hier: Ergebnis der Behördenbeteiligung und Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
A: Zu den vorgebrachten Anregungen
a)
Anregung:
Gegen die geplante fußläufige Verbindung des Baugebietes mit der K 21 be-
stehen Bedenken, da derzeit eine Anbindung an den Gehweg entlang der Dorfstraße fehlt.
Beschluss:
Der Anregung wird in der Form stattgegeben, dass im Zuge der Erschließungsplanung für das Baugebiet die Anbindung entweder über einen verlängerten Gehweg oder einer Querungshilfe, in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt vorgesehen wird.
b)
Anregung:
Die Kompensation des im landschaftspflegerischen Begleitplans errichteten ökologischen Defizites soll nach Möglichkeit in vergleichbarer Lage erfolgen. Es wird die Anlage einer Streuobstwiese empfohlen
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben.
Das Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 67, wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ einbezogen.
Im Bebauungsplan wird das Grundstück als öffentliche Grünfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Gemäß den Empfehlungen des landschaftspflegerischen Begleitplans und Umweltberichtes wird die Anlegung einer Streuobstwiese empfohlen. Dieser Empfehlung wird gefolgt. Damit wird gleichzeitig den Anregungen von Grund-stückseigentümern entsprochen, da das Grundstück zusammen mit anderen bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Plangebiet eine wirtschaftliche Einheit bildet und die Grundstücke damit zusammen einer neuen Nutzung zugeführt werden.
c)
Anregung:
Der Umweltbericht ist in Kapitel „Artenschutz“ noch zu ergänzen.
Hinweis:
Der Anregung wurde bereits stattgegeben.
Das Kapitel wurde ergänzt und der Unteren Landschaftsbehörde erneut vorgelegt.
B: Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ und der
50. Änderung wird
gemäß § 3 Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt:
Mit dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 78 „Heckenstraße“ wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Es wurden folgende Anregungen vorgebracht:
Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen
-Schreiben vom 21.10.2010- (Anlage 1)
Ein Übersichtsplan und eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |