hier: Straßenbenennung
Beschlussvorschlag:
Die Erschließungsstraße
im Bereich des Bebauungsplans Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft
Birgelen erhält die Bezeichnung „Im
Brammert“
Sachverhalt:
Mit Satzungsbeschluss
vom 02.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der
Ortschaft Birgelen beschlossen. Nachdem die Erschließung des Baugebietes in
Kürze abgeschlossen und mit einer kurzfristig beginnenden Bebauung zu rechnen
ist, bedarf es zur weiteren Vermarktung der Grundstücke einer Straßenbenennung
der Planstraße.
Insbesondere die
frühzeitige Zusammenarbeit der neuen Grundstückseigentümer mit den
Versorgungsträgern hat in der Praxis oftmals gezeigt, dass ohne konkrete Straßennamen
und Hausnummerierung eine Bearbeitung von Anträgen bei den Versorgungsträgern
nicht möglich ist.
In Kenntnis dieser
Dringlichkeit wurde die Straßenbenennung und die damit einhergehende
Hausnummernvergabe geprüft. Die von der Roermonder Straße nach Osten abgehende
Planstraße endet im Westen und Süden in einer Sackgasse mit Wendehammer,
während sie im Norden an die Pfarrer-Zurmahr-Straße anschließt. Hier wurde
zunächst geprüft ob die gesamte Planstraße als Pfarrer-Zurmahr-Straße
fortgeführt werden kann. Mit der Straßenbenennung muss auch eine sachgerechte
Hausnummerierung überprüft werden und möglich sein. Die Nummerierung der Häuser
erfolgt in wechselseitiger Nummernfolge, so dass die ungeraden Hausnummern auf
der linken und die geraden auf der rechten Seite liegen. Dabei ist darauf zu
achten, dass der ungeraden möglichst die Folgende gerade Hausnummer gegenüber
liegt. Die Nummerierung neuer Straßenzüge erfolgt zudem stets von der Sammelstraße,
hier der Roermonderstraße.
Unter Berücksichtigung
der Hausnummerierung konnte keine fortführende und für ortsunkundige
nachvollziehbare Hausnummerierung zur bereits bestehenden Hausnummerierung auf
der Pfarrer-Zurmahr-Straße erarbeitet werden, ohne dass die im Melderegister
bereits unter den Hausnummer 25 – 45 und Hausnummern 16 – 22 und der im
Kataster bereits geführten Anwesen umzunummerieren wären. Von einer
Umnummerierung wären insgesamt 17 Haushalte betroffen. Der mit einer
Umnummerierung einhergehende finanzielle als auch zeitliche Aufwand wird als
unverhältnismäßig erachtet, so dass für die Planstraße ein neuer Straßenname ermittelt
werden muss.
Der Kultur- und
Sportausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte sich in einer Sitzung am
23.10.2000 mit den grundsätzlichen Kriterien zum Thema Straßenbenennung befasst
und den einstimmigen Beschluss gefasst, dass bei der Namensgebung von neuen
Straßen eine vorgegebene Reihenfolge eingehalten und zunächst darauf
zurückgegriffen wird. In der Sitzung vom 15.03.2016 hat der Rat der Stadt
Wassenberg einstimmig beschlossen, dass die Benennung von Straßen nach dem bis
dahin angewendeten Kriterium „Namen von Persönlichkeiten, die sich für die
Stadt Wassenberg verdient gemacht haben, sobald der Todestag mehr als 40 Jahre
zurückliegt“, wie unter Punkt 4 aufgeführt geändert wird. Die übrigen
Richtlinien und deren Reihenfolge haben weiterhin Gültigkeit, die sich nun wie
folgt darstellen:
1. Flurbezeichnungen
2. Historische
Besonderheiten
3. Sonstige
Besonderheiten, die eine Benennung rechtfertigen
4. Namen von
Persönlichkeiten, die sich für die Stadt verdient gemacht haben, unter Berücksichtigung
der folgenden Kriterien.
·
Grundsätzlich
sind Straßen nur nach bereits verstorbenen Persönlichkeiten zu benennen.
·
Personennamen
der neueren Geschichte sollen nur dann verwendet werden, wenn ihr
Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und
überwiegend positiv bewertet wird.
·
Sollen
Verdienste verstorbener Personen aus neuer Zeit durch eine Straßenbenennung
gewürdigt werden, so sind noch lebende Angehörige vorher möglichst zu hören.
·
Bei
der Auswahl der Straße ist darauf zu achten, dass die Straßenbenennung auch
tatsächlich eine Ehrung darstellt.
·
Bei
der Auswahl von Persönlichkeiten ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Frauen und Männern zu achten.
Eine Benennung der Planstraße im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 80 B „Roermonder Straße“ nach der historischen
Flurbezeichnung „Das Brucher Feld“ scheidet aus, da jeder Straßenname innerhalb
einer Gemeinde nur einmal vorkommen darf und der Straßenname „Brucherfeld“
bereits vorhanden ist. Identische oder gleichklingende Straßennamen führen
leicht zu Verwechslungen und können so ihre Orientierungsfunktion nicht mehr
erfüllen.
Angrenzend zur historischen Flurbezeichnung
„Das Brucher Feld“ befindet sich die alte historische Flurbezeichnung „Im
Brammert“, welche ersatzweise zur Straßenbenennung herangezogen werden sollte.
Zur Verdeutlichung der Trennung zwischen der
Pfarrer-Zurmahr-Straße und der neuen Planstraße (Im Brammert) ist am Grundstück
Pfarrer-Zurmahr-Straße 19 ein Straßenbenennungsschild aufzustellen, welches
nach links auf die Pfarrer-Zurmahr-Straße und nach rechts auf die neue
Planstraße (Im Brammert) hinweist.
Eine abschließende
Ratsentscheidung über die Straßenbenennung sollte am 01.06.2017 erfolgen, damit
die neuen Grundstückseigentümer erforderliche Verträge unter Benennung des
Straßennamens und der Hausnummer zeitnah abschließen können.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) €
|
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Lageplan