Betreff
Einrichtung eines Calisthenics-Platzes;
hier: Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der WFW-Fraktion vom 12.06.2017
Vorlage
BV/SBW/076/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtliche Zulässigkeit einer derartigen Anlage an zentral gelegenen Standorten mit vorhandener Infrastruktur zu prüfen und umsetzungsfähige Varianten dafür in 2018 auszuarbeiten.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.06.2017 beantragen die FPD-Fraktion und die WFW-Fraktion die Errichtung eines Calisthenics-Platzes (Anlage 1). Zum Inhalt des Antrags wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die beiliegende Textfassung verwiesen.

Eine derartige Einrichtung richtet sich insbesondere an Einzelsportler, Sportlergruppen, Vereine und Schulen.

Aus den Erfahrungen anderer Städte ist bekannt, dass der Bau einer derartigen Einrichtung nur dann Sinn machen soll, wenn sichergestellt ist, dass begrenzte Betreuungszeiten angeboten und zudem die Identifikation mit einer derartigen Anlage durch eine „Patenschaft“ sichergestellt wird, die auch eine gewisse Kontrolle und Unterhaltung gewährleistet.

Nachfolgend sind die Überlegungen zu Standorten beschrieben, um auf dieser Grundlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen zu können.

  1. Die aus Sicht der Verwaltung zunächst ins Auge gefasste Aufstellung derartiger Geräte entlang des durch das Judenbruch führenden Hauptweges (bis Nähe Tante Lucie) wird vor dem Hintergrund der erforderlichen Kompaktheit an einer Stelle und der zu gewährleistenden Untergrundbefestigung (Fallschutz u. ä., auch wegen der zusätzlich erforderlichen Bodenübungen) und der erhaltenen Information, dass eine derartige Anlage zumindest zeitweise -auch zur Erteilung von Anleitungen- zentral betreut werden muss, nicht weiter verfolgt.

  1. In Kenntnis der Tatsache, dass wir eine kompakte ca. 400 qm umfassende Fläche für eine derartige Infrastruktureinrichtung vorhalten müssen, wird -wie in anderen Städten praktiziert- zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit auf Standorte ausgerichtet, an denen eine derartige Möglichkeit zumindest umsetzbar erscheint und zusätzlich dort auch eine Infrastruktur vorhanden ist (z. B. Parkplätze) und dennoch der Standort so zentral gelegen ist, dass von dort weitere Aktivitäten unternommen werden können (z.B. Joggen, Walken u. ä.). Denkbar wäre hier beispielsweise die Betreuung dieses Platzes unter Einbeziehung der Leitung des Jugendcafés o. a..

Vor diesem Hintergrund könnte dies beispielsweise die zwischen Jugendcafé und Begegnungsstätte an der Pontorsonallee (Standort, siehe Anlage 2) gelegene Waldfläche sein (dort sind ausreichend Parkplätze vorhanden und auch die übrige Infrastruktur lässt von dort aus weitere Aktivitäten zu).

Ein vergleichbarer Standort könnte die im Bereich des Skaterplatzes noch vorhandene Freifläche sein (Standort, siehe Anlage 3). Auch an diesem Standort sind die unter vorstehender Ziffer beschriebenen Voraussetzungen dem Grunde nach gegeben.

  1. Diese Standorte sind lediglich zwei Beispiele, deren Machbarkeit es nun gilt planungsrechtlich auszuloten. Die Verwaltung ist offen für weitere Vorschläge, bei denen vergleichbare Voraussetzungen (zentrale Lage, Infrastruktur vorhanden, Betreuungsmöglichkeit denkbar u. a.) vorliegen.

  1. Abschließend liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 4 das Einrichtungsbeispiel eines Calisthenics-Platzes zur Information des Ausschusses bei.

Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis:

4 Anlagen