Betreff
Bebauungsplan Nr. 78 "Heckenstraße" und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes;
hier: Ergebnis der Behördenbeteiligung und Offenlagebeschluss
Vorlage
FB4/104/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A:        Zu den vorgebrachten Anregungen

 

 

a)                 Anregung:

Gegen die geplante fußläufige Verbindung des Baugebietes mit der K 21 be-

stehen Bedenken, da derzeit eine Anbindung an den Gehweg entlang der Dorfstraße fehlt.

 

Beschluss:

Der Anregung wird in der Form stattgegeben, dass im Zuge der Erschließungsplanung für das Baugebiet die Anbindung entweder über einen verlängerten Gehweg oder einer Querungshilfe, in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt vorgesehen wird.

 

b)                 Anregung:

Die Kompensation des im landschaftspflegerischen Begleitplans errichteten ökologischen Defizites soll nach Möglichkeit in vergleichbarer Lage erfolgen. Es wird die Anlage einer Streuobstwiese empfohlen

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben.

Das Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 67, wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ einbezogen.

Im Bebauungsplan wird das Grundstück als öffentliche Grünfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Gemäß den Empfehlungen des landschaftspflegerischen Begleitplans und Umweltberichtes wird die Anlegung einer Streuobstwiese empfohlen. Dieser Empfehlung wird gefolgt. Damit wird gleichzeitig den Anregungen von Grund-stückseigentümern entsprochen, da das Grundstück zusammen mit anderen bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Plangebiet eine wirtschaftliche Einheit bildet und die Grundstücke damit zusammen einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 

c)                  Anregung:

Der Umweltbericht ist in Kapitel „Artenschutz“ noch zu ergänzen.

 

Hinweis:

Der Anregung wurde bereits stattgegeben.

Das Kapitel wurde ergänzt und der Unteren Landschaftsbehörde erneut vorgelegt.

 

 

B:        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ und der

            50. Änderung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats          öffentlich ausgelegt.


Sachverhalt:

 

Mit dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 78 „Heckenstraße“ wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Es wurden folgende Anregungen vorgebracht:

 

Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen

-Schreiben vom 21.10.2010- (Anlage 1)

 

Ein Übersichtsplan und eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto