Beschlussvorschlag:
1. Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2018 werden beschlossen.
Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2018 eine Verbesserung von insgesamt 108.000,00 €. Die Verbesserung im Finanzplan beträgt 159.300,00 €.
Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 09.11.2017.
Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.
Im Einzelnen sind die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:
91610100 |
Realsteuern |
||||
401200 |
Grundsteuer B |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
2.241.000 |
2.274.000 |
2.308.000 |
2.341.000 |
|
Beschlussfassung |
2.243.000 |
2.277.000 |
2.309.000 |
2.341.000 |
|
Differenz |
2.000 |
3.000 |
1.000 |
0 |
401300 |
Gewerbesteuer |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
3.560.000 |
3.730.000 |
3.840.000 |
3.950.000 |
|
Beschlussfassung |
3.520.000 |
3.610.000 |
3.750.000 |
3.860.000 |
|
Differenz |
-40.000 |
-120.000 |
-90.000 |
-90.000 |
Die Planung für Grund- und Gewerbesteuer erfolgt gemäß den für die Planjahre erwarteten Veranlagungen zzgl. einer Steigerungsrate gemäß den Orientierungsdaten des Landes. Für den Entwurf der Haushaltssatzung lagen noch keine aktualisierten Orientierungsdaten für das Jahr 2018 vor, so dass die Planung auf Grundlage der Planungsrichtwerte des Städte- und Gemeindebundes NRW erfolgte.
Die neuen Orientierungsdaten sind mit dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 09.11.2017 bekannt gegeben worden. Auf dieser Grundlage ist nunmehr eine Anpassung der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 und die Folgejahre bis 2021 erfolgt.
Während dies bei den Erträgen aus der Grundsteuer B nur zu einer geringfügigen Anpassung führt, reduzieren sich die geplanten Erträge aus der Gewerbesteuer im Jahr 2018 um 40.000 €.
91610300 |
Steueranteile |
||||
402100 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
7.183.000 |
7.578.000 |
8.018.000 |
8.483.000 |
|
Beschlussfassung |
7.138.000 |
7.552.000 |
7.982.000 |
8.437.000 |
|
Differenz |
-45.000 |
-26.000 |
-36.000 |
-46.000 |
402200 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
678.800 |
665.800 |
677.500 |
689.900 |
|
Beschlussfassung |
679.500 |
667.500 |
679.700 |
691.200 |
|
Differenz |
700 |
1.700 |
2.200 |
1.300 |
Die Planung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erfolgt auf Grundlage des voraussichtlichen Aufkommens im Jahr 2017 unter Berücksichtigung der vorläufigen Schlüsselzahl und der Orientierungsdaten des Landes für die Folgejahre.
Analog zur Planung bei den Realsteuern werden die Planwerte auch hier auf Grund der aktuellen Orientierungsdaten angepasst. Für die den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer muss daher mit einer Reduzierung der geplanten Erträge um 45.000 € für das Jahr 2018 gerechnet werden, während es beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nur zu geringfügigen Abweichungen kommt.
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
405100 |
Familienleistungsausgleich |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
679.600 |
700.700 |
725.900 |
751.300 |
|
Beschlussfassung |
718.100 |
744.700 |
767.000 |
793.900 |
|
Differenz |
38.500 |
44.000 |
41.100 |
42.600 |
411100 |
Schlüsselzuweisungen vom Land |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
9.542.000 |
10.172.000 |
11.106.000 |
12.622.000 |
|
Beschlussfassung |
9.777.000 |
10.134.000 |
11.152.000 |
12.423.000 |
|
Differenz |
235.000 |
-38.000 |
46.000 |
-199.000 |
Die Planung der allgemeinen Zuweisungen erfolgte im Entwurf der Haushaltssatzung 2018 auf Grundlage einer Simulationsberechnung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Für die Beschlussfassung des Haushalts steht nunmehr die 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW 2018 zur Verfügung.
Gemäß der aktuellen Modellrechnung erhöhen sich die Erträge aus dem Familienleistungsausgleich um 38.500 € und die Erträge aus der Schlüsselzweisung vom Land um 235.000 € im Jahr 2018.
Die weitere Kalkulation der Schlüsselzuweisungen für die Planjahre 2019 bis 2021 berücksichtigt ebenfalls die aktuellen Orientierungsdaten und die sich daraus ergebenden Änderungen der eigenen Steuerkraft aus Grund- und Gewerbesteuer sowie aus den Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer.
91110100 |
Elektrizitätsversorgung |
||||
451100 |
Konzessionsabgaben |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
434.000 |
434.000 |
434.000 |
434.000 |
|
Beschlussfassung |
410.200 |
410.200 |
410.200 |
410.200 |
|
Differenz |
-23.800 |
-23.800 |
-23.800 |
-23.800 |
Auf Grund der nunmehr vorliegenden Abschlagsankündigung für das Jahr 2018 ist von niedrigeren Erträgen aus Konzessionsabgaben für die Stromversorgung in Wassenberg auszugehen.
90610100 |
Jugendzentrum Wassenberg |
||||
527900 |
Sonstige besondere Aufwendungen |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
4.700 |
4.700 |
4.700 |
4.700 |
|
Beschlussfassung |
9.700 |
9.700 |
9.700 |
9.700 |
|
Differenz |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
Auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Kreis Heinsberg als Träger der Jugendhilfe erhält die Stadt Wassenberg eine Zuweisung zum Betrieb des Jugendzentrums Wassenberg. Neben der Erstattung von Personalkosten enthält diese Zuweisung auch einen Anteil von 5.000 € für pädagogische Sachkosten. Dieser Anteil ist dem Jugendzentrum neben den allgemeinen Aufwendungen zusätzlich für besondere Projekte der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.
90450100 |
Bürgerbücherei "Bücherkiste" |
||||
531800 |
Zuschüsse lfd. (übriger Bereich) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
|
Beschlussfassung |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
|
Differenz |
500 |
500 |
500 |
500 |
Auf Grund eines Antrags des Vereins “Bücherkiste“ wird der jährliche Zuschuss an die Einrichtung auf 3.500 € erhöht.
91610500 |
Steuerbeteiligungen |
||||
534100 |
Gewerbesteuerumlage |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
302.800 |
317.600 |
327.200 |
336.600 |
|
Beschlussfassung |
300.000 |
307.200 |
319.500 |
329.100 |
|
Differenz |
-2.800 |
-10.400 |
-7.700 |
-7.500 |
534200 |
Beteiligung Fonds Deutsche Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
285.500 |
299.500 |
0 |
0 |
|
Beschlussfassung |
287.200 |
289.700 |
0 |
0 |
|
Differenz |
1.700 |
-9.800 |
0 |
0 |
Die Planansätze für die Gewerbesteuerumlagen reduzieren sich zunächst analog zu den auf Grund der neuen Orientierungsdaten reduzierten Planansätzen der Gewerbesteuererträge.
Entgegen der Orientierungsdaten des Landes NRW sieht nunmehr der Verordnungsentwurf des Bundes für das Jahr 2018 vor, die sog. Erhöhungszahl für die Berechnung des Anteils am Fonds Deutsche Einheit nicht auf 4,0% zu senken, sondern bei 4,5% zu belassen. Trotz der Senkung der geplanten Gewerbesteuererträge führt dies im Jahr 2018 zu einer leichten Erhöhung dieses Umlageanteils.
91610600 |
Allgemeine Umlagen |
||||
537400 |
Allgemeine Kreisumlage |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
8.798.600 |
9.065.000 |
9.517.000 |
9.957.000 |
|
Beschlussfassung |
8.841.300 |
9.122.000 |
9.568.000 |
10.015.000 |
|
Differenz |
42.700 |
57.000 |
51.000 |
58.000 |
537500 |
Mehrbelastung Kreisjugendamt |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
4.885.500 |
5.249.000 |
5.618.000 |
5.981.000 |
|
Beschlussfassung |
4.897.800 |
5.269.000 |
5.635.000 |
6.002.000 |
|
Differenz |
12.300 |
20.000 |
17.000 |
21.000 |
Der Kreis Heinsberg wird in seinem Haushalt für das Jahr 2018 den Umlagebedarf für die allgemeine Kreisumlage voraussichtlich unverändert bei 127,0 Mio. € festsetzen. Gleiches gilt für die Mehrbelastung für das Kreisjugendamt mit einem Umlagebedarf von unverändert rd. 26,5 Mio. €.
Die 1. Modellrechnung zum GFG 2018 führt jedoch zu geänderten Umlagegrundlagen (Kennzahl aus eigener Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen) der kreisangehörigen Kommunen. Da die Stadt Wassenberg im Vergleich zu den anderen kreisangehörigen Kommunen nunmehr einen höheren Anteil an den Umlagegrundlagen ausweist, sind durch die Stadt Wassenberg auch höhere Anteile an der allgemeinen Kreisumlage (+42.700 €) und der Mehrbelastung für das Kreisjugendamt (+12.300 €) zu tragen.
Die dargestellten Änderungen der Ergebnisplanung führen insgesamt zu den folgenden Veränderungen der geplanten Jahresergebnisse:
26 |
Jahresergebnis |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
24.000 |
295.400 |
1.139.600 |
2.224.100 |
|
Beschlussfassung |
132.000 |
74.000 |
1.014.300 |
1.832.200 |
|
Differenz |
108.000 |
-221.400 |
-125.300 |
-391.900 |
Der geplante Jahresüberschuss im Jahr 2018 steigt somit von 24.000 € im Entwurf der Haushaltssatzung auf nunmehr 132.000 € in der Beschlussfassung.
Bei den geplanten Jahresergebnissen der Folgejahre 2019 bis 2021 treten Reduzierungen ein; trotzdem werden weiterhin im gesamten Planungszeitraum Jahresüberschüsse ausgewiesen.
Da alle Änderungen der Ergebnisplanung auch zahlungswirksame Positionen betreffen, sind die Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung zu übernehmen.
Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher analog zur Ergebnisplanung wie folgt:
17 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
1.228.800 |
2.017.600 |
2.924.300 |
4.216.200 |
|
Beschlussfassung |
1.336.800 |
1.796.200 |
2.799.000 |
3.824.300 |
|
Differenz |
108.000 |
-221.400 |
-125.300 |
-391.900 |
Folgende Änderungen werden zudem an den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in der Finanzplanung vorgenommen:
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
681110 |
Zuweisungen inv. (Investitionspauschale) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Beschlussfassung |
39.900 |
44.100 |
48.700 |
53.900 |
|
Differenz |
39.900 |
44.100 |
48.700 |
53.900 |
681130 |
Zuweisungen inv. (Sportpauschale) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
0 |
0 |
0 |
49.600 |
|
Beschlussfassung |
11.400 |
11.500 |
11.600 |
61.200 |
|
Differenz |
11.400 |
11.500 |
11.600 |
11.600 |
Die Planansätze für die Zuweisungen aus der Investitionspauschale und der Sportpauschale des Landes werden nunmehr ebenfalls auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2018 aktualisiert.
Die Investitionspauschale erhöht sich im Jahr 2018 um 39.900 € auf nunmehr insgesamt 953.700 €, die Sportpauschale um 11.400 € auf insgesamt 60.000 €.
Diese pauschalen Zuweisungen sind im Entwurf zum Haushalt 2018 weitestgehend bereits konkreten Investitionsmaßnahmen zugeordnet worden. Die Erhöhung wird nunmehr bei der Position der allgemeinen Zuweisungen geplant und nachfolgend im Jahresabschluss 2018 konkret zugeordnet.
Die Änderungen der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit sowie die Änderungen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit führen zu folgenden Änderungen am Ergebnis der Finanzplanung:
36 |
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
-1.890.100 |
-3.289.400 |
845.800 |
3.196.500 |
|
Beschlussfassung |
-1.730.800 |
-3.455.200 |
780.800 |
2.870.100 |
|
Differenz |
159.300 |
-165.800 |
-65.000 |
-326.400 |
Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung daher wie folgt:
38 |
Liquide Mittel |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
1.547.100 |
-1.742.300 |
-896.500 |
2.300.000 |
|
Beschlussfassung |
1.706.400 |
-1.748.800 |
-968.000 |
1.902.100 |
|
Differenz |
159.300 |
-6.500 |
-71.500 |
-397.900 |
Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
- Haushaltssatzung 2018
- Gesamtergebnisplan 2018
- Gesamtfinanzplan 2018