1.
Beschlüsse über alle abwägungserheblichen
Stellungnahmen
1.1 Ergebnis
der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 11
Stellungnahmen (Anlage 1) mit Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe
Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2016, TOP 6.)
Beschlussvorschlag:
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wird dem mit dem Städtebaudezernat der
Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage
2) zugestimmt.
1.2
Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 3). Diese Stellungnahme fand ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4). Hierüber hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.03.2017, TOP 4., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahme wird dem mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln
abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 4) zugestimmt.
1.3
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 9 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 5). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 6). Hierüber hat der Stadtrat am 30.03.2017, TOP 4., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem mit
dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag
(Anlage 6) zugestimmt.
1.4
Ergebnis
der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden 4 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 7). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 8).
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird dem mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung
Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 8 zugestimmt.
2.
Feststellungsbeschluss
und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg wird festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen sowie der
Feststellungsbeschluss und die Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) waren Beratungsgegenstand der
Sitzung des Stadtrates am 06.07.2017 (TOP 3.).
Auf der Grundlage dieser Ratsentscheidung wurden die umfangreichen
Unterlagen der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgelegt; dies erfolgte am 25. Juli 2017.
Nach dortiger Vorprüfung sah es die Bezirksregierung Köln
-Städtebaudezernat- für notwendig an, in einer persönlichen Erörterung die
Sachverhalte abzustimmen; dies erfolgte am 09.10.2017.
Hierbei wurden vom Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln Hinweise
zu Art und Umfang der erforderlichen Differenzierungen und Ergänzungen zu den
zu trennenden Bauleitverfahren der FNP-Änderung und der Bebauungsplanung
gegeben. Es wurde dabei aber auch deutlich hervorgehoben, dass durch die
angedachten Klarstellungen keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu
erfolgen habe.
Deshalb ist aus formalen Gründen die 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der erforderlichen Abwägungsdifferenzierungen
zu beiden Verfahren, die dann auch Bestandteil einer erneuten Abwägung durch
den Stadtrat sein werden, erneut dem Stadtrat zur abschließenden
Beschlussfassung -Feststellungsbeschluss- vorzulegen.
Nach Abstimmungen zwischen der
Verwaltung und dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln wurden diese
erforderlichen Abwägungsdifferenzierungen zwischenzeitlich ausgeführt. Insbesondere
wurde die Trennung der beiden Verfahren (FNP-Änderung und Bebauungsplan)
deutlich hervorgehoben.
Die deshalb rein formal nochmals herbeizuführenden Beschlüsse über alle
abwägungserheblichen Stellungnahmen sind den mit dem Städtebaudezernat der
Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Beschlussvorschlägen zu
entnehmen.
Das Verfahren der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Wassenberg für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der
Ortschaft Orsbeck kann nunmehr mit dem erneuten Feststellungsbeschluss
abgeschlossen und die Genehmigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden.
Ferner können aus diesem Verfahren nachfolgende Unterlagen im
Ratsinformationssystem abgerufen und eingesehen werden:
Anlage 1: Stellungnahmen aus
der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 2: Abwägungsvorschlag aus der durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 3: Stellungnahme aus der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 4: Abwägungsvorschlag
aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 5: Stellungnahmen aus
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 6: Abwägungsvorschlag aus der
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Anlage 7: Stellungnahmen aus
der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Anlage 8: Abwägungsvorschlag aus der
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Anlage 9: Planzeichnung (Gegenüberstellung:
alt/neu)
Anlage 10: Begründung Teil A -städtebauliche
Aspekte-
Anlage 11: Begründung Teil B
-Umweltbericht-
Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem
Tagesordnungspunkt ein Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Verfahren in
einfacher Ausfertigung vorgehalten wird, die bei Bedarf von den
Stadtverordneten eingesehen werden können. Dieser Ordner beinhaltet alle
abwägungserheblichen Angaben zu den vorgenannten Planverfahren.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€
|
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|