Betreff
Bebauungsplan Nr. 42 "Im Orsbecker Feld" in der Ortschaft Wassenberg; 7. vereinfachtes Änderungsverfahren; hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/FB6/002/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 7. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 1733, so zu erweitern, dass sich die bereits vorhandene Stahlaußentreppe künftig innerhalb des Baufensters befindet.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Wassenberg ist seit Januar 1999 rechtskräftig. In den zurückliegenden 19 Jahren wurden bereits 6 Änderungsverfahren zum Bebauungsplan durchgeführt, um sich den notwendigen Gegebenheiten anzupassen.

 

Im konkret vorliegenden Fall beantragt die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 1733, mit Schreiben vom 24.11.2017 (Anlage 1), auf ihrem Grundstück die festgesetzte überbaubare Fläche geringfügig zu erweitern, um die bereits dort errichtete Stahlaußentreppe baurechtlich genehmigt zu bekommen. Auf den beigefügten Antrag nebst Auszug aus dem Bebauungsplan wird verwiesen.

 

Im Rahmen der Genehmigungsfreistellung wurde im Juni 2010 beantragt, auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 1733, ein Doppelhaus mit Carport und Abstellraum zu errichten.

 

Zur Erreichbarkeit des Obergeschosses war die Errichtung einer Stahlaußentreppe erforderlich. Da die errichtete Stahlaußentreppe jedoch nicht im Bereich des vorhandenen Baufensters errichtet werden konnte und über langwierige Verhandlungen auch mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg keine Ausnahme und Befreiung erteilt wurde, ist diese Angelegenheit zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht Aachen anhängig, da die Bauaufsicht des Kreises Heinsberg diese Stahlaußentreppe nicht als untergeordnetes Bauteil, sondern als maßgeblich für die Erreichbarkeit des Obergeschosses bewertet.

 

Nach vielfachen Verhandlungen sowohl mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg wie auch mit der Bauherrin und ihrem Architekten besteht zur Legalisierung dieses bereits durchgeführten Bauvorhabens lediglich die Möglichkeit, dies über die nun beantragte 7. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ realisieren zu lassen.

 

Wie dem Antrag der Eigentümerin zu entnehmen ist, liegt die schriftliche Erklärung vor, alle anfallenden Kosten dieses Verfahrens zu tragen.

 

Der angedachte Änderungsbereich ist aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-        Anlage 1:      Antrag der Eigentümerin

-        Anlage 2:      Änderungsbereich des 7. vereinfachten Änderungsverfahrens im                                                      Geltungsbereich des B-Planes Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“