Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen
Vorlage
BV/FB5/091/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2018 werden beschlossen.

Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2018 eine Verbesserung von insgesamt 108.000,00 €. Die Verbesserung im Finanzplan beträgt 159.300,00 €.

Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 09.11.2017.

 

Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.

 

 

Im Einzelnen sind die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:

 

91610100

Realsteuern

401200

Grundsteuer B

2018

2019

2020

2021

Entwurf

2.241.000

2.274.000

2.308.000

2.341.000

Beschlussfassung

2.243.000

2.277.000

2.309.000

2.341.000

Differenz

2.000

3.000

1.000

0

 

401300

Gewerbesteuer

2018

2019

2020

2021

Entwurf

3.560.000

3.730.000

3.840.000

3.950.000

Beschlussfassung

3.520.000

3.610.000

3.750.000

3.860.000

Differenz

-40.000

-120.000

-90.000

-90.000

 

Die Planung für Grund- und Gewerbesteuer erfolgt gemäß den für die Planjahre erwarteten Veranlagungen zzgl. einer Steigerungsrate gemäß den Orientierungsdaten des Landes. Für den Entwurf der Haushaltssatzung lagen noch keine aktualisierten Orientierungsdaten für das Jahr 2018 vor, so dass die Planung auf Grundlage der Planungsrichtwerte des Städte- und Gemeindebundes NRW erfolgte.

Die neuen Orientierungsdaten sind mit dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 09.11.2017 bekannt gegeben worden. Auf dieser Grundlage ist nunmehr eine Anpassung der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 und die Folgejahre bis 2021 erfolgt.

Während dies bei den Erträgen aus der Grundsteuer B nur zu einer geringfügigen Anpassung führt, reduzieren sich die geplanten Erträge aus der Gewerbesteuer im Jahr 2018 um 40.000 €.

 

 

91610300

Steueranteile

402100

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

2018

2019

2020

2021

Entwurf

7.183.000

7.578.000

8.018.000

8.483.000

Beschlussfassung

7.138.000

7.552.000

7.982.000

8.437.000

Differenz

-45.000

-26.000

-36.000

-46.000

 

 

 

 

402200

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

2018

2019

2020

2021

Entwurf

678.800

665.800

677.500

689.900

Beschlussfassung

679.500

667.500

679.700

691.200

Differenz

700

1.700

2.200

1.300

 

Die Planung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erfolgt auf Grundlage des voraussichtlichen Aufkommens im Jahr 2017 unter Berücksichtigung der vorläufigen Schlüsselzahl und der Orientierungsdaten des Landes für die Folgejahre.

Analog zur Planung bei den Realsteuern werden die Planwerte auch hier auf Grund der aktuellen Orientierungsdaten angepasst. Für die den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer muss daher mit einer Reduzierung der geplanten Erträge um 45.000 € für das Jahr 2018 gerechnet werden, während es beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nur zu geringfügigen Abweichungen kommt.

 

 

91610400

Allgemeine Zuweisungen

405100

Familienleistungsausgleich

2018

2019

2020

2021

Entwurf

679.600

700.700

725.900

751.300

Beschlussfassung

718.100

744.700

767.000

793.900

Differenz

38.500

44.000

41.100

42.600

 

411100

Schlüsselzuweisungen vom Land

2018

2019

2020

2021

Entwurf

9.542.000

10.172.000

11.106.000

12.622.000

Beschlussfassung

9.777.000

10.134.000

11.152.000

12.423.000

Differenz

235.000

-38.000

46.000

-199.000

 

Die Planung der allgemeinen Zuweisungen erfolgte im Entwurf der Haushaltssatzung 2018 auf Grundlage einer Simulationsberechnung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Für die Beschlussfassung des Haushalts steht nunmehr die 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW 2018 zur Verfügung. 

Gemäß der aktuellen Modellrechnung erhöhen sich die Erträge aus dem Familienleistungsausgleich um 38.500 € und die Erträge aus der Schlüsselzweisung vom Land um 235.000 € im Jahr 2018.

Die weitere Kalkulation der Schlüsselzuweisungen für die Planjahre 2019 bis 2021 berücksichtigt ebenfalls die aktuellen Orientierungsdaten und die sich daraus ergebenden Änderungen der eigenen Steuerkraft aus Grund- und Gewerbesteuer sowie aus den Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer.

 

 

 

 

91110100

Elektrizitätsversorgung

451100

Konzessionsabgaben

2018

2019

2020

2021

Entwurf

434.000

434.000

434.000

434.000

Beschlussfassung

410.200

410.200

410.200

410.200

Differenz

-23.800

-23.800

-23.800

-23.800

 

Auf Grund der nunmehr vorliegenden Abschlagsankündigung für das Jahr 2018 ist von niedrigeren Erträgen aus Konzessionsabgaben für die Stromversorgung in Wassenberg auszugehen. 

 

 

90610100

Jugendzentrum Wassenberg

527900

Sonstige besondere Aufwendungen

2018

2019

2020

2021

Entwurf

4.700

4.700

4.700

4.700

Beschlussfassung

9.700

9.700

9.700

9.700

Differenz

5.000

5.000

5.000

5.000

 

Auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Kreis Heinsberg als Träger der Jugendhilfe erhält die Stadt Wassenberg eine Zuweisung zum Betrieb des Jugendzentrums Wassenberg. Neben der Erstattung von Personalkosten enthält diese Zuweisung auch einen Anteil von 5.000 € für pädagogische Sachkosten. Dieser Anteil ist dem Jugendzentrum neben den allgemeinen Aufwendungen zusätzlich für besondere Projekte der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.

 

 

90450100

Bürgerbücherei "Bücherkiste"

531800

Zuschüsse lfd. (übriger Bereich)

2018

2019

2020

2021

Entwurf

3.000

3.000

3.000

3.000

Beschlussfassung

3.500

3.500

3.500

3.500

Differenz

500

500

500

500

 

Auf Grund eines Antrags des Vereins “Bücherkiste“ wird der jährliche Zuschuss an die Einrichtung auf 3.500 € erhöht.

 

 

91610500

Steuerbeteiligungen

534100

Gewerbesteuerumlage

2018

2019

2020

2021

Entwurf

302.800

317.600

327.200

336.600

Beschlussfassung

300.000

307.200

319.500

329.100

Differenz

-2.800

-10.400

-7.700

-7.500

 

 

 

 

 

534200

Beteiligung Fonds Deutsche Einheit

2018

2019

2020

2021

Entwurf

285.500

299.500

0

0

Beschlussfassung

287.200

289.700

0

0

Differenz

1.700

-9.800

0

0

 

Die Planansätze für die Gewerbesteuerumlagen reduzieren sich zunächst analog zu den auf Grund der neuen Orientierungsdaten reduzierten Planansätzen der Gewerbesteuererträge.

Entgegen der Orientierungsdaten des Landes NRW sieht nunmehr der Verordnungsentwurf des Bundes für das Jahr 2018 vor, die sog. Erhöhungszahl für die Berechnung des Anteils am Fonds Deutsche Einheit nicht auf 4,0% zu senken, sondern bei 4,5% zu belassen. Trotz der Senkung der geplanten Gewerbesteuererträge führt dies im Jahr 2018 zu einer leichten Erhöhung dieses Umlageanteils.

 

 

91610600

Allgemeine Umlagen

537400

Allgemeine Kreisumlage

2018

2019

2020

2021

Entwurf

8.798.600

9.065.000

9.517.000

9.957.000

Beschlussfassung

8.841.300

9.122.000

9.568.000

10.015.000

Differenz

42.700

57.000

51.000

58.000

 

537500

Mehrbelastung Kreisjugendamt

2018

2019

2020

2021

Entwurf

4.885.500

5.249.000

5.618.000

5.981.000

Beschlussfassung

4.897.800

5.269.000

5.635.000

6.002.000

Differenz

12.300

20.000

17.000

21.000

 

Der Kreis Heinsberg wird in seinem Haushalt für das Jahr 2018 den Umlagebedarf für die allgemeine Kreisumlage voraussichtlich unverändert bei 127,0 Mio. € festsetzen. Gleiches gilt für die Mehrbelastung für das Kreisjugendamt mit einem Umlagebedarf von unverändert rd. 26,5 Mio. €.

Die 1. Modellrechnung zum GFG 2018 führt jedoch zu geänderten Umlagegrundlagen (Kennzahl aus eigener Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen) der kreisangehörigen Kommunen. Da die Stadt Wassenberg im Vergleich zu den anderen kreisangehörigen Kommunen nunmehr einen höheren Anteil an den Umlagegrundlagen ausweist, sind durch die Stadt Wassenberg auch höhere Anteile an der allgemeinen Kreisumlage (+42.700 €) und der Mehrbelastung für das Kreisjugendamt (+12.300 €) zu tragen.

 

 

 

 

 

 

Die dargestellten Änderungen der Ergebnisplanung führen insgesamt zu den folgenden Veränderungen der geplanten Jahresergebnisse:

 

26

Jahresergebnis

2018

2019

2020

2021

Entwurf

24.000

295.400

1.139.600

2.224.100

Beschlussfassung

132.000

74.000

1.014.300

1.832.200

Differenz

108.000

-221.400

-125.300

-391.900

 

Der geplante Jahresüberschuss im Jahr 2018 steigt somit von 24.000 € im Entwurf der Haushaltssatzung auf nunmehr 132.000 € in der Beschlussfassung.

Bei den geplanten Jahresergebnissen der Folgejahre 2019 bis 2021 treten Reduzierungen ein; trotzdem werden weiterhin im gesamten Planungszeitraum Jahresüberschüsse ausgewiesen.

 

 

Da alle Änderungen der Ergebnisplanung auch zahlungswirksame Positionen betreffen, sind die Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung zu übernehmen.

Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher analog zur Ergebnisplanung wie folgt:

 

17

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

2018

2019

2020

2021

Entwurf

1.228.800

2.017.600

2.924.300

4.216.200

Beschlussfassung

1.336.800

1.796.200

2.799.000

3.824.300

Differenz

108.000

-221.400

-125.300

-391.900

 

 

Folgende Änderungen werden zudem an den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in der Finanzplanung vorgenommen:

 

91610400

Allgemeine Zuweisungen

681110

Zuweisungen inv. (Investitionspauschale)

2018

2019

2020

2021

Entwurf

0

0

0

0

Beschlussfassung

39.900

44.100

48.700

53.900

Differenz

39.900

44.100

48.700

53.900

 

681130

Zuweisungen inv. (Sportpauschale)

2018

2019

2020

2021

Entwurf

0

0

0

49.600

Beschlussfassung

11.400

11.500

11.600

61.200

Differenz

11.400

11.500

11.600

11.600

 

Die Planansätze für die Zuweisungen aus der Investitionspauschale und der Sportpauschale des Landes werden nunmehr ebenfalls auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2018 aktualisiert.

Die Investitionspauschale erhöht sich im Jahr 2018 um 39.900 € auf nunmehr insgesamt 953.700 €, die Sportpauschale um 11.400 € auf insgesamt 60.000 €.

Diese pauschalen Zuweisungen sind im Entwurf zum Haushalt 2018 weitestgehend bereits konkreten Investitionsmaßnahmen zugeordnet worden. Die Erhöhung wird nunmehr bei der Position der allgemeinen Zuweisungen geplant und nachfolgend im Jahresabschluss 2018 konkret zugeordnet.

 

 

Die Änderungen der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit sowie die Änderungen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit führen zu folgenden Änderungen am Ergebnis der Finanzplanung: 

 

36

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln

2018

2019

2020

2021

Entwurf

-1.890.100

-3.289.400

845.800

3.196.500

Beschlussfassung

-1.730.800

-3.455.200

780.800

2.870.100

Differenz

159.300

-165.800

-65.000

-326.400

 

 

Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung daher wie folgt:

 

38

Liquide Mittel

2018

2019

2020

2021

Entwurf

1.547.100

-1.742.300

-896.500

2.300.000

Beschlussfassung

1.706.400

-1.748.800

-968.000

1.902.100

Differenz

159.300

-6.500

-71.500

-397.900

 

 

Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

  • Haushaltssatzung 2018
  • Gesamtergebnisplan 2018
  • Gesamtfinanzplan 2018