Sachverhalt:
Im
Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr wird der dritte Quartalsbericht für das
Haushaltsjahr 2017 zum Stichtag 30.09.2017 vorgelegt.
Der Bericht soll zu diesem Zeitpunkt vor der
anstehenden Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt des Jahres 2018
nochmals eine aktuelle Einschätzung über die weitere Gesamtentwicklung des
Haushaltsjahres 2017 und den kommenden Jahresabschluss geben.
Die Haushaltsplanung des Jahres 2017 weist einen geplanten
Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 637.000 € aus.
Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2017 erscheint wieder eine
erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1.113.000 €
möglich. Das Haushaltsjahr 2017 würde somit statt eines Jahresfehlbetrags einen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 476.000 € ausweisen.
Die wesentlichen Gründe für die Ergebnisverbesserung im Vergleich zur
Haushaltsplanung und die Veränderungen im Vergleich zur Prognose des vorigen
Quartals werden im Bericht ausführlich erläutert. Hervorzuheben sind hier aber
insbesondere die erhöhten Erträge aus der Gewerbesteuer und aus den Anteilen an
der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Erträge aus der Auflösung von
Instandhaltungsrückstellungen.
So können einzelne Mehraufwendungen u.a. bei den Versorgungsaufwendungen
ausgeglichen werden.
Näher betrachtet werden im Bericht auch die aktuellen Entwicklungen im
Asylbereich, bei dem ein größeres Defizit das voraussichtliche Jahresergebnis
weiter belastet.
Der Quartalsbericht zum 30.09.2017 ist im Ratsinformationssystem abrufbar.