Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung
Vorlage
BV/FB6/078/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Beschluss über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen

1.1       Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffent-

lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 12.12.2016, TOP 4a).

 

Beschlussvorschlag:

Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.

 

            1.2       Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und

                        sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

                        ( BauGB )

                        Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (erfolgte vom 19. Juni 2013 bis 19. Juli 2013) wurden 21 Stellungnahmen (Anlage 1) vorgebracht.  Diese Stellungnahmen finden ihre

                        Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag ( Anlage 2 der Beschlussvorlage ).

 

                        Beschlussvorschlag:

                         Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird

                         dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 2 der Beschluss-

                         vorlage zugestimmt. 

 

1.3       Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

            Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 29 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 3 der Beschlussvorlage). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4 zur Beschlussvorlage). Hierüber hat der Planungs- und Umweltausschuss am 12.12.2016 (TOP 4b) beraten.

 

            Beschlussvorschlag:

                        Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden

                        und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag

                        (Anlage 3 der Beschlussvorlage) zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

            1.4       Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2

                        Baugesetzbuch (BauGB)

                        Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2

                        Baugesetzbuch (BauGB) wurden 44 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 5 der                                   Beschlussvorlage). Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Ab-

                        wägungsvorschlag (Anlage 6 der Beschlussvorlage).

 

                        Beschlussvorschlag:

                        Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird

                        dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 5 der Beschluss-                                      vorlage zugestimmt.

 

            1.5       Stellungnahmen, die nach Ablauf der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2                                   Baugesetzbuch (BauGB) eingereicht wurden.

 

                         Nach Ablauf der öffentlichen Auslegung wurden noch weitere 4 Stellung-

                         nahmen eingereicht ( Anlage 7 der Beschlussvorlage ). Diese Stellung-

                         nahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag ( Anlage 8 der

                         Beschlussvorlage ).

 

                        Beschlussvorschlag:

                        Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen, die nach Ablauf

                        der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) einge-

                         reicht wurden, wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß

                         Anlage 8 der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

2.           Beschluss über die erweiterten weichen Tabukriterien in der Begründung

              Teil A -städtebauliche Aspekte- Kapitel 1.8; Tabelle 2; Seiten 23 bis 33

               Nach Abstimmung mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln

               wurden zwischenzeitlich durch das beauftragte Planungsbüro die erforderlichen    

               Nachbesserungen und Klarstellungen ausgeführt. Insbesondere geht es darum, das

               Urteil des OVG Münster vom 05.07.2017 zum Anlass zu nehmen, die der 51. Än-

               derung des FNP zugrundeliegenden harten Tabukriterien daraufhin zu überprüfen,

               ob diese der sehr strengen Rechtsprechung des OVG entsprechen.

 

              Die Grundzüge der Planung oder die Planinhalte dabei nicht verändert. In der     Begründung wurden Ergänzungen der darin bereits vorgebrachten Argumente und       Abwägungen vorgenommen.

 

 

 

 

 

              Insbesondere die Liste der weichen Tabukriterien wurde dahingehend ergänzt, dass

              einige Kriterien aus der Tabelle der harten Tabukriterien i.S. einer Auffangklausel           hilfsweise auch  in die Tabelle der weichen Kriterien aufgenommen wurden. Damit   soll sichergestellt werden, dass die entsprechenden Bereiche aus Gründen des städtebaulichen Willens der Stadt Wassenberg auch dann von der Windenergie-       nutzung freigehalten werden, wenn sich die entsprechenden Kriterien nicht als    harte               Tabukriterien erweisen sollten.

 

 

              Beschlussvorschlag:

              Den erweiterten weichen Tabukriterien in der Begründung Teil A -städtebauliche       Aspekte-; Kapitel 1.8  Tabelle 2 ; Seiten 23 bis 33, wird zugestimmt.

 

 

3.           Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung

        Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

 

        Beschlussvorschlag:

        Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg mit ihren

        Bestandteilen (insbesondere Planzeichnung, Begründung Teil A, Begründung Teil B

        -Umweltbericht-, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Potenzialstudie) wird           festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Bauge-

         setzbuch ( BauGB ) vorzulegen.

                                         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen sowie der Feststellungs-beschluss und die Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) waren Beratungsgegenstand der Sitzung des Stadtrates am 30. März 2017 (TOP 3.)

 

Auf der Grundlage dieser Ratsentscheidung wurden die umfangreichen Unterlagen  der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorgelegt.

 

Nach dortiger Vorprüfung  sah es die Bezirksregierung Köln -Städtebaudezernat- für notwendig an, in einer persönlichen Erörterung die Sachverhalte abzustimmen; dies erfolgte am 04.07.2017.

 

Hierbei wurden vom Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln  Hinweise zu Art und  Umfang der erforderlichen Ergänzungen gegeben. Es wurde dabei aber auch deutlich hervorgehoben, dass durch die angedachten Klarstellungen keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen habe.

 

Nach dem  Gesprächsergebnis wurde unter Einbeziehung eines Seitens der Stadt beauftragten Fachanwaltes  entschieden, den Genehmigungsantrag zurückzuziehen und entsprechend dem Ergebnis des gemeinsamen Abstimmungsgespräches vom 04.07.2017 die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der erforderlichen Nachbesserungen und Klarstellungen, die dann auch Bestandteil einer erneuten Abwägung durch den Stadtrat sein werden, erneut dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung

-Feststellungsbeschluss- vorzulegen.

 

Nach vielfältigsten Abstimmungen zwischen dem beauftragten Planungsbüro, unserem juristischen Beistand sowie dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln wurden diese erforderlichen Nachbesserungen und Klarstellungen zwischenzeitlich ausgeführt. Die Begründung Teil A -städtebauliche Aspekte- und Begründung Teil B -Umweltbericht- wurden entsprechend nachgebessert und ergänzt.

 

Die Grundzüge der Planung und die Planinhalte wurden dabei nicht verändert. In der Begründung wurden Ergänzungen hinsichtlich  der darin bereits vorgebrachten Argumente und Abwägungen vorgenommen. Die Änderungen in der Begründung beziehen sich auf eine vertiefende Betrachtung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, der Abwägung der Biotopverbundflächen aus dem Landschaftsplan, der Darlegung der Nutzbarkeit von Waldflächen innerhalb der Potenzialflächen und der Begründung der weichen Tabukriterien. Die Liste der weichen Tabukriterien wurde dahingehend ergänzt, dass einige Kriterien aus der Tabelle der harten Tabukriterien i.S. einer Auffangklausel zusätzlich in die Tabelle der weichen Kriterien aufgenommen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass die entsprechenden Bereiche aus Gründen des städtebaulichen Willens der Stadt Wassenberg auch dann von der Windenergienutzung freigehalten werden, wenn sich die entsprechenden Kriterien nicht als harte Tabukriterien erweisen sollten.

 

Die Planzeichnung bleibt unverändert. Im Umweltbericht werden nur redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Die ebenfalls nochmals herbeizuführenden  Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen sind den Beschlussvorschlägen zu entnehmen. Die im Vergleich zu den Beschlussvorlagen vom 21. und 29.03.2017 ergänzten und nachgebesserten Beschlussvorschläge sind zur Verdeutlichung „grau“ hinterlegt.

 

Das Verfahren der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung kann nunmehr mit einem erneuten Feststellungsbeschluss abgeschlossen und die Genehmigung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg erneut bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden.

 

Nachfolgende Unterlagen sind im Ratsinformationssystem abrufbar:

-                               Anlage 1:     Stellungnahmen aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der                                 Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1                           Baugesetzbuch (BauGB)

-                               Anlage 2:     Abwägungsvorschlag der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung

                     der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4                                    Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB )

-                               Anlage 3:     Stellungnahmen aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und                             sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch                          (BauGB)

-                               Anlage 4:     Abwägungsvorschlag  der durchgeführten Beteiligung der Behörden                                  und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2                                            Baugesetzbuch (BauGB)

-                               Anlage 5:     Stellungnahmen aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung                                        gemäß § 3  Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

-                               Anlage 6:     Abwägungsvorschlag aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung                                gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

                 Anlage 7:   Stellungnahmen, die nach Ablauf der öffentlichen Auslegung                                                     eingereicht wurden

-                               Anlage 8:     Abwägungsvorschlag zu Stellungnahmen, die nach Ablauf der                                             öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)                                  eingereicht wurden.

-                               Anlage 9:     Planzeichnung

-                               Anlage 10:   Begründung Teil A -städtebauliche Aspekte-

-                               Anlage 11:   Begründung Teil B -Umweltbericht-

-                Anlage 12:   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-                Anlage 13:   Potenzialstudie

 

 

 

 

 

 

 

Ferner wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Planverfahren in einfacher Ausfertigung vorgehalten werden, die bei Bedarf von den Stadtverordneten eingesehen werden können.

 

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass in der Sitzung auch Vertreter des Planungsbüros zur Beantwortung von Fragen anwesend sind.          

 

Mit der Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist gleichzeitig der Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 22.05.2017 (Behandlung im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am 06.07.2017, TOP 5.) mit berücksichtigt.

 

Anmerkung (nachrichtlich):

Die E-Mail der Bürgerinitiative vom 24.09.2017 an den Bürgermeister und die Stadtverordneten veranlasst die Verwaltung zu dem vorstehend in der Vorlage angesprochenen Antrag der FDP-Fraktion vom 22.05.2017 zu folgender Klarstellung:

 

Den seinerzeitigen Antragsinhalt der FDP-Fraktion, „zu prüfen, ob bei der Bezirksregierung veranlasst werden kann, die Entscheidung über die Genehmigung des Flächennutzungsplanes bzw. der Ausweisung einer Windkraftvorrangzone einstweilen zurückzustellen“ hat die Verwaltung bereits im laufenden FNP-Änderungsverfahren abschließend geprüft.

Konkret hat die Verwaltung im Zusammenhang mit den von der Bezirksregierung im laufenden Verfahren der Stadt erteilten Hinweise zu den Antragsunterlagen um eine Aussetzung der Entscheidung der Bezirksregierung über den eingereichten Antrag bis zur Erledigung der erhaltenen Hinweise gebeten.

Dazu hat die Bezirksregierung klargestellt, dass diese Aussetzungsmöglichkeit nicht gegeben sei und es sich bei der, der Bezirksregierung zustehenden dreimonatigen Bearbeitungszeit um eine Ausschlussfrist handelt.

Aus diesem Grund galt es vor den Sommerferien für die Verwaltung zu entscheiden, ob man es innerhalb dieser dreimonatigen Ausschlussfrist auf eine Entscheidung der Bezirksregierung ankommen lässt oder den Antrag mit der Ankündigung „diesen Antrag nach Bearbeitung der erhaltenen Hinweise unverzüglich wieder einzureichen“, zurückzieht.

Die Verwaltung ist zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit „auf Nummer sicher“ gegangen und hat die zweite Variante gewählt und den Antrag mit der Ankündigung „diesen nach Erledigung der erhaltenen Hinweise unverzüglich wieder einzureichen“, zurückgenommen. Die Bearbeitung der Hinweise ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass die Antragsunterlagen nunmehr entsprechend der vorherigen Ankündigung wieder einzureichen sind und ab diesem Zeitpunkt muss die Bezirksregierung innerhalb der dreimonatigen Ausschlussfrist entscheiden.

Erneut die Ausschlussfrist einer Bearbeitungszeit von max. drei Monaten für die Bezirksregierung verbleibt.

Der Prüfantrag der FDP-Fraktion -entsprechend dem Wortlaut des Antrags vom 22.05.2017- war somit abgeschlossen und es verbleibt kein rechtlicher Spielraum für einen Zurückstellungsantrag an die Bezirksregierung.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto