Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, die derzeit geltenden Förderkriterien nicht zu ändern, mit der Ausnahme, dass Fördervereine von den städtischen Zuwendungen ab 2011 ausgeschlossen werden
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg unterstützt seit Jahrzehnten die Vereine mit einer jährlichen finanziellen Zuwendung. Grundlage der Verteilung der in der städtischen Finanzplanung bereit gestellten Mittel sind Kriterien, die vor ca. 10 Jahren vom Stadtrat in einem Grundsatzbeschluss festgelegt worden sind. Dieser Grundsatzbeschluss sieht vor, dass bei den kulturellen Vereinen folgende jährliche Beträge gezahlt werden:
a) Musikvereine 175,00 €
b) Gesangsvereine 100,00 €
c) Bruderschaften 75,00 €
d) Karnevalsvereine 100,00 €
e) kirchliche Chöre 50,00 €
f) Heimatvereine 75,00 €
g) Fördervereine 50,00 €
h) sonstige Vereine 50,00 €
Bei den Sportvereinen wurde folgende Staffelung festgelegt:
Keine jugendlichen Mitglieder 100,00 €
1 – 19 jugendliche Mitglieder 150,00 €
20 – 49 jugendliche Mitglieder 200,00 €
Ab 50 jugendliche Mitglieder 250,00 €
Der nach der Verteilung der bezeichneten Sockelbeträge jeweils noch verbleibende Haushaltsbetrag wird nach der Anzahl der gemeldeten Jugendlichen verteilt und ergibt dann in der Summe für den jeweiligen Verein den jährlichen Förderbetrag.
Die vorstehend bezeichnete Regelung hat sich bewährt; eine Kritik ist dazu nicht bekannt geworden. In diesem Sinn hat sich auch der Stadtsportverband e.V. in seiner Mitgliederversammlung vom 08.11.2010 geäußert. Gemäß dem beigefügten Schriftsatz empfiehlt der Stadtsportverband e.V. eine Beibehaltung der festgelegten Förderkriterien.
Eine geringfügige Änderung der bezeichneten Kriterien wird jedoch seitens der Verwaltung für sinnvoll erachtet. Dies betrifft die Fördervereine. Die Fördervereine erhielten bislang jeweils jährlich 50,00 €. Da hier eine gewisse Doppelförderung vorliegt, empfiehlt die Verwaltung, die Fördervereine ab 2011 von der Vereinsförderung auszuschließen. Eine solche Regelung wird zu Folge haben, dass durch die somit ersparten Sockelbeträge ein höherer Faktor für die Förderung von Jugendlichen erreicht werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine � |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |