Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62 "Weilerstraße" in der Ortschaft Orsbeck; hier: a) Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB), b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch(BauGB)
Vorlage
BV/FB6/024/2018
Art
Beschlussvorlage

 

a)      Ergebnis der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung in den beigefügten Abwägungsvorschlägen.

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird den beigefügten Abwägungsvorschlägen zugestimmt.

 

 

b)      Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 62 „Weilerstraße“ in der Ortschaft Orsbeck wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 25.04.2001 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 62 „Weilerstraße“ in der Ortschaft Orsbeck mit der Zielsetzung beschlossen, Baurecht für Wohnbebauung auf einer bisher gewerblich genutzten Fläche zu schaffen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22.05. bis 06.06.2001 statt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 19.02.2002 bis 22.03.2002 statt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 02.05. bis 02.06.2002 statt.

 

Der ursprünglich für den 11.07.2002 vorgesehene Satzungsbeschluss wurde zurückgestellt, da abschließende Grundstücksverhandlungen nicht zu einer Einigung führten.

 

Aufgrund erneuter Antragstellung durch den Vorhabenträger mit Hinweis auf die Verkleinerung des Plangebietes, das sich künftig lediglich auf die Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 3, Flurstücke 479 und 480 beziehen wird, fasste der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 06.09.2017 den Beschluss, das Plangebiet zu verkleinern und ferner auf der Grundlage des verkleinerten Plangebietes eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats durchzuführen.

 

 

Die Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 02/2018 am 26.01.2018 veröffentlicht. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit dauerte vom 05. Februar bis 05. März 2018.

 

Innerhalb dieser Frist wurden zwei Stellungnahmen abgegeben:

 

  1. Private vom 26.02.2018
  2. Kreis Heinsberg vom 01.03.2018

 

Beide Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowohl seitens der Privaten wie auch durch den Kreis Heinsberg wurden die ebenfalls beigefügten Abwägungsvorschlägen erstellt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 62 „Weilerstraße“ in der Ortschaft Orsbeck, die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen sind ebenfalls dieser Anlage beigefügt und wie die übrigen Unterlagen auch im Ratsinformationssystem einsehbar und abrufbar.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Stellungnahme Private vom 26.02.2018
  2. Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 01.03.2018
  3. Abwägungsvorschlag Private
  4. Abwägungsvorschlag Kreis Heinsberg
  5. Bebauungsplan
  6. Begründung
  7. Textliche Festsetzungen