hier: Anordnung zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Für den Teilbereich der künftigen Wohnbauflächen einschließlich der zugehörigen Ausgleichsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Nr. 28 „Orsbecker Feld“ und bezieht sich konkret auf nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 1229, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 1235, 208 und 207 tlw. und ist aus der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) ersichtlich.
Sachverhalt:
Bereits in seiner Sitzung am 01.06.2017 hatte der Stadtrat unter TOP 6.1 das Umlegungsverfahren Nr. 28 „Orsbecker Feld“ angeordnet und auch das konkrete Plangebiet benannt.
Leider wurde eine Teilfläche aus dem Flurstück Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstück 207 sowohl in der Auflistung wie auch in der Übersichtskarte übersehen.
Der jetzt neu formulierte Beschlussvorschlag beinhaltet diese Korrektur und ist aus der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) ersichtlich.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€
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Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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