Betreff
55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg (Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B "Roermonder Straße" in der Ortschaft Birgelen);
hier: 1. Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen
1.1. Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
1.2. Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1.3. Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1.4. Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
1.5. Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffe ntlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/003/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.             Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen


 

1.1  Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden drei Stellungnahmen (Anlage 1) mit Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 07.09.2016, TOP 3.)

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird dem angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 2) zugestimmt.

 

 

1.2.  Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger   öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

         Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange      wurden 17 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 3). Diese Stellungnahmen fanden ihre               Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4). Hierüber hat der Planungs-             und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2016 (TOP 3.) beraten und dem          Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.

 

         Beschlussvorschlag:

         Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen als Ergebnis der    durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange   gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch wird dem angepassten Abwägungsvorschlag                (Anlage 4) zugestimmt.

 

 

1.3    Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2             

Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 5). Diese Stellungnahme fand ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 6). Hierüber hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 02.07.2017, TOP 9., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahme wird dem angepassten Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), (Anlage 6), zugestimmt.

 

 

1.4. Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a         Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

          Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurden 4 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 7).                Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 8). Hierüber hat der Stadtrat am 02.03.2017, TOP 9., beraten und dem    Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.

 

          Beschlussvorschlag:

          Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3             Baugesetzbuch wird dem angepassten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 8    zugestimmt.

 

         

1.5.  Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a     Abs. 3 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

                   Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4         Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 15.12.2017 – 15.01.2018           wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

 

2.         Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag:

Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.

 


Sachverhalt:

Am 25.01.2018 (TOP 5.) fasste der Stadtrat im Verfahren der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg den Feststellungsbeschluss.

Im Rahmen der anschließenden Vorlage zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) bemängelte das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln im dortigen Prüfverfahren, dass eine Betrachtung der Auswirkungen zum Wegfall des Sondergebiets für sportliche Zwecke sowie der gemischten Baufläche zugunsten einer Darstellung als Wohnbaufläche sowie der Darstellung einer kleinteiligen Fläche für die Landwirtschaft fehle. Ebenfalls wäre aus der Umgebungsplanung nicht erkennbar, welche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich als städtisches Planungsziel verfolgt werde.

Aus Sicht der Bezirksregierung seien die Begründung und die Abwägung unvollständig; der Rat habe über die Auswirkungen der Planung nicht abschließend abgewogen.  Ferner stünde die getroffene Abwägung nicht im Einklang mit dem Planinhalt, weil die Fläche für die Landwirtschaft nicht beinbezogen wurde.

Aus den dargelegten Gründen könne die beantragte Genehmigung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg nicht erteilt werden.

In Kenntnis dieser Rechtslage hat die Stadt den Genehmigungsantrag am 03.09.2018 formell zurückgezogen.

 

Anschließend fand am 11.09.2018 eine umfassende Abstimmung der Sach- und Rechtslage beim Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln statt, um die kurzfristige Genehmigungsfähigkeit herbeizuführen.

Aufgrund der dortigen Anforderungen wurde die rot gekennzeichnete Passage in die Begründung Teil A ( Seite 5, Punkt 4.2 )   -Anlage 10 - aufgenommen, um den Belangen einer transparenten Planungsabsicht zu entsprechen.

Mit dieser Berichtigung wird die künftige Planungsabsicht der Stadt Wassenberg in diesem Bereich hinreichend dokumentiert und dient dem Stadtrat als Grundlage für einen ermessensfehlerfreien Abwägungsbeschluss.

Ferner wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung redaktionelle Berichtigungen, insbesondere zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen, vorgenommen (ebenfalls rot gekennzeichnet); diese dienen lediglich der Klarstellung und Rechtseindeutigkeit.

 

Es handelt sich hierbei um:

·           Abwägungstabelle aus dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3  Abs. 1 Baugesetzbuch ( Anlage 2 )

·           Abwägungstabelle aus dem Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch ( Anlage 4 )

·           Gegenüberstellung FNP-Darstellung ( alt / neu ) Anlage 9

·           Begründung Teil A, Anlage 10

·           Begründung Teil B –Umweltbericht-, Anlage 11

·            

Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Korrekturen, Ergänzungen und Anpassungen empfiehlt die Bezirksregierung aus Gründen der Rechtssicherheit, entsprechend der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.01.2018 zu TOP 5. zur Ratssitzung am 25.01.2018,  so zu verfahren und erneut die Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen ( Punkte 1.1. bis 1.5. des Beschlussvorschlages) sowie den Feststellungsbeschluss und die Vorlage zur Genehmigung an die Bezirksregierung Köln zu fassen.

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Der nachfolgende Text entspricht dem Sachverhalt aus der Beschlussvorlage vom 15.01.2018:

 

Die Erstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen erfolgte im Parallelverfahren.

 

Der Stadtrat fasste am 02.03.2017 (TOP 9.) die jeweils das Verfahren beendenden Beschlüsse (Feststellungs- und Satzungsbeschluss).

 

Im Rahmen des anschließenden Genehmigungsverfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln gefordert, dass die erforderliche Trennung nach FNP – und Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden muss.

 

Um eine deutliche Klarstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erhalten, war es erforderlich, separate neue Begründungen und Planentwürfe für diese Flächennutzungsplanänderung zu erstellen.

 

Auf dieser Grundlage fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.11.2017 den Beschluss, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg durchzuführen. Dies erfolgte im Zeitraum vom 15.12.2017 bis zum 15.01.2018 und findet die entsprechende Berücksichtigung in dieser Beschlussvorlage im Unterpunkt 1.5.

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Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09. September 2015 beschlossen, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel in einem 55. Änderungsverfahren für diesen Bereich den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

 

Die entsprechende Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 08/2015 am 16.09.2015.

 

1.1. Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

        § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

                Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 08. Juni – 08. Juli 2016 statt. Die entsprechende Bekanntmachung               wurde im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 06/2016 am 31.05.2016 veröffentlicht.

 

                Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der frühzeitigen   Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebracht:

1.       Privat 1 vom 12.10.2015, 09.11.2015 sowie 05.07.2016,

2.       Privat 2 vom 07.07.2016,

3.       Privat 3 vom 05.07.2016.

-Zusammenfassung aller Stellungnahmen: Anlage 1-

 

Auf die beigefügte Abwägung (Anlage 2) wird verwiesen.

 

 

 

 

1.2. Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger               öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Zeitraum vom 25. Mai – 27. Juni 2016 fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.

 

Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:

1.       EBV GmbH, Abt. Bergschäden, Myhler Straße 83, 41836 Hückelhoven,

2.       EWV, Energie- und Wasserversorgung GmbH, Postfach 1607, 52204 Stolberg,

3.       Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb, Postfach 100763, 47707 Krefeld,

4.       Kreiswasserwerk Heinsberg, Am Wasserwerk 5, 41844 Wegberg,

5.       NEW Netz GmbH, Grundsatzplanung, Nikolaus-Becker-Straße 28-34,

52511 Geilenkirchen,

6.       Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Str. 133, 53115 Bonn,

7.       Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Postfach 101027,

41010 Mönchengladbach,

8.       Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg – Viersen, Gereonstr. 80,

41747 Viersen,

9.       Landrat des Kreises Heinsberg, Amt 63, Postfach 1380, 52523 Heinsberg,

10.   RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln,

11.   Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren,

12.   Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 -Bergbau- und Energie in NRW-, Postfach,

44025 Dortmund,

13.   Deutsche Telekom AG, PTI 24, Pescher Str. 187-198, 41065 Mönchengladbach,

14.   Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, 50606 Köln,

15.   Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 (KBD), Cäcilienallee 2,

 40474 Düsseldorf

16.   Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, 50606 Köln,

17.   Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim.

-Zusammenfassung aller Stellungnahmen Anlage 3-

 

Auf die beigefügte Abwägung (Anlage 4) wird verwiesen.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte sich bereits mit den vorgebrachten Anregungen und Bedenken aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch in seiner Sitzung am 07.09.2016 (TOP 3.) befasst und ergänzend den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


 

 

1.3. Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch           (BauGB)

        Am 07. September 2016 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt     Wassenberg der Entwurfsfassung zugestimmt und gleichzeitig wurde beschlossen,    die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer            eines Monats durchzuführen. Nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt             der Stadt Wassenberg Nr. 11/2016 vom 21.09.2016 fand die öffentliche Auslegung         vom 04. Oktober bis 04. November 2016 statt.

        Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme              abgegeben.

        Nachfolgender Privater hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben:

1.       Privat 1 vom 31.10.2016

-Stellungnahme Anlage 5-

 

        Der entsprechende Abwägungsvorschlag ist aus der beigefügten Anlage 6 ersichtlich.

 

1.4.        Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a

             Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

             Nachdem nach Abschluss der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit im   Rahmen der Ausbauplanung festgestellt wurde, dass eine kanalmäßige Erschließung             der nördlichen Erschließungsstraße in die Roermonder Straße unverhältnismäßig        wäre, erfolgte die kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße an              die Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch entsprechende Leitungsrechte. Im Zuge       dieser von der Bebauung freizuhaltenden Leitungstrasse war eine Änderung im            Baufenster erforderlich.

 

             Da dadurch die Grundzüge der Planung betroffen waren, fasste der Planungs- und          Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 12.12.2016 den              Beschluss, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3             Baugesetzbuch (BauGb) durchzuführen. Unter Hinweis auf die erfolgte              Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 17/2016 vom 16.12.2016 fand die erneute   Beteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB im Zeitraum vom 27. Dezember 2016 –

             27. Januar 2017 statt.

             Nachfolgende Stellungnahmen wurden vorgebracht:

1.       Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg-Viersen, Gereonstraße 80,

  41747 Viersen,

2.       Landrat des Kreises Heinsberg, Amt 63, Postfach 1380, 52523 Heinsberg,

3.       Privat 1 vom 24.01.2017,

4.       Privat 2 vom 10.01.2017

-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 7-

 

Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind aus der beigefügten Anlage 8 ersichtlich.

 

1.5           Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

                 Nachdem der Stadtrat im parallel durchgeführten Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderungsverfahren in seiner Sitzung am 02.03.2017 (TOP 9.) den Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss gefasst hatte, hatte mit Hinweis auf die Einleitung zum heutigen Sachverhalt die Bezirksregierung im Rahmen des anschließenden Genehmigungsverfahrens gefordert, für den konkreten Bereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes eine separat zu erstellende Begründung Teil A -Städtebauliche Aspekte- und Begründung Teil B –Umweltbericht sowie den Planentwurf nur auf die Flächennutzungsplanänderung zu konkretisieren.

 

                 Hierzu hat der Stadtrat am 09.11.2017 den entsprechenden Beschluss zur Durchführung einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

                 Unter Hinweis auf die entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15/2017 vom 06.12.2017 fand die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 15.12.2017 – 15.01.2018 statt; Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

2.       Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

Unter Berücksichtigung der überarbeiteten Abwägungsvorschläge (Stand: 15.01.2018) wird der entsprechende Feststellungsbeschluss gefasst und es erfolgt die Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Dieser Beschlussvorlage sind ferner beigefügt:

-          Gegenüberstellung FNP-Darstellung (alt/neu) Anlage 9,

-          Begründung Teil A, Anlage 10,

-          Begründung Teil B -Umweltbericht-, Anlage 11,

-          Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Anlage 12.          

 

Alle vorgenannten Anlagen dieser Beschlussvorlage sind im Ratsinformations-system abrufbar.

 

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ein Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Planverfahren in einfacher Ausfertigung vorgehalten wird, die bei Bedarf von den Stadtverordneten eingesehen werden können. Dieser Ordner beinhaltet alle abwägungserheblichen Angaben.

 


Anlagenverzeichnis:

-   Anlage 1:          Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren                    gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-   Anlage 2:          Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-   Anlage 3:          Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren                    gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-   Anlage 4:          Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-   Anlage 5:          Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren

                            gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-Anlage 6:           Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Anlage 7:          Zusammenfassung aller Stellungnahmen aus dem durchgeführten Verfahren

                               gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

-   Anlage 8:          Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

-   Anlage 9:          Gegenüberstellung FNP-Darstellung (alt/neu)

-   Anlage 10:        Begründung Teil A

-   Anlage 11:        Begründung Teil B -Umweltbericht-

-   Anlage 12:        Artenschutzrechtliche Vorprüfung