungsverfahren in seiner Sitzung am
02.03.2017 (TOP 9.) den Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss gefasst hatte,
hatte mit Hinweis auf die Einleitung zum heutigen Sachverhalt die
Bezirksregierung im Rahmen des anschließenden Genehmigungsverfahrens gefordert,
für den konkreten Bereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes eine
separat zu erstellende Begründung Teil A -Städtebauliche Aspekte- und
Begründung Teil B –Umweltbericht sowie den Planentwurf nur auf die
Flächennutzungsplanänderung zu konkretisieren.
Hierzu hat der Stadtrat am 09.11.2017 den
entsprechenden Beschluss zur Durchführung einer erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Unter Hinweis auf die entsprechende Bekanntmachung
im Amtsblatt Nr. 15/2017 vom 06.12.2017 fand die erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 15.12.2017 –
15.01.2018 statt; Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.
2. Feststellungsbeschluss und Vorlage an die
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter Berücksichtigung der überarbeiteten Abwägungsvorschläge
(Stand: 15.01.2018) wird der entsprechende Feststellungsbeschluss gefasst und
es erfolgt die Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB).
Dieser Beschlussvorlage sind ferner
beigefügt:
-
Gegenüberstellung
FNP-Darstellung (alt/neu) Anlage 9,
-
Begründung
Teil A, Anlage 10,
-
Begründung
Teil B -Umweltbericht-, Anlage 11,
-
Artenschutzrechtliche
Vorprüfung, Anlage 12.
Alle vorgenannten Anlagen dieser
Beschlussvorlage sind im Ratsinformations-system abrufbar.
Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass in
der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ein Ordner mit allen Unterlagen zu
diesem Planverfahren in einfacher Ausfertigung vorgehalten wird, die bei Bedarf
von den Stadtverordneten eingesehen werden können. Dieser Ordner beinhaltet
alle abwägungserheblichen Angaben.
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Anlage 2: Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Anlage 3: Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Anlage 4: Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Anlage 5: Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
-Anlage 6: Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Anlage 7: Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
- Anlage 8: Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
- Anlage 9: Gegenüberstellung FNP-Darstellung (alt/neu)
- Anlage 10: Begründung Teil A
- Anlage 11: Begründung Teil B -Umweltbericht-
- Anlage 12: Artenschutzrechtliche Vorprüfung