Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterten Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen -Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch)
Abrundungssatzung- für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ (Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstücke 639 und 640) wird eingestellt.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 25. Februar 2015 beschlossen, für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ in der Ortschaft Birgelen (Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstücke 639 und 640) ein Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen (siehe beigefügte Übersicht – Anlage 1 -).
Nachdem die entsprechenden Verfahrensschritte dieses Satzungsverfahrens durchgeführt wurden, fasste der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2015 (TOP 6.) als Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den nachfolgenden Beschluss:
Im Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB)
-Abrundungssatzung- für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ wird dem
Vorschlag des Landesbetriebes Wald und Holz, Regionalforstamt
Rur-Eifel-Jülicher Börde vom 07.08.2015 gefolgt, dass im Hinblick auf die
heranrückende Bebauung, der Erhalt des Baumbestandes aber auch bezüglich der
besonderen Verkehrssicherungspflicht, eine entsprechende einvernehmliche
Regelung mit allen Beteiligten herbeizuführen ist, dies unter Wahrung einer
angemessenen Frist.“
Auf der Grundlage dieses Ausschussbeschlusses wurde der Antragsteller entsprechend unterrichtet. Unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerungen erfolgte die abschließende Mail der Antragsteller vom 09. Januar 2017 mit dem Ergebnis, dass es leider nicht gelungen ist, mit dem Grundstücksnachbarn eine einvernehmliche Regelung zu treffen.
Auf diesem Grunde ist das Verfahren der Klarstellung-, Abrundungs- und erweiterten Abrundungssatzung für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ (Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstücke 639 und 640) einzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) €
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Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |