Betreff
Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger, Wartungspauschelen sowie Einsatz- und Ausbildungsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wassenberg
Vorlage
MV/FB3/010/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Stärkung des Ehrenamtes sind die jährlichen Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg mit Sonderfunktionen, die Wartungspauschalen, die Einsatzentschädigungen und die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen zum 01.07.2017 anzupassen.


Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung zur Festlegung der Aufwandsentschädigung für den Wehrleiter und des stellvertretenden Wehrleiters der freiwilligen Feuerwehr Wassenberg, hatte die Verwaltung angekündigt, auch im Hinblick auf die Stärkung des Ehrenamtes die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg anzupassen.

 

Die Stadt Wassenberg zahlt den ehrenamtlichen Führungskräften und Inhabern von Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr eine jährliche Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach der jeweils wahrgenommen Funktion in der Feuerwehr richtet. Diese Regelung gilt für die folgenden Funktionen, für die eine jährliche Aufwandsentschädigung in folgender Höhe geleistet wird:

 

1.     Löschgruppenführer (6)                                  382,45 €

2.     Zugführer (3)                                                    191,23 €

3.     Atemschutzbeauftragter (1)                            197,40 €

4.     Leiter IUK (1)                                                    197,40 €

5.     Stadtjugendfeuerwehrwart (1)                       370,12 €

6.     Sicherheitsbeauftragter (1)                             120,00 €

 

Für Inhaber von Sonderfunktionen in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg wurden in 2016 insgesamt 3.753,31 € an Aufwandsentschädigung ausgezahlt.

 

Neben den Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit Sonderfunktionen, wird den einzelnen Löschgruppen eine jährliche Wartungspauschale für die Instandhaltung von Geräten und Fahrzeugen und eine pauschale Einsatzentschädigung je Feuerwehreinsatz gewährt.

 

Wartungspauschale

1.     Löschgruppe Wassenberg                               180,00 €

2.     Löschgruppe Myhl und Birgelen                      135,00 €

3.     Löschgruppe Orsbeck, Ophoven und Effeld      90,00 €

 

Die Einsatzentschädigung beläuft sich auf 10,23 € je Einsatz und wird jährlich an die jeweilige Löschgruppe nach Auswertung der geleisteten Einsätze ausgezahlt. Die Einsatzentschädigung wird insbesondere für den Verpflegungsaufwand während oder nach (längeren) Einsätzen gewährt. Für den Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 erhielten die jeweiligen Löschgruppen die folgende pauschale Einsatzentschädigung:

 

LG Wassenberg                      126 Einsätze                1288,98 €

LG Myhl                                     52 Einsätze                  531,96 €

LG Orsbeck                                22 Einsätze                  225,06 €

LG Birgelen                               44 Einsätze                  450,12 €

LG Effeld                                    24 Einsätze                  245,52 €

LG Ophoven                              18 Einsätze                  184,14 €

IUK                                            25 Einsätze                  255,75 €

 

Für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen erhält jeder Feuerwehrangehörige 1,00 €/Std. und der Lehrgangsausbilder (intern/extern) 6,60 €/Std. als Aufwandsentschädigung. 

 

Für Fortbildungsaufwendungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg wurden in 2016 folgende Ausgaben getätigt:

 

Auszubildende Feuerwehrangehörige                                   1.751,00 € (1,00 €/Pers.)

Ausbilder (extern/intern)                                                       1.818,30 € (6,60 €/Pers.)

Spesen für Lehrgänge der Landesfeuerwehrschule                 225,00 € (5,00 € pro Tag/Pers.)

Fahrsicherheitstraining                                                          2.725,10 €

 

Im Jahr 2016 wurde eine Gesamtsumme in Höhe von 19.684,14 € an Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Wassenberg, der Wartungspauschalen, der Einsatzentschädigung und der Teilnahme an Ausbildungslehrgängen ausgezahlt.

 

Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg, sowie die Anpassung der Wartungspauschalen, der Einsatzentschädigungen und Teilnahme an Ausbildungslehrgängen.

 

I.                 Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen

 

Die jährlichen Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Wassenberg werden wie folgt angepasst:

 

1.       Löschgruppenführer (6)                                   480,00 €         (382,45 €)

2.       Stv. Löschgruppenführer (6)                            240,00 €             (0,00 €)

3.       Zugführer (3)                                                    240,00 €         (191,23 €)

4.       Stv. Zugführer (3)                                             120,00 €             (0,00 €)

5.       Atemschutzgerätewart (2)                              240,00 €         (197,40 €)

6.       Stv. Atemschutzgerätewart (2)                        120,00 €             (0,00 €)

7.       Leiter IUK (1)                                                    240,00 €         (197,40 €)

8.       Stv. Leiter IUK (1)                                             120,00 €             (0,00 €)

9.       Stadtjugendfeuerwehrwart (1)                       420,00 €         (370,12 €)

10.    Stv. Stadtjugendfeuerwehrwart (1)                 210,00 €             (0,00 €)

11.    Sicherheitsbeauftragter (1)                             120,00 €         (120,00 €)

 

Die Ziffern in den Klammern hinter den jeweiligen Sonderfunktionen stellt die Anzahl der Feuerwehrangehörigen dar, die eine Sonderfunktion innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg inne haben. Zudem werden auch die stellvertretenden Sonderfunktionen mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung bedacht. Unter Berücksichtigung der Anpassung der Höhe nach und der neu zu berücksichtigenden stellvertretenden Sonderfunktionen ergibt sich eine jährliche Aufwandsentschädigung in einer Gesamthöhe von 6.870,00 €. 

 

Hieraus ergeben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 3.116,69 €.

 

Neben den Aufwandsentschädigungen für die Inhaber von Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr, wird die jährliche Wartungspauschale für die Instandhaltung von Geräten und Fahrzeugen wie folgt neu geregelt. In den einzelnen Löschgruppen sind die unterschiedlichsten Fahrzeuge stationiert, die zum Teil über eine wartungsintensive Fahrzeugbeladung verfügen. Um eine angemessene Wartungspauschale berücksichtigen zu können, wird eine Differenzierung der Feuerwehrfahrzeuge anhand des zulässigen Gesamtgewichts vorgenommen.

 

Für Feuerwehrfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 to wird eine monatliche Wartungspauschale von 5,00 € und für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 to wird eine monatliche Wartungspauschale von 10,00 € je Feuerwehrfahrzeug gewährt.

 

Hieraus ergeben sich folgende Wartungspauschalen für die jeweiligen Löschgruppen

 

II.               Wartungspauschale

 

1.     Löschgruppe Wassenberg               600,00 € (4x > 7,5 to, 2x < 7,5 to)                                                         (180,00 €)

2.     Löschgruppe Myhl                           300,00 € (2x > 7,5 to, 1x < 7,5 to)                                                         (135,00 €)

3.     Löschgruppe Birgelen                      300,00 € (2x > 7,5 to, 1x < 7,5 to)                                                         (135,00 €)

4.     Löschgruppe Orsbeck                      180,00 € (1x > 7,5 to, 1x < 7,5 to)                                                         (90,00 €)

5.     Löschgruppe Ophoven                    180,00 € (1x > 7,5 to, 1x < 7,5 to)                                                         (90,00 €)

6.     Löschgruppe Effeld                          240,00 € (2x > 7,5 to, 0x < 7,5 to)                                                         (90,00 €)

 

Hieraus ergeben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 1.080,00 €.

 

III.             Einsatzentschädigung

 

Die Einsatzentschädigung von derzeit 10,23 € je Einsatz wird auf 20,00 € je Einsatz erhöht und jährlich an die jeweilige Löschgruppe nach Auswertung der geleisteten Einsätze ausgezahlt. Für die Ermittlung der jährlichen Mehrausgaben wurden die Vergleichszahlen aus dem Jahre 2016 herangezogen. Neben den einzelnen  Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg, wird für die IUK Einheit eine Einsatzentschädigung in Höhe von 20,00 € je Einsatz gewährt.

 

LG Wassenberg          126 Einsätze                2.520,00 €                   (1288,98 €)

LG Myhl                         52 Einsätze                1.040,00 €                   (531,96 €)

LG Orsbeck                    22 Einsätze                   440,00 €                   (225,06 €)

LG Birgelen                   44 Einsätze                   880,00 €                   (450,12 €)

LG Effeld                        24 Einsätze                   480,00 €                   (245,52 €)

LG Ophoven                  18 Einsätze                   360,00 €                   (184,14 €)

IUK                                25 Einsätze                   500,00 €                   (255,75 €)

 

Hieraus ergeben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 3.038,47 €.

 

IV.             Teilnahme an Ausbildungslehrgängen

 

Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen der Feuerwehr auf Stadt- und Kreisebene wird je Feuerwehrangehörigen auf 2,00 €/Std. und für den Ausbildungsleiter (intern/extern) auf 10,00 €/Std. erhöht.

 

Für die Teilnahme an Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule werden unverändert je Teilnehmer Spesen in Höhe von 5,00 €/Tag gewährt. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen an der Landesfeuerwehrschule wird nicht gewährt.

Für die Ermittlung der jährlichen Mehrausgaben wurden die Fortbildungsaufwendungen aus dem Jahre 2016 als Vergleichszahlen herangezogen. 

 

Auszubildende Feuerwehrangehörige           3.502,00 € (2,00 €/Teiln.)       (1.751,00 €)

Ausbilder (extern/intern)                               2.755,00 € (10,00 €/Std.)       (1.818,30 €)

 

Hieraus ergeben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 2.687,70 €.

 

Die Spesen für Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und für das Fahrsicherheitstraining bleiben unverändert.

 

Mit der Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Wassenberg, der Wartungspauschalen, der Einsatzentschädigung und der Teilnahme an Ausbildungslehrgängen ergeben sich jährliche Mehrausgaben in einer Gesamthöhe von ca. 10.000,00 € (9.922,86 €).

 

Die Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Wassenberg, der Wartungspauschalen, der Einsatzentschädigung und der Teilnahme an Ausbildungslehrgängen wird zum 01.07.2017 angepasst.

 

Abschließend ist mitzuteilen, dass die Stadt Wassenberg zur Leistungserhöhung gegenüber den Leistungen der UVK Düsseldorf eine zusätzliche Unfallversicherung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung bei der GVV Köln abgeschlossen hat.

 

Die Mehrkosten zur Stärkung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg betragen insgesamt jährlich ca. 10.000,00 €. Die Gegenfinanzierung für das Haushaltsjahr 2017 ist durch Mehreinnahmen bei der Erstattung kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze sichergestellt und eine Einplanung der Mittel für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.


 

Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stellungskosten)

 

 

 

 

                               

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

    ca. 10.000,00 €

 

Personalkosten

 

                            

               keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                            

Objektbezogene Einnahmen (Zu­schüsse/Beiträ­ge)

 

 

 

                             

                            

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbela­stung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Ko­sten)

 

                                     

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

90240100/542100

 


Anlagenverzeichnis:

 

Aufwandsentschädigung FFW Wassenberg