Betreff
Finanzielle Förderung der Vereine durch die Stadt
Vorlage
FB4/107/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, die derzeit geltenden Förderkriterien nicht zu ändern, mit der Ausnahme, dass Fördervereine von den städtischen Zuwendungen ab 2011 ausgeschlossen werden

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wassenberg unterstützt seit Jahrzehnten die Vereine mit einer jährlichen finanziellen Zuwendung. Grundlage der Verteilung der in der städtischen Finanzplanung bereit gestellten Mittel sind Kriterien, die vor ca. 10 Jahren vom Stadtrat in einem Grundsatzbeschluss festgelegt worden sind. Dieser Grundsatzbeschluss sieht vor, dass bei den kulturellen Vereinen folgende jährliche Beträge gezahlt werden:

 

a)                 Musikvereine                         175,00 €

b)                 Gesangsvereine                                100,00 €

c)                  Bruderschaften                                    75,00 €

d)                 Karnevalsvereine                              100,00 €

e)                 kirchliche Chöre                                  50,00 €

f)                    Heimatvereine                                     75,00 €

g)                 Fördervereine                                      50,00 €

h)                  sonstige Vereine                                 50,00 €

 

Bei den Sportvereinen wurde folgende Staffelung festgelegt:

 

Keine jugendlichen Mitglieder                     100,00 €

1 – 19 jugendliche Mitglieder                      150,00 €

20 – 49 jugendliche Mitglieder                    200,00 €

Ab 50 jugendliche Mitglieder                       250,00 €

 

Der nach der Verteilung der bezeichneten Sockelbeträge jeweils noch verbleibende Haushaltsbetrag wird nach der Anzahl der gemeldeten Jugendlichen verteilt und ergibt dann in der Summe für den jeweiligen Verein den jährlichen Förderbetrag.

 

Die vorstehend bezeichnete Regelung hat sich bewährt; eine Kritik ist dazu nicht bekannt geworden. In diesem Sinn hat sich auch der Stadtsportverband e.V. in seiner Mitgliederversammlung vom 08.11.2010 geäußert. Gemäß dem beigefügten Schriftsatz empfiehlt der Stadtsportverband e.V. eine Beibehaltung der festgelegten Förderkriterien.

 

Eine geringfügige Änderung der bezeichneten Kriterien wird jedoch seitens der Verwaltung für sinnvoll erachtet. Dies betrifft die Fördervereine. Die Fördervereine erhielten bislang jeweils jährlich 50,00 €. Da hier eine gewisse Doppelförderung vorliegt, empfiehlt die Verwaltung, die Fördervereine ab 2011 von der Vereinsförderung auszuschließen. Eine solche Regelung wird zu Folge haben, dass durch die somit ersparten Sockelbeträge ein höherer Faktor für die Förderung von Jugendlichen erreicht werden kann.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto