Betreff
Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW des SPD-Ortsvereins Wassenberg zum Kleinspielfeld auf dem Schulgrundstück der GGS Wassenberg
Vorlage
BV/FB2/067/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag des SPD-Ortsvereins Wassenberg vom 13.04.2018 auf eine unkontrollierte Öffnung des Kleinspielfeldes auf dem Schulgrundstück der GGS Wassenberg wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der SPD-Ortsverein Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 13.04.2018 (als Anlage 1 beiliegend) die unkontrollierte Öffnung des Kleinspielfeldes nach Schulschluss und in Ferienzeiten; der jeweilige Schließungszeitpunkt soll dazu noch festgelegt werden und die Schließung durch einen Mitarbeiter der Stadt oder des Stadtbetriebes dann erfolgen.

 

Der Antrag ist abzulehnen.

 

1.    Das Kleinspielfeld befindet sich auf dem Schulgrundstück der GGS am Burgberg und wird von der Schule bzw. der OGS dieser Schule bis 18.00 Uhr genutzt.

Die bekanntermaßen stark gestiegenen Schülerzahlen dieser Schule und auch der OGS, die die Einrichtung eines zusätzlichen vierten Jahrgangs in den Eingangsklassen erforderlich macht, ist zur Gewährleistung des Sportunterrichts und auch der Betreuungsangebote innerhalb dieses Zeitkorridors auf die Nutzung dieses Kleinspielfeldes in einem verkehrssicheren Zustand angewiesen. Die Schulleitung der GGS Wassenberg, der dieser Antrag zur Kenntnis gegeben wurde, hat daraufhin nochmals an die unhaltbaren Zustände aus den Vorjahren erinnert, als dieses Kleinspielfeld nach Schulschluss und in den Ferien bei Vorhalten eines bloßen Schließdienstes allgemein zugänglich geöffnet wurde. Die Nutzer hielten sich bekanntermaßen an keinerlei Regeln, das Spielfeld war vermüllt (u. a. Teilflächen mit Glasscherben übersät), Zäune wurden beschädigt, Netze eingerissen, die Bande beschädigt, das Spielfeld mit Fahrrädern und sonstigen Geräten befahren und in den Grünstreifen Fäkalien hinterlassen. Auch waren diese Auswüchse den Anwohnern nicht mehr zumutbar, unabhängig davon, dass es sich um ein planungsrechtlich ausgewiesenes „Schulgrundstück“ handelt und nicht um einen Bolzplatz.

Die Verkehrssicherungspflicht konnte die Stadt nicht gewährleisten, die Nutzung des Kleinspielfeldes durch die Schule war deutlich eingeschränkt und Instandsetzungskosten von einigen tausend Euro entstanden.

Für die GGS Am Burgberg gilt es weitere Belastungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Kleinspielfeld durch diese Schule intensiv und verkehrssicher genutzt werden kann, zumal an anderer Stelle (vgl. nachstehende Ziffer 3 der Begründung) eine geeignete Alternative gegeben ist.

 

2.    Unabhängig von der unter vorstehender Ziffer 1 beschriebenen Nutzung durch die GGS „Am Burgberg“ wird das Kleinspielfeld außerhalb der Schulzeiten zu Trainingszwecken von Vereinsmannschaften aus dem Stadtgebiet Wassenberg genutzt.

Darüber hinaus hält die Stadt auch das Angebot vor, dass Gruppen auf Antrag das Kleinspielfeld zeitlich begrenzt außerhalb der vergebenen Belegungszeiten nutzen können, wenn ein erwachsener, verantwortlicher Betreuer benannt und eine Kaution hinterlegt wird. Der verantwortliche Betreuer muss neben der Übernahme des Schließdienstes auch zwingend während der Nutzungszeit zur Durchführung der Aufsicht anwesend sein.


 

3.    Zur Erfüllung des vorliegenden Antragsinhalts stellt die Stadt im Stadtteil Wassenberg jederzeit frei zugänglich - und ohne Erforderlichkeit eines Schließdienstes - ein Kleinspielfeld an der Bergstraße, mit vandalismussicheren Toren ausgestattet, zur Verfügung. Mit diesem Angebot steht eine geeignete Alternative im Stadtteil Wassenberg zur Verfügung, die die dem Antrag zu entnehmenden Nutzungsbedingungen, wie freie Zugänglichkeit u. ä., erfüllt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage