Beschlussvorschlag:
1. Beschluss über alle abwägungserheblichen
Stellungnahmen
1.1 Ergebnis der
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffent-
lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 12.12.2016, TOP 4a).
Beschlussvorschlag:
Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.
1.2 Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und
sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
( BauGB )
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (erfolgte vom 19. Juni 2013 bis 19. Juli 2013) wurden 21 Stellungnahmen (Anlage 1) vorgebracht. Diese Stellungnahmen finden ihre
Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag ( Anlage 2 der Beschlussvorlage ).
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung
der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird
dem diesbezüglichen
Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 2 der Beschluss-
vorlage
zugestimmt.
1.3 Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 29 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 3 der Beschlussvorlage). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4 zur Beschlussvorlage). Hierüber hat der Planungs- und Umweltausschuss am 12.12.2016 (TOP 4b) beraten.
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden
und sonstiger Träger
öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag
(Anlage 3 der
Beschlussvorlage) zugestimmt.
1.4 Ergebnis
der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im
Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch
(BauGB) wurden 44 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 5 der Beschlussvorlage).
Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Ab-
wägungsvorschlag
(Anlage 6 der Beschlussvorlage).
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird
dem diesbezüglichen
Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 5 der Beschluss- vorlage zugestimmt.
1.5 Stellungnahmen,
die nach Ablauf der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) eingereicht wurden.
Nach Ablauf der öffentlichen Auslegung wurden noch
weitere 4 Stellung-
nahmen eingereicht (
Anlage 7 der Beschlussvorlage ). Diese Stellung-
nahmen fanden ihre
Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag ( Anlage 8 der
Beschlussvorlage ).
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung
der vorgebrachten Stellungnahmen, die nach Ablauf
der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) einge-
reicht wurden, wird
dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß
Anlage 8 der
Beschlussvorlage zugestimmt.
2.
Beschluss über die erweiterten weichen
Tabukriterien in der Begründung
Teil A -städtebauliche Aspekte-
Kapitel 1.8; Tabelle 2; Seiten 23 bis 33
Nach Abstimmung mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln
wurden zwischenzeitlich durch das beauftragte Planungsbüro die erforderlichen
Nachbesserungen und Klarstellungen ausgeführt. Insbesondere geht es darum, das
Urteil des OVG Münster vom 05.07.2017 zum Anlass zu nehmen, die der 51. Än-
derung des FNP zugrundeliegenden harten Tabukriterien daraufhin zu überprüfen,
ob diese der sehr strengen Rechtsprechung des OVG entsprechen.
Die Grundzüge der Planung oder die Planinhalte dabei nicht verändert. In der Begründung wurden Ergänzungen der darin bereits vorgebrachten Argumente und Abwägungen vorgenommen.
Insbesondere die Liste der weichen Tabukriterien wurde dahingehend ergänzt, dass
einige Kriterien aus der Tabelle der harten Tabukriterien i.S. einer Auffangklausel hilfsweise auch in die Tabelle der weichen Kriterien aufgenommen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass die entsprechenden Bereiche aus Gründen des städtebaulichen Willens der Stadt Wassenberg auch dann von der Windenergie- nutzung freigehalten werden, wenn sich die entsprechenden Kriterien nicht als harte Tabukriterien erweisen sollten.
Beschlussvorschlag:
Den
erweiterten weichen Tabukriterien in der Begründung Teil A -städtebauliche Aspekte-; Kapitel 1.8 Tabelle 2 ; Seiten 23 bis 33, wird
zugestimmt.
3. Feststellungsbeschluss
und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung
Gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg mit ihren
Bestandteilen
(insbesondere Planzeichnung, Begründung Teil A, Begründung Teil B
-Umweltbericht-,
artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Potenzialstudie) wird festgestellt und ist der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Bauge-
setzbuch ( BauGB ) vorzulegen.
Die Beschlüsse
über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen sowie der Feststellungs-beschluss
und die Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB) waren Beratungsgegenstand der Sitzung des Stadtrates am
30. März 2017 (TOP 3.)
Auf der
Grundlage dieser Ratsentscheidung wurden die umfangreichen Unterlagen der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB) vorgelegt.
Nach dortiger
Vorprüfung sah es die Bezirksregierung
Köln -Städtebaudezernat- für notwendig an, in einer persönlichen Erörterung die
Sachverhalte abzustimmen; dies erfolgte am 04.07.2017.
Hierbei wurden
vom Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln
Hinweise zu Art und Umfang der
erforderlichen Ergänzungen gegeben. Es wurde dabei aber auch deutlich
hervorgehoben, dass durch die angedachten Klarstellungen keine erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen habe.
Nach dem Gesprächsergebnis wurde unter Einbeziehung
eines Seitens der Stadt beauftragten Fachanwaltes entschieden, den Genehmigungsantrag
zurückzuziehen und entsprechend dem Ergebnis des gemeinsamen
Abstimmungsgespräches vom 04.07.2017 die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
unter Berücksichtigung der erforderlichen Nachbesserungen und Klarstellungen,
die dann auch Bestandteil einer erneuten Abwägung durch den Stadtrat sein
werden, erneut dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung
-Feststellungsbeschluss-
vorzulegen.
Nach
vielfältigsten Abstimmungen zwischen dem beauftragten Planungsbüro, unserem
juristischen Beistand sowie dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln
wurden diese erforderlichen Nachbesserungen und Klarstellungen zwischenzeitlich
ausgeführt. Die Begründung Teil A -städtebauliche Aspekte- und Begründung Teil
B -Umweltbericht- wurden entsprechend nachgebessert und ergänzt.
Die Grundzüge
der Planung und die Planinhalte wurden dabei nicht verändert. In der Begründung
wurden Ergänzungen hinsichtlich der
darin bereits vorgebrachten Argumente und Abwägungen vorgenommen. Die
Änderungen in der Begründung beziehen sich auf eine vertiefende Betrachtung der
Auswirkungen auf das Landschaftsbild, der Abwägung der Biotopverbundflächen aus
dem Landschaftsplan, der Darlegung der Nutzbarkeit von Waldflächen innerhalb der
Potenzialflächen und der Begründung der weichen Tabukriterien. Die Liste der
weichen Tabukriterien wurde dahingehend ergänzt, dass einige Kriterien aus der
Tabelle der harten Tabukriterien i.S. einer Auffangklausel zusätzlich in die
Tabelle der weichen Kriterien aufgenommen wurden. Damit soll sichergestellt
werden, dass die entsprechenden Bereiche aus Gründen des städtebaulichen
Willens der Stadt Wassenberg auch dann von der Windenergienutzung freigehalten
werden, wenn sich die entsprechenden Kriterien nicht als harte Tabukriterien
erweisen sollten.
Die
Planzeichnung bleibt unverändert. Im Umweltbericht werden nur redaktionelle
Änderungen vorgenommen.
Die ebenfalls
nochmals herbeizuführenden Beschlüsse
über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen sind den Beschlussvorschlägen zu
entnehmen. Die im Vergleich zu den Beschlussvorlagen vom 21. und 29.03.2017 ergänzten und nachgebesserten
Beschlussvorschläge sind zur Verdeutlichung „grau“ hinterlegt.
Das Verfahren
der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung
von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung kann
nunmehr mit einem erneuten Feststellungsbeschluss abgeschlossen und die
Genehmigung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg
erneut bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden.
Nachfolgende
Unterlagen sind im Ratsinformationssystem abrufbar:
-
Anlage 1: Stellungnahmen aus der durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
-
Anlage 2: Abwägungsvorschlag der durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
1 Baugesetzbuch ( BauGB )
-
Anlage 3: Stellungnahmen aus der durchgeführten
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
-
Anlage 4: Abwägungsvorschlag der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB)
-
Anlage 5: Stellungnahmen aus der durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
-
Anlage 6: Abwägungsvorschlag aus der durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Anlage 7: Stellungnahmen, die nach Ablauf der öffentlichen Auslegung eingereicht wurden
-
Anlage 8: Abwägungsvorschlag zu Stellungnahmen, die
nach Ablauf der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingereicht
wurden.
-
Anlage 9: Planzeichnung
-
Anlage 10: Begründung Teil A -städtebauliche Aspekte-
-
Anlage 11: Begründung Teil B -Umweltbericht-
- Anlage 12: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Anlage 13: Potenzialstudie
Ferner wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Planverfahren in einfacher Ausfertigung vorgehalten werden, die bei Bedarf von den Stadtverordneten eingesehen werden können.
Abschließend erfolgt der Hinweis, dass in der Sitzung auch Vertreter des Planungsbüros zur Beantwortung von Fragen anwesend sind.
Mit der
Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist gleichzeitig der Antrag der
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 22.05.2017 (Behandlung im
öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am 06.07.2017, TOP 5.) mit
berücksichtigt.
Anmerkung
(nachrichtlich):
Die E-Mail der Bürgerinitiative vom 24.09.2017 an den Bürgermeister und die Stadtverordneten veranlasst die Verwaltung zu dem vorstehend in der Vorlage angesprochenen Antrag der FDP-Fraktion vom 22.05.2017 zu folgender Klarstellung:
Den seinerzeitigen Antragsinhalt der FDP-Fraktion, „zu prüfen, ob bei der Bezirksregierung veranlasst werden kann, die Entscheidung über die Genehmigung des Flächennutzungsplanes bzw. der Ausweisung einer Windkraftvorrangzone einstweilen zurückzustellen“ hat die Verwaltung bereits im laufenden FNP-Änderungsverfahren abschließend geprüft.
Konkret hat die Verwaltung im Zusammenhang mit den von der Bezirksregierung im laufenden Verfahren der Stadt erteilten Hinweise zu den Antragsunterlagen um eine Aussetzung der Entscheidung der Bezirksregierung über den eingereichten Antrag bis zur Erledigung der erhaltenen Hinweise gebeten.
Dazu hat die Bezirksregierung klargestellt, dass diese Aussetzungsmöglichkeit nicht gegeben sei und es sich bei der, der Bezirksregierung zustehenden dreimonatigen Bearbeitungszeit um eine Ausschlussfrist handelt.
Aus diesem Grund galt es vor den Sommerferien für die Verwaltung zu entscheiden, ob man es innerhalb dieser dreimonatigen Ausschlussfrist auf eine Entscheidung der Bezirksregierung ankommen lässt oder den Antrag mit der Ankündigung „diesen Antrag nach Bearbeitung der erhaltenen Hinweise unverzüglich wieder einzureichen“, zurückzieht.
Die Verwaltung ist zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit „auf Nummer sicher“ gegangen und hat die zweite Variante gewählt und den Antrag mit der Ankündigung „diesen nach Erledigung der erhaltenen Hinweise unverzüglich wieder einzureichen“, zurückgenommen. Die Bearbeitung der Hinweise ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass die Antragsunterlagen nunmehr entsprechend der vorherigen Ankündigung wieder einzureichen sind und ab diesem Zeitpunkt muss die Bezirksregierung innerhalb der dreimonatigen Ausschlussfrist entscheiden.
Erneut die Ausschlussfrist einer Bearbeitungszeit von max. drei Monaten für die Bezirksregierung verbleibt.
Der Prüfantrag der FDP-Fraktion -entsprechend dem Wortlaut des Antrags vom 22.05.2017- war somit abgeschlossen und es verbleibt kein rechtlicher Spielraum für einen Zurückstellungsantrag an die Bezirksregierung.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) €
|
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |