Betreff
Bebauungsplan 80 B Roermonder Straße;
hier: Straßenbenennung
Vorlage
BV/FB3/043/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen erhält die Bezeichnung „Im Brammert“ 

 


Sachverhalt:

 

Mit Satzungsbeschluss vom 02.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen beschlossen. Nachdem die Erschließung des Baugebietes in Kürze abgeschlossen und mit einer kurzfristig beginnenden Bebauung zu rechnen ist, bedarf es zur weiteren Vermarktung der Grundstücke einer Straßenbenennung der Planstraße.

 

Insbesondere die frühzeitige Zusammenarbeit der neuen Grundstückseigentümer mit den Versorgungsträgern hat in der Praxis oftmals gezeigt, dass ohne konkrete Straßennamen und Hausnummerierung eine Bearbeitung von Anträgen bei den Versorgungsträgern nicht möglich ist.

 

In Kenntnis dieser Dringlichkeit wurde die Straßenbenennung und die damit einhergehende Hausnummernvergabe geprüft. Die von der Roermonder Straße nach Osten abgehende Planstraße endet im Westen und Süden in einer Sackgasse mit Wendehammer, während sie im Norden an die Pfarrer-Zurmahr-Straße anschließt. Hier wurde zunächst geprüft ob die gesamte Planstraße als Pfarrer-Zurmahr-Straße fortgeführt werden kann. Mit der Straßenbenennung muss auch eine sachgerechte Hausnummerierung überprüft werden und möglich sein. Die Nummerierung der Häuser erfolgt in wechselseitiger Nummernfolge, so dass die ungeraden Hausnummern auf der linken und die geraden auf der rechten Seite liegen. Dabei ist darauf zu achten, dass der ungeraden möglichst die Folgende gerade Hausnummer gegenüber liegt. Die Nummerierung neuer Straßenzüge erfolgt zudem stets von der Sammelstraße, hier der Roermonderstraße.

Unter Berücksichtigung der Hausnummerierung konnte keine fortführende und für ortsunkundige nachvollziehbare Hausnummerierung zur bereits bestehenden Hausnummerierung auf der Pfarrer-Zurmahr-Straße erarbeitet werden, ohne dass die im Melderegister bereits unter den Hausnummer 25 – 45 und Hausnummern 16 – 22 und der im Kataster bereits geführten Anwesen umzunummerieren wären. Von einer Umnummerierung wären insgesamt 17 Haushalte betroffen. Der mit einer Umnummerierung einhergehende finanzielle als auch zeitliche Aufwand wird als unverhältnismäßig erachtet, so dass für die Planstraße ein neuer Straßenname ermittelt werden muss.

 

Der Kultur- und Sportausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte sich in einer Sitzung am 23.10.2000 mit den grundsätzlichen Kriterien zum Thema Straßenbenennung befasst und den einstimmigen Beschluss gefasst, dass bei der Namensgebung von neuen Straßen eine vorgegebene Reihenfolge eingehalten und zunächst darauf zurückgegriffen wird. In der Sitzung vom 15.03.2016 hat der Rat der Stadt Wassenberg einstimmig beschlossen, dass die Benennung von Straßen nach dem bis dahin angewendeten Kriterium „Namen von Persönlichkeiten, die sich für die Stadt Wassenberg verdient gemacht haben, sobald der Todestag mehr als 40 Jahre zurückliegt“, wie unter Punkt 4 aufgeführt geändert wird. Die übrigen Richtlinien und deren Reihenfolge haben weiterhin Gültigkeit, die sich nun wie folgt darstellen:

 

1.  Flurbezeichnungen

2.  Historische Besonderheiten

3.  Sonstige Besonderheiten, die eine Benennung rechtfertigen

4.  Namen von Persönlichkeiten, die sich für die Stadt verdient gemacht haben, unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien.

·      Grundsätzlich sind Straßen nur nach bereits verstorbenen Persönlichkeiten zu benennen.

·      Personennamen der neueren Geschichte sollen nur dann verwendet werden, wenn ihr Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird.

·      Sollen Verdienste verstorbener Personen aus neuer Zeit durch eine Straßenbenennung gewürdigt werden, so sind noch lebende Angehörige vorher möglichst zu hören.

·      Bei der Auswahl der Straße ist darauf zu achten, dass die Straßenbenennung auch tatsächlich eine Ehrung darstellt.

·      Bei der Auswahl von Persönlichkeiten ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu achten.

 

Eine Benennung der Planstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 80 B „Roermonder Straße“ nach der historischen Flurbezeichnung „Das Brucher Feld“ scheidet aus, da jeder Straßenname innerhalb einer Gemeinde nur einmal vorkommen darf und der Straßenname „Brucherfeld“ bereits vorhanden ist. Identische oder gleichklingende Straßennamen führen leicht zu Verwechslungen und können so ihre Orientierungsfunktion nicht mehr erfüllen.

 

Angrenzend zur historischen Flurbezeichnung „Das Brucher Feld“ befindet sich die alte historische Flurbezeichnung „Im Brammert“, welche ersatzweise zur Straßenbenennung herangezogen werden sollte.

 

Zur Verdeutlichung der Trennung zwischen der Pfarrer-Zurmahr-Straße und der neuen Planstraße (Im Brammert) ist am Grundstück Pfarrer-Zurmahr-Straße 19 ein Straßenbenennungsschild aufzustellen, welches nach links auf die Pfarrer-Zurmahr-Straße und nach rechts auf die neue Planstraße (Im Brammert) hinweist.

 

Eine abschließende Ratsentscheidung über die Straßenbenennung sollte am 01.06.2017 erfolgen, damit die neuen Grundstückseigentümer erforderliche Verträge unter Benennung des Straßennamens und der Hausnummer zeitnah abschließen können. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbezogene Einnahmen (Zu­schüsse/Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbela­stung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Lageplan