Betreff
Gleichstellungsplan für die Stadt Wassenberg
hier: a) Bericht zum Frauenförderplan vom 11.12.2014
b) Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018-2022
Vorlage
BV/FB2/038/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)       Der Bericht zum Frauenförderplan vom 11.12.2014 wird zur Kenntnis genommen.

b)      Der Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018-2022 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG NRW) vom 15.12.2016 wurde der Frauenförderplan in Gleichstellungsplan umbenannt. Die Umbenennung bringt keinen inhaltlichen Paradigmenwechsel mit sich. Auch der Gleichstellungsplan ist eine der elementaren Maßnahmen zur Frauenförderung mit dem Ziel des Abbaus struktureller Benachteiligungen von Frauen.

 

Gem. § 5 Abs. 1 des LGG NRW hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Der Gleichstellungsplan ist nach Ablauf fortzuschreiben.

 

Der Gleichstellungsplan ist durch den Rat der Stadt als Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.

 

Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Gleichstellungsplans hat die Dienststelle einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und dem Rat gemeinsam mit der Fortschreibung des Gleichstellungsplans vorzulegen.

 

Mit Beschluss vom 11.12.2014 (TOP 18.1) hat der Rat der Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2015-2017 zugestimmt. Der Bericht zum Frauenförderplan vom 11.12.2014 sowie ein Entwurf über die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018-2022 sind als Anlage beigefügt.

 

Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten ist ebenfalls beigefügt. Ein Personalrat ist derzeit in der Dienststelle nicht vorhanden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Bericht zum Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Wassenberg vom 11.12.2014
  • Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018-2022
  • Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten vom 10.04.2018