Betreff
Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/SBW/032/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem vorgestellten Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der Landesgesetzgeber hat in § 38 Abs. 3 LWG NRW geregelt, dass die Gemeinden ein Wasserversorgungskonzept für das Gemeindegebiet aufzustellen haben. Die Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes ist somit ein grundlegender Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgungsaufgabe, denn gemäß § 50 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes i.V.m. § 38 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW ist die Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe der Städte und Gemeinden.

 

Das vom Rat zu beschließende Wasserversorgungskonzept ist anschließend bis zum 30.06.2018 der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen.

 

Um die gesetzgeberische Vorgabe zu erfüllen, ist das im Entwurf vorliegende Wasserversorgungskonzept für die vier Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg gemeinsam erstellt worden, da diese vier Städte vom Kreiswasserwerk Heinsberg mit Trinkwasser versorgt werden.

 

Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

In der Sitzung wird der Geschäftsführer des Kreiswasserwerkes, Herr Dipl.-Ing. Leonards und/oder ein Gutachter des mit der Erstellung des Konzeptes beauftragten Unternehmens,  AHU AG aus Aachen, das Wasserversorgungskonzept erläutern bzw. zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

In dieser Sitzung wird dann gleichzeitig dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2017 entsprochen, wonach ein kompetenter Vertreter über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer Region informieren soll.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf Wasserversorgungskonzept